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# taz.de -- Urteil gegen AfD-Politiker: Im Zweifel gegen den Angeklagten
> Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke verurteilt. Ein
> Freispruch wäre angebrachter gewesen.
Bild: Der AfD-Politiker Björn Höcke im Landgericht Halle, wo er sich wegen ei…
Hätten Sie gewusst, dass „Alles für Deutschland“ eine verbotene Parole aus
dem Nationalsozialismus ist? Vermutlich wussten das 99,9 Prozent der
Deutschen bis vor Kurzem nicht. Nun wurde aber der AfD-Politiker Björn
Höcke wegen Verwendung dieser Losung zu einer [1][Geldstrafe von 100
Tagessätzen], insgesamt 13.000 Euro, verurteilt.
Entscheidend in diesem Prozess war die Frage, ob Höcke bei seiner
Wahlkampfrede 2021 in Merseburg wusste, dass „Alles für Deutschland“ eine
Losung der NS-Sturmabteilung (SA) war. Höcke bestritt das.
Gegen Höcke sprach, dass er Geschichtslehrer ist und vielleicht mehr
NS-Losungen kennt als wir Durchschnittsdeutschen. Außerdem benutzt Höcke
regelmäßig Begriffe mit NS-Hintergrund, scheint sich in diesem Fundus also
bewusst zu bedienen. Schließlich gab es vor Höckes Rede in der AfD schon
mehrere Vorfälle, bei denen diese Losung für Ärger sorgte. Gut möglich,
dass Höcke hiervon gehört hatte, er hat aber auch dies bestritten.
Das Gericht sagte in seiner knappen Urteilsbegründung letztlich nur, dass
es Höcke nicht glaubt. Das ist etwas dünn in einer Frage, auf die es in
diesem Prozess doch gerade ankam. Denn für eine rechtsstaatliche
Verurteilung genügt es ja nicht, dass ein bewusstes [2][Einsetzen von
NS-Slogans] zu Höcke passt oder dass man ihm dies zutrauen würde.
## Für das Vertrauen in die Justiz nicht dienlich
Dass Höcke die Parole „Alles für Deutschland“ bei einem späteren
Wahlkampfauftritt in Gera erneut einsetzte – nun ganz bewusst und in
Kenntnis ihres Hintergrunds – war in diesem Prozess nicht Gegenstand der
Anklage, wird aber wohl zu einer erneuten (und dann besser fundierten)
Verurteilung führen. Warum hat man nicht einfach auf das eindeutige zweite
Verfahren gewartet?
Für Fälle wie den jetzigen gibt es eigentlich die rechtsstaatliche Maxime
„im Zweifel für den Angeklagten“. Bei Äußerungsdelikten gilt zusätzlich…
Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, dass Äußerungen nach Möglichkeit so
auszulegen sind, dass sie nicht strafbar sind. Ein Freispruch hätte deshalb
eher nahegelegen als eine Verurteilung.
Erst recht wäre Zurückhaltung angebracht gewesen, wenn man den Kontext des
Strafverfahrens betrachtet. Im September wird in Thüringen gewählt,
[3][Björn Höcke ist Spitzenkandidat der Partei], die nach aktuellen
Umfragen die meisten Stimmen erhalten wird – über deren Verbot aber
gleichzeitig auch diskutiert wird. Dass eine Verurteilung ohne klare
Beweislage in diesem Umfeld das Vertrauen in die Justiz nicht gerade
erhöht, liegt auf der Hand. Leider.
15 May 2024
## LINKS
[1] /Urteil-gegen-AfD-Politiker/!6009855
[2] /AfD-Politiker-zitierte-SA-Losung/!5906821
[3] /Landtagswahl-in-Thueringen/!5994897
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Björn Höcke
Rechtsextremismus
Volksverhetzung
Gerichtsurteil
GNS
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Junge Alternative (AfD)
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