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# taz.de -- Stationierung von Mittelstreckenwaffen: Bundestag muss nicht zustim…
> Deutschland hat der Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen zugestimmt.
> Ein Gutachten zeigt: Die Regierung durfte dies allein entscheiden.
Bild: Eine US-Mittelstreckenrakete vom Typ Tomahawk
Berlin taz | Der Bundestag muss der Stationierung neuer US-Raketen in
Deutschland nicht zustimmen. Zu diesem Schluss kommt ein Kurzgutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Es wurde erstellt im Auftrag
der fraktionslosen Abgeordneten Joana Cottar (Ex-AfD).Anlass des Gutachtens
ist eine [1][gemeinsame Erklärung] der US-Regierung und der Bundesregierung
von Anfang Juni. Ab 2026 sollen in Deutschland konventionelle
US-Mittelstreckenraketen vom Typ SM 6 sowie Tomahawk-Marschflugkörper und
noch zu entwickelnde Hyperschallwaffen stationiert werden. Diese Aufrüstung
soll Russland vor Angriffen auf Nato-Gebiet, etwa im Baltikum,
abschrecken.Das Vorgehen der Bundesregierung fand nicht zuletzt in der
SPD-Fraktion Kritik, zum einen weil der Bundestag die
Stationierungsentscheidung im Vorfeld nicht einmal diskutieren konnte, zum
anderen weil die Stationierung von Raketen, die bis weit nach Russland
reichen, Russland reizen könnten und eine derartige Stationierung nur in
Deutschland vorgesehen ist.Der Wissenschaftliche Dienst verwies nun aber
auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1984. Damals hatten
die Grünen gegen die Zustimmung der Bundesregierung im Nato-Doppelbeschluss
zur Stationierung von US-Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing und von
Marschflugkörpern (englisch „Cruise Missiles“) geklagt.
## Grüne klagten schon in den 80ern
Die Nato hatte damals auf die Einführung der SS20-Mittelstreckenrakten der
Sowjetunion reagiert. Der Bundestag stimmte der Stationierung per Beschluss
zu. Die Grünen verlangten jedoch ein Gesetz und klagten beim
Bundesverfassungsgericht.Karlsruhe hielt damals ein Parlamentsgesetz zur
Raketenstationierung für unnötig. Es genüge, dass Deutschland dem
Nato-Vertrag 1955 zugestimmt habe. Die Übertragung von Hoheitsrechten
bleibe im Rahmen dieser Zustimmung. Die Klage der Grünen wurde damit
abgelehnt.1987 bestätigte das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsprechung
für die Stationierung chemischer Waffen der Nato in Deutschland. Auch
hierfür war kein Gesetz erforderlich.Nach Einschätzung des
Wissenschaftlichen Dienstes ist auch die jetzt geplante
Raketenstationierung ein Nato-Projekt und damit vom Nato-Vertrag und vom
Nato-Aufenthaltsvertrag gedeckt. Zwar handele es sich nur um eine
bilaterale Vereinbarung zwischen den USA und Deutschland. Die gemeinsame
Erklärung sei aber auf dem [2][Nato-Gipfel in Washington veröffentlicht
worden] und nehme auf die US-Verpflichtungen im Rahmen der Nato Bezug.
## Kann Parlament Mitsprache erhalten?
Der Wissenschaftliche Dienst ging nicht näher auf die Frage ein, wie der
Bundestag auch ohne Gesetzgebung in die Stationierungsfrage eingebunden
werden kann. Möglich sind zum Beispiel Debatten, die auch von der
Opposition beantragt werden können. Auch unverbindliche – zustimmende oder
ablehnende – Resolutionen können Ampel-Mehrheit und Opposition zur
Abstimmung stellen.Wenn der Bundesregierung am Ende signalisiert würde,
dass sie bei der Raketenstationierung keine parlamentarische Mehrheit
hinter sich hat, würde dies wohl nicht nur zu einer Regierungskrise führen.
Die Bundesregierung könnte dies auch zum Anlass nehmen, die Zustimmung zur
Raketenstationierung gegenüber den USA zurückzunehmen.
Umgekehrt wird auch damit gerechnet, dass Donald Trump, falls er die
Präsidentschaftswahl gewinnt, die Zusage der USA zur Stationierung
widerrufen und damit den Schutz Europas reduzieren würde.
6 Aug 2024
## LINKS
[1] https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2298418/b4eca6d3ccfdfd9…
[2] /Stationierung-von-Mittelstreckenwaffen/!6023611
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Nato
Frieden und Krieg
Raketen
Bundesregierung
Bundeswehr
Friedensbewegung
US-Wahl 2024
Schwerpunkt Krieg in der Ukraine
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