# taz.de -- Identitäre Bewegung bei Bundeswehr: Reserveoffizier verliert Diens… | |
> Gegen einen Offizier wird die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme | |
> verhängt, weil er die Identitäre Bewegung unterstützte. Er darf keinen | |
> Dienstgrad mehr führen. | |
Bild: In klarem Widerspruch zu einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung… | |
Leipzig afp | Gegen einen Reserveoffizier [1][der Bundeswehr], der sich für | |
die rechtsextremistische [2][Identitäre Bewegung (IB)] engagierte, wird die | |
disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme verhängt. Das teilte das | |
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag mit, es bestätigte damit | |
eine Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd. Der Oberleutnant der | |
Reserve verliert durch das Urteil eine Übergangshilfe von mehr als 23.000 | |
Euro und darf keinen militärischen Dienstgrad mehr führen. | |
Die Identitäre Bewegung sei nicht vereinbar mit den Grundprinzipien der | |
freiheitlichen demokratischen Grundordnung, erklärte das | |
Bundesverwaltungsgericht. Verfassungswidrige Betätigung, die von innerer | |
Überzeugung getragen sei, rechtfertige die disziplinarrechtliche | |
Höchstmaßnahme. | |
Der frühere Oberleutnant arbeitete den Angaben zufolge in den Jahren 2015 | |
und 2016 am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Bayern | |
mit. Er habe an mehreren Demonstrationen teilgenommen und auch an einem | |
Werbefilm der Gruppe mitgewirkt. Dadurch habe er die für Soldatinnen und | |
Soldaten geltende Treuepflicht verletzt. | |
Die IB widerspreche dem Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger, der | |
für eine Demokratie essenziell sei, erklärte das Gericht. Der Ideologie der | |
Gruppe zufolge komme es auf die ethnisch-kulturelle Identität eines | |
Menschen an. Sie unterteile in Staatsbürger erster und zweiter Klasse. | |
## Verletztes Demokratieprinzip | |
Nicht ethnische Deutsche sollten ihrer Auffassung zufolge durch Druck dazu | |
gebracht werden, in Herkunftsländer zurückzukehren. Dadurch werde ihr | |
Anspruch auf gleichberechtigte politische Teilhabe verletzt, ein | |
Kernelement des grundgesetzlichen Demokratieprinzips. | |
Außerdem lehne die IB den Parlamentarismus und das Mehrparteiensystem ab. | |
Die Forderung nach Abschaffung von Parteien und Parlament stehe in klarem | |
Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. | |
Der frühere Oberleutnant habe die [3][Programmatik der IB] gekannt, | |
erklärte das Gericht. Er sei ein gut informierter Insider gewesen. Schon | |
während seines Studiums habe er in einer Zeitschrift publiziert, die von | |
einem Mitgründer der Gruppe herausgegeben worden sei. Da er die politischen | |
Ziele kannte und sie auch habe einordnen können, ging das Gericht davon | |
aus, dass er sich zumindest bedingt vorsätzlich verfassungswidrig | |
betätigte. | |
27 Aug 2024 | |
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