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# taz.de -- Berichtspflichten für Unternehmen: Mythos Bürokratismus
> NGOs haben die Berichte von Textilunternehmen über die Umsetzung des
> Lieferkettengesetzes analysiert. Die Bilanz: Das Gesetz zeigt Wirkung.
Bild: Zeigt Wirkung, etwa für Näher*innen: das Lieferkettengesetz
BERLIN taz | „Viel zu bürokratisch“ sei sie, finden die großen
Wirtschaftsverbände. Als absolut essenziell verteidigen
Menschenrechtsorganisationen und andere Interessengruppen die
Berichtspflicht. Sie war und ist einer der großen Streitpunkte beim
Lieferkettengesetz (LkSG).
Dabei ist das Berichten bei so einigen Unternehmen längst Praxis. Die
Organisationen Inkota und Kampagne für Saubere Kleidung haben die
[1][Berichte zu Sorgfaltspflichten von sieben Textil- und Schuhfirmen
analysiert]. „Das Gesetz hat Wirkungen gezeigt“, bilanzieren sie. „Alle
sieben Unternehmen berichten davon, dass sie im Zuge der gesetzlichen
Regulierung noch einmal ihre Risikoanalysen überprüft oder verändert haben
oder ihre Beschwerdesysteme auf- oder ausgebaut haben.“
Die Bundesregierung hatte zuletzt auf Drängen der Wirtschaftsverbände
[2][die Anzahl der Unternehmen stark reduziert, die unter das Gesetz
fallen,] und die Frist, zur Veröffentlichung der Informationen auf Dezember
2025 verschoben. Adidas, Kik, NKD, Otto, Zalando, Witt und Takko haben
dennoch berichtet – und zeigen, „dass es möglich ist, das LkSG umzusetzen�…
so die NGOs.
Die Berichte machten aber auch deutlich, wo nachgebessert werden müsse.
Unternehmen würden etwa z[3][ivilgesellschaftliche Stakeholder und
Gewerkschaften] „nicht systematisch und bedeutungsvoll in ihre
Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechansimen einbinden“,
kritisieren die NGOs. Alle Firmen gaben Fälle von
Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten an. Problematisch sei, dass
sie keine Auskunft darüber gaben, welche Maßnahmen sie daraufhin getroffen
haben.
Die Kontrollbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(Bafa), müsse mehr Details abfragen, forderte Lavinia Muth für die Kampagne
für Saubere Kleidung. Die Unternehmen machten teils „sehr allgemeine
Angaben“. Oft werde nicht deutlich, über welche Produkte sie berichten und
wo genau in der Lieferkette die Risiken seien. Die NGOs verlangen, dass das
Bafa eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, die unter das LkSG fallen
sowie die Unternehmensberichte zentral zugänglich macht.
11 Nov 2024
## LINKS
[1] https://www.inkota.de/sites/default/files/2024-11/CCC-INKOTA_Analyse%202%20…
[2] /Aenderungen-am-Lieferkettengesetz/!6019516
[3] /Menschenrechte-in-der-Lieferkette/!6030266
## AUTOREN
Leila van Rinsum
## TAGS
Lieferketten
Menschenrechte
Unternehmen
Arbeit
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