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# taz.de -- Besteuerung von Superreichen: G20 reden über globale Regeln
> Beim Treffen der G20 soll es auch um Gerechtigkeit und weniger
> Steuerflucht gehen. Brasiliens Präsident Lula präsentiert einen neuen
> Vorschlag.
Bild: Eine Milliardärssteuer würde eine Riesenwelle machen beim Treffen der G…
Berlin taz | Die [1][internationale Mindeststeuer für MilliardärInnen] ist
diese Woche eines der Themen in der brasilianischen Küstenstadt Rio de
Janeiro. Dort treffen sich VertreterInnen der 20 wichtigsten
Wirtschaftsmächte weltweit, der sogenannten G20-Gruppe.
Was ist die Milliardärssteuer? Brasiliens Präsident Inacio Lula da Silva,
der augenblickliche Vorsitzende der G20-Gruppe, präsentiert einen Vorschlag
nach einem Konzept des französischen Ökonomen Gabriel Zucman. Die etwa
3.000 Privatpersonen weltweit, die mindestens eine Milliarde US-Dollar
(rund 900 Millionen Euro) besitzen, sollen jährlich mindestens zwei Prozent
ihrer Einkommen oder Vermögen an den Staat zahlen. Zucman zufolge brächte
dies global zusätzliche Steuereinnahmen von 200 bis 250 Milliarden Dollar.
Vor allem wäre es ein [2][Mittel gegen Steuerflucht].
Was spricht für eine Reichen-Steuer? Sehr reiche Privatpersonen zahlen oft
deutlich weniger Steuern als NormalverdienerInnen. Das zeigen etwa
Statistiken Zucmans und der Europäischen Steuerbeobachtungsstelle. Während
beispielsweise in Frankreich ArbeitnehmerInnen zwischen 40 und 50 Prozent
ihrer Einkommen an den Staat abtreten, sind es bei den MilliardärInnen nur
noch gut 20 Prozent. Ein Grund: Sehr vermögende Personen können sich
BeraterInnen leisten, die das Kapital bestmöglich anlegen. So [3][fehlen
vielen Regierungen Mittel, um in Bildung, Gesundheit oder Umweltschutz zu
investieren]. Deshalb sprechen sich PolitikerInnen wie Lula oder
Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) für eine Milliardärssteuer aus.
Konservative oder liberale Politiker wie Bundesfinanzminister Christian
Lindner (FDP) halten dagegen, dass Reiche schon hohe Steuern zahlten.
Gibt es aktuell Vorgaben? Seit 2017 tauschen die Steuerbehörden von mehr
als 100 Ländern Informationen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
ihrer StaatsbürgerInnen aus. Sie teilen sich zum Beispiel gegenseitig mit,
wenn Privatpersonen Kapital ins Ausland transferieren. Nach Angaben der
Steuerbeobachtungsstelle ist die Steuervermeidung dadurch um etwa zwei
Drittel zurückgegangen. Außerdem gibt es das [4][Abkommen über die
Mindestbesteuerung von Unternehmen], die in mehreren Ländern aktiv sind.
Diese sollen mindestens 15 Prozent Abgaben auf ihre Gewinne entrichten.
Liegt der Steuersatz im Ausland darunter, kann das heimische Finanzamt
nachversteuern. Einige Staaten nehmen jedoch nicht teil. Prominentestes
Beispiel: „Die USA beteiligen sich am automatisierten Informationsaustausch
nur partiell, am Abkommen über die Mindeststeuer für Unternehmen praktisch
gar nicht“, sagt Markus Meinzer vom Netzwerk für Steuergerechtigkeit.
Wie verhält sich die EU? Meinzer: „Spezielle Steuerregeln einzelner
EU-Staaten für bestimmte Individuen und Unternehmen sind ein
Riesenproblem.“ Die Steuerbeobachtungsstelle nennt etwa Frankreich, Irland,
Luxemburg oder Malta, die bestimmte Regeln aushöhlten. Ökonom Stefan Bach
vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hat ausgerechnet, dass
Zucmans Konzept in Deutschland „zwischen 5 und 17 Milliarden Euro jährlich
einbringen“ könnte.
Wäre die Steuer praktikabel? Experten wie Zucman und Bach sind der Ansicht,
dass die Staaten eine Steuer auf Milliardenvermögen durchsetzen könnten,
weil sie schon heute über notwendige Basisinformationen verfügen – etwa die
Gewinnaufteilung von Firmen zwischen einzelnen Staaten oder Angaben über
vererbtes Kapital.
Gibt es politischen Willen für eine Reichensteuer? Dass sehr reiche
Privatpersonen und Unternehmen immer noch Steueroasen finden oder
Vergünstigungen genießen, liegt daran, dass einzelne Regierungen sich davon
mehr Vorteile versprechen als von international koordinierter Besteuerung.
Die gespaltene geopolitische Lage verspricht keinen großen Einigungswillen.
23 Jul 2024
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## AUTOREN
Hannes Koch
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