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# taz.de -- Unterstützung für Parteiverbot: Wer hasst die AfD?
> Ganz Berlin? Nein, nur ein Teil der Abgeordneten befürwortet ein
> Verbotsverfahren. Mehr Gegenwind kriegen die Rechtsextremen von der
> Straße.
Bild: Janz weit draußen: Protest gegen den Landesparteitag der Berliner AfD im…
Berlin taz | Es war ein deutliches Signal: Für die AfD ist in Berlin kein
Platz. Der Berliner AfD-Landesverband musste seinen Parteitag am Wochenende
in Jüterbog im Süden Brandenburgs abhalten, weil in Berlin niemand der
rechtsextremen Partei seine Räume überlassen wollte – wohl auch aus Furcht
vor [1][Protesten].
Bereits in den vergangenen Jahren waren Parteitage der Berliner AfD wegen
Demonstrationen immer wieder verschoben und [2][2021 auch schon einmal nach
Brandenburg verlegt worden]. Doch selbst in Jüterbog konnten die Berliner
AfD-Mitglieder am Samstag nicht ungestört tagen. Auch hier gab es Proteste,
zu denen ein Bündnis gegen Rechts aufgerufen hatte. Bis zu 600 Menschen
hätten sich der Demo vor der städtischen Wiesenhalle angeschlossen, hieß es
später, darunter viele Antifaschist*innen aus Berlin.
So viel Gegenwind wie von der Straße weht der AfD aus der Berliner Politik
bislang noch nicht entgegen. Die Unterstützung für ein AfD-Verbotsverfahren
wächst – wenn überhaupt – nur schleppend unter den Berliner
Bundestagsabgeordneten, wie eine aktuelle taz-Umfrage zeigt. Ob es am Ende
für eine Mehrheit im Plenum reicht, ist weiterhin ungewiss.
Die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht
hatte nach den Wahlerfolgen der Partei in Thüringen, Sachsen und
Brandenburg wieder an Fahrt aufgenommen. Womöglich noch im Oktober,
spätestens aber im November will eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von
CDU, SPD, Grünen und Linken [3][einen gemeinsamen Antrag für ein
Parteiverbotsverfahren in das Parlament einbringen]. Die dafür nötigen 37
Stimmen gelten als sicher. Bereits in dieser Woche ist der Antrag Thema in
den Fraktionen.
## Haltungen gehen weit auseinander
Doch ob das Verbotsverfahren dann auch wirklich kommt, ist ungewiss. Um den
Antrag zu beschließen und dem Bundesverfassungsgericht zu übergeben, ist
eine einfache Mehrheit im Bundestag nötig. Und die ist bislang eher nicht
in Sicht, auch wenn der Zuspruch für das Verbotsverfahren seit Anfang des
Jahres wohl insgesamt allmählich wächst. Gänzlich abgelehnt wird der Antrag
bei BSW, CSU – beide ohne Berliner Abgeordnete – und natürlich der AfD.
Die Haltungen der 22 weiteren Berliner Bundestagsabgeordneten gehen
deutlich auseinander. So ist von der FDP ebenfalls keine Zustimmung zu
erwarten. Die Berliner Abgeordnete Daniela Kluckert etwa erklärte gegenüber
der taz, die AfD sei zwar eine „reaktionäre Partei, in der Rechtsextreme
den demokratie- und menschenfeindlichen Ton angeben“, jedoch sei ein
AfD-Verbot „nicht nur rechtlich problematisch, sondern auch keine Lösung
für die Probleme dahinter.“
Auch aus der Berliner CDU kommt kein Rückenwind für den Verbotsantrag –
dabei ist die treibende Kraft dahinter ein Parteifreund, [4][der sächsische
Abgeordnete Marco Wanderwitz, der sechs weitere CDU-Kolleg*innen um sich
scharen konnte]. Der Berliner CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sagte
der taz, er halte ein Verbotsverfahren für falsch: „Die
verfassungsrechtlichen Hürden für ein Verbot sind hoch, es ersetzt aber vor
allem nicht die politische Auseinandersetzung. Ein jahrelang schwebendes
Verfahren wäre ein Konjunkturprogramm für die AfD.“
Ähnlich äußerten sich Ottilie Klein, Generalsekretärin der Berliner CDU und
Mitglied des Bundestages sowie Monika Grütters, die ehemalige
Kulturstaatsministerin. Dem Vernehmen nach sind auch die beiden weiteren
Berliner CDU-Abgeordneten Mario Czaja und Thomas Heilmann gegen den Antrag.
