| # taz.de -- Staatenlos in Deutschland: Laut Kommission kein Härtefall | |
| > Die Zukunft von Robert A. ist weiter ungewiss. Am Freitag hat die | |
| > sächsische Härtefallkommission entschieden, sich nicht für ihn | |
| > auszusprechen. | |
| Bild: Chemnitz ist die Heimatstadt von Robert A | |
| Leipzig taz | Die sächsische Härtefallkommission spricht sich nicht dafür | |
| aus, dem 31-jährigen Robert A. aus „humanitären oder persönlichen Gründen… | |
| einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Das beschloss die Kommission am Freitag | |
| in einer nichtöffentlichen Sitzung. A. lebt seit mehr als 30 Jahren in | |
| Deutschland, bislang mit einer Duldung. Das heißt, er ist | |
| ausreisepflichtig, seine Abschiebung wurde aber ausgesetzt. | |
| Robert A. und sein Anwalt Ulrich Tronczik zeigten sich auf taz-Anfrage | |
| enttäuscht vom Abstimmungsergebnis. „Ob sich die aktuell | |
| migrationsfeindliche Stimmung darauf ausgewirkt hat, vermag ich nicht zu | |
| sagen“, kommentierte Tronczik. Weiter wollten sie sich am Freitag zunächst | |
| nicht äußern. [1][Für A. heißt das, an seiner Ausgangslage ändert] sich | |
| nichts: Ihm droht eine Abschiebung in ein Land, in dem er noch nie war: | |
| nach Serbien. | |
| Nachdem seine Eltern 1993 vor dem Jugoslawienkrieg geflohen waren, kam er | |
| in den Niederlanden zur Welt und dann mit acht Monaten nach Deutschland. | |
| Als Kind lebte er in einer Geflüchtetenunterkunft in Aue im Erzgebirge. | |
| Später zog er nach Chemnitz, wo er Freundschaften schloss, sich bei | |
| Vereinen und den Grünen engagierte. Allerdings lebte er immer nur geduldet | |
| in Sachsen, weil seine Identität für die Behörden ungeklärt war. | |
| Unter anderem, um die Duldung zu verlängern, musste A. alle paar Monate zur | |
| Ausländerbehörde. Weil er – trotz vorliegender Angebote – keine | |
| Arbeitserlaubnis bekam, lebte er von Sozialleistungen. 2019 wurde er wegen | |
| Drogenhandels zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er habe Fehler | |
| gemacht, die er bereue, sagte Robert A. der taz dazu. Die Ausländerbehörde | |
| begründet damit aber ein besonderes Abschiebeinteresse. | |
| ## Abschiebung im Juli abgebrochen | |
| Um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, versuchte Robert A. über Jahre seine | |
| Identität zu klären. Nachdem das in diesem Jahr gelungen war, [2][nahm die | |
| Polizei ihn bei einem Besuch in der Ausländerbehörde] fest. Wenige Tage | |
| später fuhr sie ihn zum Flughafen nach Frankfurt am Main. In Chemnitz, der | |
| Heimatstadt von Robert A., gab es Protest: mehr als zweihundert Menschen | |
| demonstrierten gegen seine Abschiebung und online unterzeichneten Tausende | |
| eine Petition dagegen. | |
| Dann brach [3][Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) überraschend die | |
| Abschiebung] ab. Robert A. war bereits am Flughafen, als sein Anwalt ihn | |
| anrief und darüber informierte. Schuster hatte erklärt, die | |
| Landesdirektion, die zuständige Behörde, solle den Fall prüfen. Wie weit | |
| diese Prüfung ist? Auf Anfrage der taz hieß es bislang dazu: „Die | |
| Erörterung durch die Härtefallkommission ist abzuwarten.“ | |
| 14 Sep 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| David Muschenich | |
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