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# taz.de -- Identitäre Bewegung bei Bundeswehr: Reserveoffizier verliert Diens…
> Gegen einen Offizier wird die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme
> verhängt, weil er die Identitäre Bewegung unterstützte. Er darf keinen
> Dienstgrad mehr führen.
Bild: In klarem Widerspruch zu einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung…
Leipzig afp | Gegen einen Reserveoffizier [1][der Bundeswehr], der sich für
die rechtsextremistische [2][Identitäre Bewegung (IB)] engagierte, wird die
disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt. Das teilte das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag mit, es bestätigte damit
eine Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd. Der Oberleutnant der
Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangshilfe von mehr als 23.000
Euro und darf keinen militärischen Dienstgrad mehr führen.
Die Identitäre Bewegung sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das
Bundesverwaltungsgericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer
Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche
Höchstmaßnahme.
Der frühere Oberleutnant arbeitete den Angaben zufolge in den Jahren 2015
und 2016 am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Bayern
mit. Er habe an mehreren Demonstrationen teilgenommen und auch an einem
Werbefilm der Gruppe mitgewirkt. Dadurch habe er die für Soldatinnen und
Soldaten geltende Treuepflicht verletzt.
Die IB widerspreche dem Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger, der
für eine Demokratie essenziell sei, erklärte das Gericht. Der Ideologie der
Gruppe zufolge komme es auf die ethnisch-kulturelle Identität eines
Menschen an. Sie unterteile in Staatsbürger erster und zweiter Klasse.
## Verletztes Demokratieprinzip
Nicht ethnische Deutsche sollten ihrer Auffassung zufolge durch Druck dazu
gebracht werden, in Herkunftsländer zurückzukehren. Dadurch werde ihr
Anspruch auf gleichberechtigte politische Teilhabe verletzt, ein
Kernelement des grundgesetzlichen Demokratieprinzips.
Außerdem lehne die IB den Parlamentarismus und das Mehrparteiensystem ab.
Die Forderung nach Abschaffung von Parteien und Parlament stehe in klarem
Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Der frühere Oberleutnant habe die [3][Programmatik der IB] gekannt,
erklärte das Gericht. Er sei ein gut informierter Insider gewesen. Schon
während seines Studiums habe er in einer Zeitschrift publiziert, die von
einem Mitgründer der Gruppe herausgegeben worden sei. Da er die politischen
Ziele kannte und sie auch habe einordnen können, ging das Gericht davon
aus, dass er sich zumindest bedingt vorsätzlich verfassungswidrig
betätigte.
27 Aug 2024
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