| # taz.de -- Kündigung von säumigen Mietern: Zu spät bleibt zu spät | |
| > Ist die ordentliche Kündigung von Mietern, die ihre Schulden nachzahlen, | |
| > rechtmäßig? Der BGH sagt mal wieder Ja. | |
| Bild: Luftaufnahme von Kreuzberg | |
| FREIBURG taz | Wenn säumige Mieter nach der Kündigung ihre Mietschulden | |
| begleichen, müssen sie meist dennoch ausziehen. An dieser Gesetzesauslegung | |
| hält der Bundesgerichtshof (BGH) auch in einem aktuellen Urteil fest. Eine | |
| abweichende Entscheidung des Landgerichts Berlin hoben die Richter in | |
| Karlsruhe am Dienstag auf. | |
| Konkret ging es um eine türkische Familie, die seit 1994 in einer | |
| Vierzimmerwohnung in Kreuzberg lebt. Nach der Trennung der Eltern | |
| entstanden Mietrückstände. Der Vermieter kündigte fristlos und ordentlich, | |
| das heißt mit Kündigungsfrist. | |
| Immerhin gelang es der Familie später, die säumige Miete binnen der | |
| sogenannten Schonfrist von zwei Monaten noch zu bezahlen. Dadurch wurde die | |
| Kündigung „unwirksam“, [1][wie es im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt.] | |
| Umstritten ist aber, ob durch die Nachzahlung der Mietschulden auch die | |
| ordentliche Kündigung beseitigt wird. Der BGH vertritt seit 2005 die | |
| Auffassung, dass die ordentliche Kündigung trotz der Schonfristzahlung | |
| bestehen bleibt. Die meisten Vermieter kündigen daher bei Mietschulden | |
| meist doppelt, sowohl fristlos als auch ordentlich. | |
| ## Immer wieder: Landgericht Berlin gegen Bundesgerichtshof | |
| Auch die allermeisten Gerichte folgen inzwischen dem BGH. Nur die 66. | |
| Zivilkammer am Landgericht Berlin, eine von fünf Mietrechtskammern des | |
| Berliner Landgerichts, leistet nachhaltigen Widerstand. [2][Schon seit | |
| Jahren] entscheidet sie unter dem Vorsitzenden Richter Rolf-Dietrich Schulz | |
| immer wieder anders als der BGH: Die Nachzahlung der Mietschulden beseitige | |
| auch die ordentliche Kündigung. Der Gesetzgeber wollte mit der | |
| Schonfristregelung Obdachlosigkeit vermeiden. Das könne nur gelingen, wenn | |
| auch die ordentliche Kündigung unwirksam werde. | |
| Regelmäßig hob der Bundesgerichtshof die Urteile der renitenten Berliner | |
| Mietrechtskammer auf. Das Landgericht solle sich mit der Rechtslage endlich | |
| abfinden, nur der Bundestag könne das Gesetz ändern. Doch die Berliner | |
| Richter geben nicht auf und erklären dem BGH immer wieder, dass die | |
| Rechtslage nicht eindeutig sei und deshalb durchaus mieterfreundlich | |
| ausgelegt werden könne. | |
| Auch im Fall der türkischen Familie erklärte die 66. Zivilkammer beide | |
| Kündigungen für unwirksam. Die Familie konnte zunächst in der Wohnung | |
| bleiben. Allerdings ging der Vermieter in Revision. Und natürlich hob der | |
| BGH jetzt das Berliner Urteil auf. Die Begründung liegt zwar noch nicht | |
| vor, aber dürfte mal wieder auf den Willen des Gesetzgebers verweisen. | |
| „Jetzt muss dann eben endlich der Bundestag handeln“, sagt Rechtsanwalt | |
| Benjamin Hersch, der die Familie am Landgericht vertreten hatte und auch | |
| Vorstandsmitglied [3][der linken Anwaltsvereinigung RAV ist]. | |
| Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien heißt es tatsächlich, die | |
| Schonfristregelung solle evaluiert werden und bei Bedarf will man | |
| „entgegensteuern“. Das zuständige Bundesjustizministerium erklärte jedoch | |
| auf Anfrage der taz: „Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen.“ Ein | |
| Jahr vor der nächsten Bundestagswahl wird da wohl auch nichts mehr | |
| passieren. | |
| 24 Oct 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-5/Untertitel-2/Kapitel-5/… | |
| [2] /Urteil-zu-Mietrueckstaenden/!5459911 | |
| [3] /40-Jahre-Republikanischer-Anwaltsverein/!5640210 | |
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