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# taz.de -- EU stärkt Langlebigkeit von Geräten: Es muss nicht mehr immer ein…
> Ab 20. Juni sollen Smartphones und Tablets länger Updates bekommen und
> einfacher zu reparieren sein. Das sind gute Nachrichten. Doch es gibt
> Haken.
Bild: Alte Komponenten raus, neue rein? Das soll künftig besser gehen
Berlin taz | Smartphones und Tablets sollen ab dem 20. Juni länger halten
und leichter repariert werden können. Die entsprechenden Regeln einer
[1][EU-Verordnung] werden am Donnerstag wirksam. Hersteller müssen demnach
für Geräte, die ab dann auf den Markt kommen, unter anderem Ersatzteile
bereithalten und an Händler und Kund:innen verschicken sowie die Geräte
über mindestens fünf Jahre mit Updates versorgen. „Es ist großartig, dass
es jetzt endlich so weit ist“, sagt Dörte Heimann vom Runden Tisch
Reparatur.
Bislang gelten Smartphones und Tablets für viele Menschen fast als
Verbrauchsmaterial: Knapp die Hälfte der Nutzer:innen gab im vergangenen
Jahr bei einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom an, dass das eigene Gerät
jünger ist als ein Jahr. Drei Jahre dürfen damit als fast schon biblisches
Alter für Smartphones gelten.
Doch wer willens ist, das eigene Smartphone oder Tablet lange zu nutzen,
[2][dem machen es die Hersteller schwer]. Denn bislang kaufen Kund:innen
beim Smartphone häufig eine [3][Blackbox]: Wie lange wird es Updates geben?
Gibt es Ersatzteile und wenn ja welche und wie lange? Wie einfach oder
schwierig ist es, gängige Teile wie Akku oder Display zu tauschen?
Haltbarkeit und Nachhaltigkeit sind Punkte, mit denen nur wenige Hersteller
offensiv werben. Gerade bei Geräten mit dem Google-Betriebssytem Android,
bei dem jeder Hersteller bislang selbst über seine Update-Policy
entscheidet, gibt es große Unterschiede – und längst nicht immer
verbindliche Angaben der Hersteller. Dabei entstehen ohne Updates schnell
kritische Sicherheitslücken. Dennoch sind viele Geräte im Einsatz, bei
denen diese Lücken nicht mehr gestopft werden. Aus Umweltsicht ist das zwar
gut – für die eigene Datensicherheit aber nicht.
## Die neuen Vorgaben
Damit Smartphones und Tablets leichter reparierbar werden und länger
halten, gelten nun also für Geräte, die ab dem 20. Juni auf den Markt
kommen, neue Vorgaben: Die fünf Jahre, die Hersteller Updates liefern
müssen, werden ab dem Tag berechnet, an dem das Produkt wieder vom Markt
genommen wurde. Darüber hinaus haben Verbraucher:innen und Werkstätten
Anspruch auf eine Reihe von Ersatzteilen.
Die Pflicht zur Ersatzteillieferung gilt sieben Jahre, nachdem das Modell
auf den Markt gekommen ist. Akkus und Displays sollen so verbaut sein, dass
auch Menschen ohne Technikkenntnisse sie wechseln können. Erfüllt das Gerät
nicht bestimmte Standards für Wasser- und Staubdichtheit, muss es einen
wechselbaren Akku haben, wie das früher bei Handys der Fall war.
Vorgeschrieben ist außerdem, dass der Akku nach 800 Ladezyklen noch
mindestens eine Kapazität von 80 Prozent erreicht.
Darüber hinaus werden Kund:innen in Läden und Onlineshops künftig eine
weitere Neuerung sehen, die die EU zusammen mit der neuen
Ökodesign-Richtlinie einführt: einen Reparaturindex. Der soll zeigen, wie
langlebig und reparierbar ein Gerät ist. Bisher gibt es so einen Index auf
nationaler Ebene, etwa in Frankreich, in Deutschland jedoch fehlt eine
entsprechende Kennzeichnung. Diese Lücke soll der neue EU-weite Index
schließen.
