Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Orbans „Souveränitätsgesetz“: EU-Kommission verklagt Ungarn
> Immer wieder wird Budapest vorgeworfen, den Rechtsstaat auszuhöhlen. Die
> EU-Kommission kündigt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Bild: Nicht erfreut: Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban
Brüssel dpa | Die EU-Kommission will Ungarn erneut wegen mutmaßlicher
Verstöße gegen europäisches Recht vor dem Europäischen Gerichtshof
verklagen. Grund sei diesmal das nationale Gesetz über die „Verteidigung
der Souveränität“, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Sie sieht darin unter anderem Verstöße gegen Grundsätze der Demokratie, der
freien Meinungsäußerung und der Vereinigungsfreiheit. Konkret geht es den
Angaben zufolge auch um die Achtung des Privat- und Familienlebens und das
Recht darauf, vertraulich mit Anwältinnen und Anwälten sprechen
beziehungsweise schreiben zu können.
Mit dem im Dezember verabschiedeten [1][Gesetz wurde ein neues „Amt für
Souveränitätsschutz“] eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus
dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der
Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere
Organisationen ausgeweitet. Verantwortlichen dieser Organisationen, die
versuchen, Finanzquellen aus dem Ausland zu verschleiern, drohen zudem drei
Jahre Freiheitsentzug.
## „Amt für Souveränitätsschutz“ besonders in der Kritik.
„Das Gesetz verleiht dem Amt einen sehr weiten Ermessensspielraum für die
Ermittlungen – insbesondere, was den Zugang zu Informationen betrifft –,
und gestattet es dem Amt, in die Ermittlungstätigkeit anderer Behörden
einzugreifen“, teilte die EU-Kommission mit. Die Befugnisse und der große
Ermessensspielraum werde Folgen etwa für Nichtregierungsorganisationen,
[2][Medien und Journalisten haben] und wohl nicht verhältnismäßig sein.
Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund sagte, das Gesetz „stammt aus dem
Lehrbuch Wladimir Putins und kommt ganz konkret gegen die Zivilgesellschaft
in Ungarn zum Einsatz“.
## Bei Verurteilung droht eine Geldstrafe
Bereits im Februar hatte die Brüsseler Behörde wegen des neuen Gesetzes
[3][ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest
eingeleitet]. Ungarn hielt jedoch an dem Gesetz fest. Sollte die Klage der
Kommission nun erfolgreich sein und der Europäische Gerichtshof Budapest
verurteilen, droht bei einem weiteren Festhalten an dem Gesetz eine
Geldstrafe.
Es wäre nicht die erste Geldstrafe gegen Ungarn. Der EuGH verhängte
beispielsweise im Juni eine Strafe, weil Ungarn aus EuGH-Sicht gegen das
EU-Asylrecht verstößt. Da Ungarn die 200-Millionen-Euro-Strafe nicht
bezahlt hat, will die Europäische Kommission das Geld von künftigen
EU-Zahlungen an Budapest abziehen.
3 Oct 2024
## LINKS
[1] /Pressefreiheit-in-Ungarn/!5977766
[2] /Ungarische-Autoren-ueber-Kulturbetrieb/!6000065
[3] /EU-Verfahren-gegen-Ungarn/!5991233
## TAGS
Ungarn
Viktor Orbán
Europäische Union
Schwerpunkt Pressefreiheit
Wladimir Putin
Ungarn
Ungarn
Ungarn
Ungarn
Ungarn
## ARTIKEL ZUM THEMA
Razzia im Geheimdienst: Ungarn ließ offenbar EU-Beamte überwachen​
Der ungarische Auslandsgeheimdienst ließ offenbar EU-Ermittler beobachten.
Diese ermittelten wegen Geschäften von Orbáns Schwiegersohn.
Nationalfeiertag in Ungarn: Orbán sieht Verschwörung aus Brüssel
Beim Gedenken an den Volksaufstand 1956 setzte Ungarns Premier die EU mit
Russland gleich. Grund dafür ist wohl Orbáns Herausforderer Petér Magyar.
EU gegen Orbans Migrationspolitik: Weniger EU-Geld für Ungarn
Ungarns Regierung von Victor Orban weigert sich, eine Strafe wegen
Asylrechtsverstößen zu zahlen. Nun behält die EU Gelder aus dem Haushalt
ein.
Rechtsstaatlichkeit in der EU: Noch reichlich Luft nach oben
Die EU-Kommission legt einen Bericht zum Rechtsstaat in den
Mitgliedsstaaten vor. Vor allem an Ungarn gibt es wieder viel Kritik, aber
nicht nur.
EU-Verfahren gegen Ungarn: „Souveränitätsgesetz“ hat Folgen
Laut EU-Kommission verstößt Ungarns Gesetz gegen „ausländische Einmischung…
gegen Grundrechte. Orbán könnte das im EU-Wahlkampf nutzen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.