# taz.de -- Verfassungsgericht zu AfD-Klage: Juristisch richtig, politisch unkl… | |
> Das Verfassungsgericht entschied einwandfrei: Das Recht, gewählt zu | |
> werden, gibt es nicht. Trotzdem wäre es kontraproduktiv, die AfD | |
> auszuschließen. | |
Bild: Stephan Brandner (r.) von der AfD – hier in Karlsruhe – war Ausschuss… | |
Dass die AfD keinen Anspruch hat, bestimmte Leitungsposten im Bundestag zu | |
besetzen, ist keine Überraschung. Diesmal ging es in Karlsruhe um den | |
[1][Vorsitz von Bundestagsausschüssen]. Vor zwei Jahren wollte die AfD | |
einen Vizepräsidentenposten für sich durchsetzen. Jetzt wie damals lehnte | |
das Bundesverfassungsgericht die Klagen ab. | |
Entscheidendes Argument: Wenn ein Amt wie der Ausschussvorsitz von den | |
Abgeordneten gewählt wird und diese einfach keine AfD-Politiker:innen | |
wählen wollen, kann auch das Bundesverfassungsgericht sie nicht dazu | |
zwingen. Es gibt kein Recht auf Erfolg bei Wahlen. | |
Zwar wurden die Ämter bisher im Proporz verteilt, doch das gebe der AfD | |
keine verfassungsrechtlichen Ansprüche, an diesem Proporz beteiligt zu | |
werden. Schließlich handele es sich bei den Ausschussvorsitzenden nur um | |
organisatorische und repräsentative Posten. Hier habe der Bundestag eine | |
weitgehende Selbstverwaltung. | |
Das Verfassungsgericht konzentriert sich zu Recht darauf, die Beteiligung | |
der Opposition an der Gesetzgebung und der Regierungskontrolle | |
sicherzustellen. Die gerechte Verteilung von Posten mit Funktionszulage ist | |
da nicht so wichtig, auch wenn die AfD offensichtlich sehr gern an den | |
wohldotierten Pfründen beteiligt wäre. Juristisch ist diese Entscheidung | |
gut nachvollziehbar. Nicht jede Ungleichbehandlung muss das | |
Bundesverfassungsgericht korrigieren. | |
Bleibt die politische Frage, ob es klug ist, die AfD im Bundestag | |
auszuschließen, [2][wo immer es rechtlich möglich ist]. Die „Altparteien“ | |
beschweren sich stets, dass die AfD den Parlamentarismus verächtlich mache | |
und Sand ins Getriebe der Demokratie streue. Die Ausgrenzungspolitik der | |
Mehrheit zeugt aber nicht gerade vom Glauben an Fairness. | |
## Wählen und wieder abwählen | |
Nach der Karlsruher Entscheidung liegt die Lösung eigentlich nahe. Denn das | |
Bundesverfassungsgericht hat im Fall des AfD-Politikers [3][Stephan | |
Brandner] festgestellt, dass Ausschussvorsitzende nicht nur gewählt, | |
sondern auch abgewählt werden können. Warum also wählt man die | |
AfD-Kandidat:innen nicht entsprechend dem Wahlergebnis zu | |
Ausschussvorsitzenden. Und wenn sie ihr Amt missbrauchen, können sie auch | |
wieder abgewählt werden. Fehlverhalten zu sanktionieren ist überzeugender, | |
als Fehlverhalten von vornherein zu unterstellen oder gewählte Abgeordnete | |
gänzlich auszugrenzen. | |
Für das breite demokratische Publikum, jenseits der Hardcore-Antifa-Linie, | |
wäre das vermutlich leichter nachzuvollziehen als die aktuelle Politik | |
einer generellen und pauschalen Nichtwahl von AfD-Abgeordneten. | |
18 Sep 2024 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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