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# taz.de -- Staatenlos in Deutschland: Laut Kommission kein Härtefall
> Die Zukunft von Robert A. ist weiter ungewiss. Am Freitag hat die
> sächsische Härtefallkommission entschieden, sich nicht für ihn
> auszusprechen.
Bild: Chemnitz ist die Heimatstadt von Robert A
Leipzig taz | Die sächsische Härtefallkommission spricht sich nicht dafür
aus, dem 31-jährigen Robert A. aus „humanitären oder persönlichen Gründen…
einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Das beschloss die Kommission am Freitag
in einer nichtöffentlichen Sitzung. A. lebt seit mehr als 30 Jahren in
Deutschland, bislang mit einer Duldung. Das heißt, er ist
ausreisepflichtig, seine Abschiebung wurde aber ausgesetzt.
Robert A. und sein Anwalt Ulrich Tronczik zeigten sich auf taz-Anfrage
enttäuscht vom Abstimmungsergebnis. „Ob sich die aktuell
migrationsfeindliche Stimmung darauf ausgewirkt hat, vermag ich nicht zu
sagen“, kommentierte Tronczik. Weiter wollten sie sich am Freitag zunächst
nicht äußern. [1][Für A. heißt das, an seiner Ausgangslage ändert] sich
nichts: Ihm droht eine Abschiebung in ein Land, in dem er noch nie war:
nach Serbien.
Nachdem seine Eltern 1993 vor dem Jugoslawienkrieg geflohen waren, kam er
in den Niederlanden zur Welt und dann mit acht Monaten nach Deutschland.
Als Kind lebte er in einer Geflüchtetenunterkunft in Aue im Erzgebirge.
Später zog er nach Chemnitz, wo er Freundschaften schloss, sich bei
Vereinen und den Grünen engagierte. Allerdings lebte er immer nur geduldet
in Sachsen, weil seine Identität für die Behörden ungeklärt war.
Unter anderem, um die Duldung zu verlängern, musste A. alle paar Monate zur
Ausländerbehörde. Weil er – trotz vorliegender Angebote – keine
Arbeitserlaubnis bekam, lebte er von Sozialleistungen. 2019 wurde er wegen
Drogenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er habe Fehler
gemacht, die er bereue, sagte Robert A. der taz dazu. Die Ausländerbehörde
begründet damit aber ein besonderes Abschiebeinteresse.
## Abschiebung im Juli abgebrochen
Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, versuchte Robert A. über Jahre seine
Identität zu klären. Nachdem das in diesem Jahr gelungen war, [2][nahm die
Polizei ihn bei einem Besuch in der Ausländerbehörde] fest. Wenige Tage
später fuhr sie ihn zum Flughafen nach Frankfurt am Main. In Chemnitz, der
Heimatstadt von Robert A., gab es Protest: mehr als zweihundert Menschen
demonstrierten gegen seine Abschiebung und online unterzeichneten Tausende
eine Petition dagegen.
Dann brach [3][Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) überraschend die
Abschiebung] ab. Robert A. war bereits am Flughafen, als sein Anwalt ihn
anrief und darüber informierte. Schuster hatte erklärt, die
Landesdirektion, die zuständige Behörde, solle den Fall prüfen. Wie weit
diese Prüfung ist? Auf Anfrage der taz hieß es bislang dazu: „Die
Erörterung durch die Härtefallkommission ist abzuwarten.“
14 Sep 2024
## LINKS
[1] /Staatenlos-in-Deutschland/!6036408
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[3] /Staatenlos-in-Deutschland/!6020272
## AUTOREN
David Muschenich
## TAGS
Abschiebung
Sachsen
Menschenrechte
Aufenthaltserlaubnis
Migration
GNS
Bleiberecht
Migration
Abschiebung
Generaldebatte
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