Optisch sieht er aus wie ein etwas erweitertes Energielabel, das
Verbraucher:innen schon von zahlreichen anderen Elektrogeräten wie
Waschmaschinen oder Lampen kennen. Doch er enthält auch fünf neue
Kategorien. Die Batterielaufzeit soll angeben, wie lange das Gerät mit
einer Ladung läuft. Von A bis E zeigt die Zuverlässigkeitsklasse an, wie
gut das Gerät einen Sturz übersteht. Ebenfalls von A bis E wird die
Reparierbarkeit benotet. Dazu kommt die Angabe, wie gut das Gerät gegen
Partikel und Feuchtigkeit abgedichtet ist und nach wie vielen Ladezyklen
der Akku nur noch 80 Prozent seiner Kapazität hat.
Die Refurbishing-Branche, die gebrauchte Geräte wieder aufbereitet und
verkauft, verspricht sich von den neuen Regeln positive Effekte. Denn die
Neuerungen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem es aus technischer Sicht kaum
Vorteile hat, sich ständig ein neues Smartphone zu kaufen. Kamera,
Prozessor, Akku, Speicher, Bildschirm – all das wird längst nicht mehr so
schnell besser und leistungsfähiger wie noch vor 15 Jahren.
## Profitieren könnte auch der Gebrauchtmarkt
„Die neuen EU-Regeln zum Recht auf Reparatur können den Markt für
gebrauchte Elektronik deutlich stärken – wenn sie konsequent umgesetzt
werden“, sagt Tim Seewöster, Co-Geschäftsführer der Firma asgoodasnew.
Derzeit mangele es bei vielen Geräten nicht nur an Reparierbarkeit –
sondern auch am Zugang zu Ersatzteilen. Zudem hofft Seewöster auf eine
Veränderung der Konsumgewohnheiten: „Wenn Geräte länger halten und
einfacher repariert werden können, steigt die Bereitschaft, auf
Refurbished-Modelle umzusteigen.“
Philipp Gattner, Geschäftsführer von rebuy, begrüßt die Neuerungen
ebenfalls. Er sagt: „Heute müssen wir circa fünf Prozent der Geräte, die
eingeschickt werden, zurücksenden, da wir sie nicht reparieren können,
beziehungsweise eine Reparatur zu aufwendig wäre.“ Dabei wären die Schäden
häufig einfach zu beheben – wenn die Hersteller auf eine
reparaturfreundlichere Bauweise setzen würden.
Auch Expertin Heimann vom Runden Tisch Reparatur ist froh über die neuen
Regeln – sie erkennt aber auch Defizite. Denn bei der Preisgestaltung für
die Ersatzteile sind die Hersteller frei, zumindest weitgehend. In der
EU-Verordnung ist lediglich festgeschrieben, dass die Preise für
Ersatzteile „angemessen“ sein müssen. „Wenn eine Firma den Akku aber zu
einem absurd hohen Preis anbietet, steht das einer Reparatur im Weg“,
kritisiert Heimann. Nicht einmal im Reparierbarkeits-Index sei der Preis
von Ersatzteilen berücksichtigt. Das sei bei dem französischen Index besser
gelöst. „Wahrscheinlich wird man klagen müssen, um herauszufinden, was ein
angemessener Preis ist“, sagt Heimann.
Zudem gelten die neuen Pflichten nur für Geräte, die nun neu auf den Markt
kommen. Wer sich also derzeit über ausbleibende Updates Sorgen macht oder
gerne einen Ersatz für den in die Jahre gekommenen Akku eines alten Geräts
hätte, profitiert noch nicht.
16 Jun 2025
## LINKS
[1] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32023R1670
[2] /Studie-zu-nachhaltigen-Elektrogeraeten/!5731503
[3] /Softwareupdate-Pflicht-fuer-Smartphones/!5917845
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Verbraucherschutz
Elektronikschrott
Europäische Union
Nachhaltigkeit
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