| # taz.de -- „Quick Freeze“: Nur noch schnell Daten einfrieren | |
| > Justizminister Buschmann kann endlich seinen Gesetzentwurf für eine | |
| > Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Das Kanzleramt gab | |
| > grünes Licht. | |
| Bild: Auf richterliche „Sicherungsanordnung“ werden hier zukünftig Daten e… | |
| Freiburg taz | Die Ampelkoalition hat eine ihrer Blockaden gelöst. Das | |
| Kanzleramt gab grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Justizminister | |
| Marco Buschmann (FDP), mit dem das [1][„Quick Freeze“-Verfahren] in die | |
| Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Es soll dabei die rechtswidrige | |
| Vorratsdatenspeicherung ersetzen. Im Gegenzug legte Buschmann auch einen | |
| Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse vor, die der SPD wichtig | |
| ist. | |
| Bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung aller Telefon- und | |
| Internetdaten hätten Telefonfirmen zehn Wochen lang festhalten müssen, wer | |
| wann wen angerufen oder -geschrieben hat. Bei Mobiltelefonen hätte vier | |
| Wochen lang auch der Standort registriert werden müssen. So wäre ein | |
| riesiger Datenfundus entstanden, auf den die Polizei bei Bedarf hätte | |
| zugreifen können. | |
| Nach einem ersten Anlauf im Jahr 2007, der 2010 am Bundesverfassungsgericht | |
| scheiterte, beschloss die Große Koalition 2015 erneut eine | |
| Vorratsdatenspeicherung. Diese wurde wegen grundrechtlicher Bedenken aber | |
| nie praktiziert. 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann auch | |
| diese deutschen Regeln ausdrücklich als Verstoß gegen EU-Recht eingestuft. | |
| Die anlasslose Speicherung der Daten der gesamten Bevölkerung greife | |
| unverhältnismäßig in die Grundrechte ein. | |
| Allerdings weist Innenministerin Nancy Faeser (SPD) darauf hin, dass der | |
| EuGH die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen, die bei der Einwahl ins | |
| Internet entstehen, [2][ausdrücklich erlaubt hat], damit auf diese Weise | |
| Kinderpornografie bekämpft werden kann. Im April 2024 hat der EuGH zudem | |
| ermöglicht, dass die [3][Vorratsdatenspeicherung] von IP-Adressen zur | |
| Aufklärung jeglicher Kriminalität genutzt werden kann. | |
| ## Quick Freeze erfordert richterliche Anordnung | |
| Justizminister Buschmann pochte aber auf den Koalitionsvertrag, in dem nur | |
| „anlassbezogene“ Datenspeicherungen vorgesehen sind. Buschmann hat daher | |
| bereits 2022 den Entwurf für die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens | |
| vorgelegt. | |
| Beim Quick Freeze müssen Provider auf richterliche „Sicherungsanordnung“ | |
| alle noch gespeicherten Telekommunikationsdaten einfrieren, die „für die | |
| Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts eines | |
| Beschuldigten von Bedeutung sein können“. | |
| Voraussetzung ist der Verdacht auf bestimmte schwere Straftaten, etwa Mord, | |
| Bandendiebstahl oder sexueller Kindesmissbrauch. Nach der | |
| Sicherungsanordnung, in der die Daten quasi eingefroren werden, sollen die | |
| Strafverfolgungsbehörden einen bis maximal drei Monate Zeit haben, um beim | |
| Gericht das Wiederauftauen der Daten zu beantragt. Sie würden dann die | |
| Daten von den Providern zur Auswertung erhalten. | |
| Polizeipraktiker:innen kritisieren, dass damit oft nicht die | |
| Kommunikation im Vorfeld einer Tat nachvollzogen werden kann, weil die | |
| Taten vom Provider bereits gelöscht wurden. | |
| Schon im April hatte sich die Bundesregierung geeinigt, dass Buschmann den | |
| Quick-Freeze-Entwurf einbringen kann, wenn er gleichzeitig einen Entwurf | |
| für die Verlängerung der Mietpreisbremse vorlegt. Dann aber verhakten sich | |
| die Ressorts im Detail, und es war nicht sicher, ob der | |
| Quick-Freeze-Entwurf überhaupt noch ins Kabinett kommt. Doch nun gab das | |
| Bundeskanzleramt überraschend doch noch grünes Licht. | |
| Parallel dazu legte Buschmann auch den [4][Gesetzentwurf zur | |
| Mietpreisbremse] vor. Im Koalitionsvertrag war eine Verlängerung „bis zum | |
| Jahre 2029“ vorgesehen. Buschmann schlug als Endpunkt aber nur den 31. | |
| Dezember 2028 vor, blieb also am untersten Rand des Vereinbarten. Beide | |
| Entwürfe sollen Anfang 2025 beschlossen werden. | |
| 17 Oct 2024 | |
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| [1] /Einigung-bei-Vorratsdatenspeicherung/!6003876 | |
| [2] /EuGH-Urteil-zu-Vorratsdatenspeicherung/!6008093 | |
| [3] /Vorratsdatenspeicherung/!5931713 | |
| [4] /Ampel-verlaengert-Mietpreisbremse/!6040231 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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