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# taz.de -- Linken-Politiker zieht vor BGH: Klage gegen rechte Trittbrettfahrer
> Der Linken-Abgeordnete Sören Pellmann verlangt von Rechtsextremisten
> Schadensersatz. Jetzt zieht er mit seiner Forderung vor den
> Bundesgerichtshof.
Bild: Auf dem Augustusplatz in Leipzig: Bundestagsabgeordneter und Anmelder der…
Berlin taz | Können Politiker:innen, die vom politischen Gegner vereinnahmt
werden, Schadensersatz verlangen? Diese Grundsatzfrage muss bald der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheiden. Es geht um eine Klage des
Linken-Abgeordneten Sören Pellmann gegen die rechtsextremistische
Kleinpartei Freie Sachsen.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Konflikt unter Populist:innen im
Sommer 2022. Damals stiegen die Energiepreise massiv, nicht zuletzt, weil
Russland die Gaslieferungen nach Europa stark drosselte.
Rechtsextremistische [1][Parteien wie die Freien Sachsen] machten dafür
jedoch die Bundesregierung verantwortlich und kündigten einen „heißen
Herbst“ an. Die [2][Linke wollte beim Protest nicht zurückstehen], der
Leipziger Abgeordnete Sören Pellmann rief deshalb in Leipzig zu einer
Kundgebung unter dem Motto „Heißer Herbst gegen soziale Kälte“ auf. Darauf
meldeten die Freien Sachsen am selben Tag ebenfalls auf dem Leipziger
Augustusplatz eine eigene Kundgebung an, „Gemeinsam gegen die da oben“.
Der juristische Streit bezieht sich auf die Demo-Ankündigung der Freien
Sachsen, in der sie versuchten, die Pellmann-Kundgebung für sich zu
vereinnahmen. Auf Telegram behaupteten die Rechtsextremisten, dass hier die
gesamte Opposition „gemeinsam gegen die Energie- und Sanktionspolitik der
Regierung auf die Straße“ gehe. Quasi als Beleg veröffentlichten die Freien
Sachsen eine Rednerliste: Neben ihrem Vorsitzenden Martin Kohlmann und
anderen Rechtsextremisten wurden auch Sören Pellmann und Gregor Gysi
aufgelistet.
Noch vor dem Tag der beiden Kundgebungen erwirkten Pellmann und Gysi eine
einstweilige Verfügung des Landgerichts Leipzig. Die Freien Sachsen durften
für ihre Kundgebung nicht mehr mit Pellmanns Namen werben.
## Oberlandesgericht lehnt ab
In einer weiteren Klage verlangte Pellmann von den Freien Sachsen aber auch
Schadensersatz in Höhe von mindestens 10.000 Euro. Dies soll präventiv
künftige Vereinnahmungsversuche entmutigen. Beim Landgericht Leipzig hatte
der Linken-Abgeordnete im Dezember 2023 auch Erfolg.
Doch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnte im April 2024 Pellmanns
Klage ab. Die Vereinnahmung seines Namens durch die Freien Sachsen sei zwar
rechtswidrig gewesen, aber keine „schwerwiegende“ Verletzung seiner
Persönlichkeitsrechte. Die Vereinnahmung des politischen Gegners gehöre zum
politischen Geschäft und rechtfertige keinen Schadensersatz.
Pellmann, der [3][inzwischen Co-Vorsitzender der Linken-Gruppe im Bundestag
ist], gab aber nicht auf und ging in die Revision zum BGH; die
Revisionsbegründung liegt der taz vor. Darin argumentiert Anwalt Matthias
Siegmann, dass die Vereinnahmung von Pellmanns Namen nicht weniger schwer
wiege, weil sie im politischen Meinungskampf erfolgte, sondern dies die
Verletzung des Persönlichkeitsrechts sogar vertiefe. Die Vereinnahmung
durch den politischen Gegner gefährde nämlich die Glaubwürdigkeit eines
Politikers, insbesondere wenn ein Linker durch Rechtsextremisten benutzt
wird. „Beide könnten mit ihren politischen Überzeugungen und Inhalten nicht
weiter auseinanderliegen“, schreibt Anwalt Siegmann.
Die mündliche Verhandlung des BGH wird wohl erst nächstes Jahr stattfinden.
23 Sep 2024
## LINKS
[1] /Petition-gegen-Freie-Sachsen/!6029909
[2] /Linkspartei-kuendigt-Proteste-an/!5874900
[3] /Nach-Rueckzug-der-Parteispitze/!6028242
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Rechtsextremismus
Die Linke
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