## Unterstützung wächst zögerlich
Mehr Zuspruch erhält CDU-Mann Wanderwitz hingegen von SPD, Linken und
Grünen. Bereits im Januar [5][hatten sechs Berliner Abgeordnete dieser
Parteien in der taz ihre Unterstützung für einen Verbotsantrag öffentlich
gemacht]. Davon übrig sind noch vier: Canan Bayram (Grüne), Gesine Lötzsch
(Linke), Hakan Demir und Annika Klose (beide SPD). Klose und Bayram
bekräftigten am Montag erneut ihre Unterstützung für den Antrag: „Klar ist,
dass die AfD verboten gehört“, sagte Bayram.
Zwei Unterstützer*innen waren im Februar infolge der Teilwiederholung
der Bundestagswahl aus dem Parlament ausgeschieden. Dafür haben sich aber
offenbar einzelne Abgeordnete in der Zwischenzeit von den Argumenten der
Befürworter*innen überzeugen lassen.
Der Berliner Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar erklärte am
Montag, er werde einen Antrag unterstützen. Zugleich stellte er klar, „dass
das Verbot einer Partei allein nicht ausreicht, um extremistische und
verfassungsfeindliche Umtriebe auszuschließen.“ Auch die Grünen-Politikerin
Renate Künast zeigte sich grundsätzlich als Befürworterin eines
Verbotsverfahrens, räumte aber ein, sie habe „juristische Fragen“ zum
Antrag der Wanderwitz-Gruppe.
Mehrere Linken-Abgeordnete sind unterdessen noch unentschlossen. Gregor
Gysi etwa schreibt auf der Plattform Abgeordnetenwatch, er werde den
fraktionsübergreifenden Antrag zwar nicht unterzeichnen, falls er aber zur
Abstimmung komme, werde er dafür stimmen. Petra Pau, auch
Bundestagsvizepräsidentin, will sich noch nicht positionieren.
## Senatsinnenverwaltung sieht keinen Handlungsbedarf
Es bleibt also unklar, ob der Bundestag schon bald ein
Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
beantragen wird. Deshalb kursieren auch andere Vorschläge, wie man die Zeit
nutzen könnte, bis es womöglich eine parlamentarische Mehrheit gibt.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge etwa forderte vergangene Woche von
den Innen- und Justizminister*innen der Länder, „endlich“ eine
Beweissammlung zu erstellen, auf deren Grundlage der Bundestag eine
„fundierte Entscheidung“ über einen Verbotsantrag treffen könne.
Die Berliner Senatsinnenverwaltung sieht vorerst allerdings keinen
Handlungsbedarf. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) erklärte am
Montagvormittag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, es
bedürfe „keiner gesonderten Aufforderung“, denn es sei eine
„Selbstverständlichkeit, dass die Sicherheitsbehörden laufend prüfen, ob
die Voraussetzungen für Partei- oder Vereinsverbote vorliegen.“
14 Oct 2024
## LINKS
[1] /Anti-AfD-Proteste/!t5402609
[2] /Parteitag-mit-bis-zu-300-Delegierten/!5747288
[3] /Verbotsverfahren-gegen-die-AfD/!6040274
[4] /Diskussion-in-Bundestagsfraktionen/!6038328
[5] /49-Abgeordnete-fuer-Pruefung/!5986396
## AUTOREN
Hanno Fleckenstein
Erik Peter
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