# taz.de -- Urteil zu Mietrückständen: Besserer Schutz gegen Rauswurf | |
> Mietern darf nicht mehr fristgemäß gekündigt werden, wenn sie binnen zwei | |
> Monaten ihre Schuld begleichen. Das entschied ein Berliner Gericht. | |
Bild: Wohnungen in Berlin-Mitte, wohl etwas schnieker als die vor Gericht verha… | |
FREIBURG taz | Das Landgericht Berlin will Mietern helfen, denen wegen | |
Mietrückständen gekündigt wurde. Wenn die Miete kurzfristig nachbezahlt | |
wird, soll nicht nur eine fristlose, sondern auch eine ordentliche | |
Kündigung wirkungslos sein. Dieser Auslegung müsste sich allerdings noch | |
der Bundesgerichtshof anschließen, der bisher anders urteilt. | |
Konkret ging es um eine Einzimmerwohnung in Ostberlin, für die monatlich | |
250 Euro Miete zu zahlen war. Als der Mieter im Juli 2016 mit zwei | |
Monatsmieten im Rückstand war, kündigte der Vermieter fristlos und – „rein | |
vorsorglich“ – auch noch fristgemäß. | |
Eine Woche später tilgte der Mieter seine Mietschulden. Damit war die | |
fristlose Kündigung unwirksam geworden. Das sieht das Bürgerliche | |
Gesetzbuch ausdrücklich vor (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Der Mieter hat zwei | |
Monate Zeit, um durch Nachzahlung der Miete die fristlose Kündigung | |
abzuwenden. Auch eine öffentliche Stelle, zum Beispiel das Sozialamt, kann | |
in dieser „Schonfrist“ einspringen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. | |
Doch trotz der Nachzahlung verlangte der Vermieter die Räumung der Wohnung | |
und berief sich auf seine parallel ausgesprochene fristgemäße Kündigung. In | |
der ersten Instanz beim Amtsgericht Pankow/Weißensee hatte er damit Erfolg. | |
Der Mieter sollte zum April 2017 ausziehen. Das Pankower Urteil entsprach | |
der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Die Nachzahlung | |
der Miete innerhalb der zweimonatigen Schonfrist lasse nur die fristlose | |
Kündigung entfallen, nicht aber eine fristgemäße Kündigung. Der Wortlaut | |
des Gesetzes sei eindeutig. | |
## Kündigung geht „ins Leere“ | |
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil von Mitte Oktober (Az.: 66 S | |
90/17) aber einen Kniff gefunden, dem Mieter dennoch zu helfen: Die | |
fristgemäße Kündigung des Vermieters könne „keine Wirkung“ entfalten, w… | |
das Mietverhältnis schon durch die fristlose Kündigung beendet wurde. Die | |
fristgemäße Kündigung gehe deshalb „ins Leere“. Daran ändere sich auch | |
nichts, wenn eine Nachzahlung der Miete später die Wirkung der fristlosen | |
Kündigung entfallen lasse. | |
Mit dieser Lösung weiche man nicht von der BGH-Rechtsprechung ab, denn mit | |
solchen Argumenten habe sich der Bundesgerichtshof noch nicht beschäftigt. | |
Das Landgericht ließ deshalb aber Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der | |
Ausgang des Verfahrens ist von großer praktischer Bedeutung. | |
Parallel dazu gibt es auch politische Initiativen, das Mietrecht an diesem | |
Punkt nachzubessern. So schlug Justizminister Heiko Maas (SPD) in seinem | |
Entwurf für eine zweite Mietrechtsnovelle im April 2016 vor, die | |
Schonfristregelung auch auf fristgemäße Kündigungen auszuweiten. Er konnte | |
sich damit in der Großen Koalition aber nicht durchsetzen. | |
Ein ähnlicher Antrag des rot-rot-grünen Berliner Senats liegt seit April | |
2017 im Bundesrat. Federführend waren in Berlin Stadtentwicklungssenatorin | |
Katrin Lompscher (Linkspartei) und Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). | |
Falls sich die Rechtslage – gerichtlich oder politisch – ändert, würde di… | |
nicht zuletzt die Bereitschaft der Sozialbehörden erhöhen, Mietrückstände | |
zu übernehmen. Die Behörden waren hierzu oft nicht bereit, wenn sich das | |
Mietverhältnis eh nicht retten ließ. Oder sie mussten mit dem Vermieter | |
teure Deals schließen, dass das Amt seine Prozesskosten übernimmt, wenn er | |
auf die fristgemäße Kündigung verzichtet. | |
2 Nov 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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