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# taz.de -- Mobilitätsdatengesetz kommt voran: Wissen, wie voll der Bus ist
> Noch vor der Sommerpause soll das Mobilitätsdatengesetz durchs Kabinett.
> Verbraucherschützer:innen mahnen zur Nachbesserung bei den Details.
Bild: Bus, Bahn oder Carsharing sollen künftig anbieterübergreifend digital g…
Berlin taz | Die Pläne der Bundesregierung für ein
[1][Mobilitätsdatengesetz] nehmen Form an: Der Entwurf solle noch vor der
Sommerpause ins Kabinett kommen, sagte ein Sprecher des
Bundesverkehrsministeriums auf taz-Anfrage. Das Gesetz ist einer der
Bausteine für die Verkehrswende. Es soll unter anderem dazu beitragen, dass
Bürger:innen schneller und einfacher ÖPNV-Verbindungen und
Verkehrsmittel wie Carsharing-Fahrzeuge oder E-Roller finden und Tickets
kaufen können – auch ohne dabei mehrere Apps oder Webseiten nutzen zu
müssen.
Bereits vor einem Jahr hatte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) ein
[2][Eckpunktepapier] vorgelegt. Das war in weiten Bereichen noch vage und
sah nur ein paar konkrete Punkte vor. Dazu gehört unter anderem, dass
bereitgestellte Daten „offen, ohne Registrierung zugänglich und
grundsätzlich kostenlos“ zugänglich sein müssen. Verkehrsunternehmen sollen
dazu verpflichtet werden, Daten über die Auslastung ihrer Busse oder Bahnen
bereitzustellen – allerdings nur dann, wenn sie diese auch erheben. Es soll
eine Behörde bestimmt werden, die Beschwerden entgegennimmt und Verstöße
gegen die Vorgaben sanktioniert.
Ursprünglich sollte nach dem Eckpunktepapier bis Jahresende ein
Referentenentwurf des Verkehrsministeriums folgen. Doch dem erging es wie
der Bahn – er bekam ordentlich Verspätung. Erst im Mai wurde er fertig.
Dass das Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet wird, ist also eher
unwahrscheinlich.
Einer der Konflikte ist beispielsweise die Bereitstellung von Echtzeitdaten
zur Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs.
Verbraucherschützer:innen halten diese für zentral, um die
Nutzbarkeit des ÖPNV für Bürger:innen zu verbessern. Verkehrsunternehmen
wehren sich aber gegen eine Pflicht. Sie argumentieren mit zusätzlichem
Aufwand und Geschäftsgeheimnissen. Das Verkehrsministerium plante daher
bislang nur eine Pflicht zur Bereitstellung von Auslastungsdaten, wenn
diese ohnehin erhoben werden.
## Was gilt für Autofahrer:innen?
„Das Mobilitätsdatengesetz ist überfällig“, sagt Marion Jungbluth,
Mobilitätsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Es sei
ein wichtiger Schritt, damit Bus, Bahn oder Carsharing künftig
anbieterübergreifend digital gebucht und bezahlt werden können. Sie
fürchtet, dass das Verkehrsministerium den Interessen der Branche nachgeben
könnte. „Die Bereitstellungspflicht für Mobilitätsdaten darf nicht
aufgeweicht werden, wie es Verkehrsunternehmen und Wirtschaft teilweise
fordern. Das würde Innovation verhindern.“
Und auch beim Umgang mit Daten von Privatfahrzeugen sieht Jungbluth
Nachbesserungsbedarf. Denn aktuelle Fahrzeuggenerationen erheben eine
Vielzahl an Daten: von Sitzeinstellungen über das Fahrverhalten bis zu den
Gurtstraffungen, die auf abruptes Bremsen hindeuten. Momentan haben die
Hersteller der Fahrzeuge den Zugriff auf diese Daten und geben diese nur in
ausgewählten Situationen weiter, zum Beispiel an Behörden oder
Versicherungen nach einem Unfall.
Selbst technisch und juristisch versierte Nutzer:innen scheitern in der
Regel daran, an diese Daten heranzukommen. Das hat etwa die
Computerzeitschrift c't vor zwei Jahren in einem Test gezeigt. Hier fordert
Jungbluth Änderungen: „Das Mobilitätsdatengesetz muss den Zugriff auf
Fahrzeugdaten regeln, sonst behalten die Fahrzeughersteller faktisch die
Hoheit über Daten, die den Verbraucher:innen gehören.“
Gleichzeitig sei es wichtig, dass im Gesetz Anforderungen an eine
Anonymisierung von Mobilitätsdaten gestellt werden – und so wenig
personenbezogene Daten wie möglich erhoben werden. Das kann etwa dann
relevant werden, wenn in PKWs eingebaute Kameras Aufschluss über den
Zustand von Straßen geben könnten. Oder wenn der Verkehrsverbund Daten zur
Auslastung der Fahrzeuge erhebt. Privatsphärefreundlich würde das etwa mit
Lichtschranken geschehen anstatt mit Methoden, die Fahrgäste tracken.
6 Jul 2024
## LINKS
[1] /Nutzung-von-Mobilitaetsdaten-im-Nahverkehr/!5952695
[2] https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/eckpunkte-mobilitaetsdatengeset…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Mobilität
Öffentlicher Nahverkehr
Datenschutz
Marburg
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Verkehrswende
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Schwerpunkt Klimawandel
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