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# taz.de -- Deutschland bremste bei EU-Verhandlungen: Mehr Wirtschaftsschutz, w…
> Interne Dokumente zeigen: Bei den EU-Verhandlungen zum Recht auf
> Reparatur bremste Deutschland. Verbände fordern nun Ambitionen bei der
> Umsetzung.
Bild: Reparieren statt neu kaufen? Bei Smartphones gibt es zumindest zahlreiche…
Berlin taz | Die Bundesregierung hat bei den EU-Verhandlungen zum Recht auf
Reparatur gebremst statt für Tempo gesorgt. Das geht aus Dokumenten hervor,
die die Open Knowledge Foundation nach dem Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) angefordert hat und die der taz vorliegen.
So zeigen etwa zwischen den zuständigen Ministerien abgestimmte Weisungen
für die Verhandlungen in EU-Arbeitsgruppen, dass Deutschland sich unter
anderem für einen kürzeren Gewährleistungszeitraum ausgesprochen hatte.
Außerdem heißt es in einem der Dokumente (Original auf Englisch):
„Deutschland steht nach wie vor der Verpflichtung der Mitgliedstaaten
kritisch gegenüber, neben der Meldepflicht zusätzlich mindestens eine
reparaturfördernde Maßnahme zu ergreifen.“
Durchsetzen konnte sich Deutschland damit zwar nicht – Vorschläge für eine
deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes blieben allerdings aus. Aktuell
wird Zahlen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zufolge in
Deutschland weniger als ein Viertel aller defekten Geräte repariert. Hürde
sind dabei häufig die Kosten: Nicht nur bei manchen Elektrogeräten, auch
bei Kleidung oder sogar Möbeln ist ein billiger Neukauf oft günstiger als
eine Reparatur.
Die EU hat daher im Frühjahr ein Recht auf Reparatur beschlossen. Damit
sollen Reparaturen einfacher, leichter zugänglich und auch bezahlbarer
werden. [1][In Kraft getreten ist die Richtlinie Anfang Juli]. Die
EU-Mitgliedsstaaten müssen sie in den kommenden zwei Jahren umsetzen. Das
Bundesjustizministerium (BMJ), das in den Verhandlungen federführend war,
gab auf Anfrage an, derzeit an Vorschlägen zur Umsetzung zu arbeiten –
Details könne man aber noch nicht nennen.
## Konflikt zwischen Ministerien
Aus den Dokumenten geht auch hervor, dass vor allem zwischen dem von der
FDP geführten BMJ und dem grün geführten Bundesumweltministerium (BMUV)
Differenzen bestanden. So skizziert das BMJ auf die IFG-Anfrage hin vor
allem wirtschaftsfreundliche Ziele. Zum Beispiel: keine höheren Bußgelder,
keine Verpflichtung für Hersteller, ein Ersatzprodukt für die
Reparaturdauer bereitzustellen und keine Ausweitung des Reparaturrechts auf
weitere Produktgruppen. Das BMUV wünschte sich dagegen unter anderem mehr
Produktgruppen und eine Preisangabepflicht für Standardreparaturen.
„Die FDP hat die Wirtschaftsinteressen durch das BMJ in die Verhandlungen
reingetragen“, sagt Maximilian Voigt von der Open Knowledge Foundation.
Viele Menschen wünschten sich, Dinge zu reparieren, statt sie ersetzen zu
müssen, aber das Thema werde von der Politik nicht ausreichend adressiert.
Voigt kritisiert auch, dass die Richtlinie Verbraucher:innen eher passiv
versteht. „Nutzer:innen werden nicht mitgedacht, wenn es um das
Selberreparieren geht.“ So werde es trotz der neuen Regeln für
Privatpersonen schwierig bis unmöglich, Zugang zu den Ersatzteilen der
Hersteller bekommen.
„Gerade wenn man sich anschaut, was andere Länder machen, ist es
frustrierend, dass hier nichts vorangeht“, sagt Katrin Meyer vom Runden
Tisch Reparatur. Sie hofft daher, dass die Bundesregierung bei der
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ihre Spielräume für mehr
Verbraucherschutz nutzt: mit einer Ausweitung auf weitere Produktgruppen,
einem klaren Rahmen, was Ersatzteile kosten dürfen, und einem
[2][Reparaturbonus] nach französischem Vorbild, für den die Hersteller
aufkommen müssen. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Produkte, die jetzt
schon in Gebrauch sind, auch repariert werden“, sagt Meyer.
17 Oct 2024
## LINKS
[1] /Beschluss-der-EU/!6003471
[2] /Elektrogeraete-laenger-nutzen/!6029945
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Reparatur
Ressourcen
Verbraucherschutz
GNS
Nachhaltigkeit
Reparatur
Umweltschutz
Reparatur
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