| # taz.de -- Menschenrechte im Textilsektor: Anlaufstelle für Exportbetriebe | |
| > Deutschland will pakistanische Textilfirmen bei der Umsetzung des | |
| > Lieferkettengesetzes unterstützen. Sie sollen sich an einen Helpdesk | |
| > wenden können. | |
| Bild: Svenja Schulze spricht mit einer Textilarbeiterin in Islamabad, 21.August | |
| Berlin taz | Deutschland will pakistanischen Zulieferbetrieben von | |
| europäischen Unternehmen im Textilsektor dabei helfen, die Standards des | |
| europäischen und deutschen Lieferkettengesetzes zu erfüllen. Dafür soll ein | |
| Helpdesk, also eine Anlaufstelle für die Unternehmen, eingerichtet werden, | |
| kündigte Bundesentwicklungsministerin [1][Svenja Schulze] (SPD) am Mittwoch | |
| in der pakistanischen Hauptstadt Islamabad an. | |
| Schulze ist bis Ende der Woche in Pakistan, um sich einen Überblick über | |
| die Wirkung des Lieferkettengesetzes in Betrieben vor Ort zu machen. „Wir | |
| unterstützen pakistanische Exportunternehmen, für die europäische | |
| Unternehmen wichtige Abnehmer sind, die Chancen einer nachhaltigen | |
| Produktion zu ergreifen und sich als verantwortliche Produzenten im | |
| globalen Wettbewerb zu positionieren“, sagte Schulze. | |
| Weitere Helpdesks gibt es bereits in Vietnam, Kambodscha, Tunesien, Mexiko, | |
| Serbien, Bangladesch und Türkei. Sie beraten örtliche Firmen und bieten | |
| Informationen und Trainings zu [2][nachhaltigen und fairen Lieferketten] | |
| an. Sie sollen auch bei der Aufklärung von Konfliktfällen in lokalen | |
| Produktionsbetrieben unterstützen oder Unternehmenskooperationen vernetzen, | |
| heißt es aus dem Bundesentwicklungsministerium (BMZ). Die Helpdesks sollen | |
| sich unter einander austauschen und das Netzwerk zukünftig auf weitere | |
| Länder ausgeweitet werden. | |
| ## Gewerkschaften unter Druck | |
| In Pakistan unterstützt die bundeseigene Deutsche Gesellschaft für | |
| Internationale Zusammenarbeit (GIZ) zudem Gewerkschaften, zum Beispiel in | |
| Form eines Kompetenzzentrums für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten. Das | |
| wird unter anderem von der internationalen Gewerkschaft für den | |
| Dienstleistungssektor UNI Global geleitet. | |
| Alke Boessiger, die stellvertretende Generalsekretärin von UNI Global | |
| Union, begrüßt daher die deutschen Bemühungen: „Wir haben gesehen, dass | |
| sich Deutschland für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes einsetzt.“ | |
| Sinnvolle Sorgfaltspflicht könne es nur dann geben, wenn die Gewerkschaften | |
| mit am Tisch sitzen, betonte sie gegenüber der taz. | |
| Gewerkschaften stehen in Pakistan meist unter erheblichem Druck, sofern sie | |
| überhaupt Zugang zu Fabriken erhalten. Die meisten Arbeitnehmer*innen | |
| sind nicht in organisierten Gewerkschaften vertreten. Nach Angaben des | |
| pakistanischen Gewerkschaftsbunds NTUF haben nur 0,5 Prozent der | |
| Beschäftigten einen Vertrag. Sie erhalten weder bezahlte Überstunden oder | |
| Urlaub, noch haben sie soziale Sicherung. Rund ein Viertel erhielte nicht | |
| einmal den gesetzlichen Mindestlohn, so die Gewerkschaft. | |
| Anfang Juli etwa kündigte der Gewerkschaftsverband NTUF die | |
| [3][Zusammenarbeit mit dem deutschen Textilunternehmen Kik auf], weil das | |
| Unternehmen nicht genug Druck auf seinen Zulieferer ausübte, um eine | |
| gewerkschaftliche Vertretung zu unterstützen. Der Kik-Lieferant hatte mit | |
| Entlassungen reagiert. | |
| In Pakistan sind mehr als ein Drittel aller Beschäftigten im Textilsektor | |
| tätig. Es ist der wichtigste Industriezweig des Landes. Das deutsche | |
| Lieferkettengesetz gilt bereits seit 2023, allerdings nur für eine geringe | |
| Anzahl großer Unternehmen. Ab 2025 kommen mit der Umsetzung der EU-weiten | |
| Lieferkettenrichtlinie weitere Vorgaben dazu, wie etwa Klagerechte bei | |
| Verletzung von Sorgfaltspflichten. | |
| 22 Aug 2024 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Ministerin-ueber-Entwicklungspolitik/!5996227 | |
| [2] /EU-Lieferkettengesetz-kommt/!5997467 | |
| [3] /Folgen-des-Lieferkettengesetzes/!6017762 | |
| ## AUTOREN | |
| Leila van Rinsum | |
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