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# taz.de -- AfD streitet über Umgang mit Urteil: Krah will nicht mehr kandidie…
> Die AfD streitet nach der Schlappe vor dem OVG Münster über den
> juristischen Fortgang. Spitzenkandidat Krah will sich aus Parteivorstand
> zurückziehen.
Bild: AfD-Mann Maximilian Krah im April in Berlin
berlin taz | Der skandalumwobene Spitzenkandidat der extrem rechten AfD für
die Europawahl, [1][Maximilian Krah], soll nicht erneut für den
Bundesvorstand kandidieren. Das bestätigten am Dienstag die
Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bei einem Statement im
Bundestag. Es habe am Montag eine Diskussion im Bundesvorstand gegeben, wer
erneut am Parteitag Ende Juni in Essen antreten möchte. Krah habe nicht
mehr antreten wollen, sagte Chrupalla am Dienstagnachmittag. „Das ist jedem
seine eigene persönliche Entscheidung.“
Nach taz-Informationen hat sich die Entscheidung bereits vor zwei Wochen
kurz nach der Festnahme von Krahs Mitarbeiter wegen des [2][schweren
Spionageverdachts für China] angedeutet – auch nach einer nächtlichen
Auseinandersetzung über den Umgang mit dem Skandal, [3][bei der es teils
sehr laut geworden sein soll]. Dort soll Krah erstmals angedeutet haben,
nicht wieder für den Vorstand anzutreten. Krah selbst äußerte sich bislang
auf taz-Anfrage nicht dazu.
Seine damals zusammen mit dem Parteivorstand beschlossene Abstinenz von
Wahlkampfauftritten ist unterdessen schon wieder vorbei. Mittlerweile geht
Krah wieder auf Tour – und das, obwohl die Parteispitze ihn wegen nicht
abreißender Skandale lieber verstecken würde.
Die Untersuchungshaft seines Mitarbeiters Jian G. ist mittlerweile
gerichtlich bestätigt, Krahs Büroräume in Brüssel sind durchsucht worden
und die Staatsanwaltschaft Dresden führt mittlerweile gegen Krah zwei
[4][Vorermittlungsverfahren wegen Abgeordnetenbestechung] – nicht nur im
Zusammenhang mit China, sondern auch Russland. Hier gibt es weitere
Hinweise auf eine mögliche Bestechlichkeit von Krah, weil ein
[5][kremlnaher Politiker Krah „Kompensationen“] angeboten haben soll und
dieser bei einer Vernehmung durch das amerikanische FBI auffällig viel
Bargeld dabei gehabt haben soll (8.000 Euro).
## Kampf um Konsequenzen aus Münster
Krah ist unterdessen nicht die einzige Baustelle der AfD: Die extrem rechte
Partei leckt weiter die Wunden nach Münster. Das dortige
Oberverwaltungsgericht hat am Montag geurteilt, dass der Verfassungsschutz
[6][die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten] und die
Öffentlichkeit darüber informieren darf. Das Vorgehen des
Inlandsgeheimdienstes sei nach dem Verfassungsschutzgesetz erforderlich und
geboten. Laut der mittlerweile zweiten Instanz liegen hinreichende
tatsächlich Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen gegen die
Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip
verfolgt. Sachwidrige oder politische Motive gibt es laut Gericht nicht,
das Bundesamt für Verfassungsschutz komme bei der Einstufung und
Beobachtung der AfD seinem Auftrag nach.
Die AfD hingegen ignoriert die erneuten Klarstellungen des Gerichts und
konstruiert auf breiter Front eine Parallelwelt, mit der sie ihre
Anhängerschaft wohl gegen die Realität immunisieren will – inklusive
Verächtlichmachung des Rechtsstaats. So hat die Parteispitze zwar
angekündigt, dass man Beschwerde einlegen werde, aber Weidel bemühte am
Dienstag im Bundestag trotz des anderslautenden Urteils weiter die Mär vom
instrumentalisierten Verfassungsschutz und stellte sogar die Unabhängigkeit
der Gerichte in Frage. „Wenn da irgendwo ein Richter der AfD recht gibt,
ist doch seine Karriere vorbei“, sagte sie. „Wir brauchen unabhängige
Gerichte und institutionelle Unabhängigkeiten – das ist doch in Deutschland
gar nicht gegeben.“ Bleibt die Frage, warum die AfD weiter gegen das Urteil
vorgehen will, wenn die extrem rechte Partei zugleich die Unabhängigkeit
der Gerichte anzweifelt.
Der Umgang mit dem deutlichen OVG-Urteil sorgt auch in der AfD für interne
Konflikte. Während die Parteivorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel
angekündigt haben, man werde dem Urteil „selbstverständlich widersprechen�…
also auf jeden Fall vor die nächste juristischen Instanz ziehen, stößt
dieser Kurs mittlerweile auf offene Ablehnung innerhalb der Partei.
Unter anderem Björn Höckes rechte Hand, der parlamentarische
Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga, schrieb auf X,
dass die Entscheidung der Parteispitze, weiter zu klagen, „kaum
nachvollziehbar“ sei. „Die AfD begibt sich auf ein Spielfeld und bittet
Schiedsrichter darüber zu urteilen, ob Spielregeln eingehalten werden.
Diese Spielregeln legt aber die Gegenseite fest und kann sie auch jederzeit
verändern“, behauptet Braga. Und fragt: „Wie soll man jemals obsiegen?“
Der Chef der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, Hannes Gnauck –
selbst vom Militärgeheimdienst als Rechtsextremist eingestuft –
kritisierte: „Die juristische Auseinandersetzung mit dem BfV lähmt die AfD
seit Jahren, ohne jeglichen Erfolg.“ Er forderte, „alle Energie und
finanzielle Mittel nun vorrangig in den Wahlkampf und in den Aufbau von
Strukturen“ fließen zu lassen. „Das Ganze muss politisch entschieden
werden“, so Gnauck. Der Cottbuser AfD-Politiker schloss sich der Kritik an
der Parteispitze an: „Was hat der Spaß jetzt gekostet? Wäre schön, wenn die
AfD ihr knappes Geld jetzt wieder vorrangig für politische Arbeit ausgeben
würde.“ Er kritisierte, dass für Cottbus nur 3 Großplakate gebucht worden
wären – das zehnfache sei angebracht.
14 May 2024
## LINKS
[1] /Nach-Spionagevorwuerfen-gegen-Mitarbeiter/!6009311
[2] /Vorwuerfe-gegen-AfD-Spitzenkandidaten/!6003661
[3] /Spionage-Verdacht-in-der-AfD/!6006718
[4] /Vorwuerfe-gegen-AfD-Spitzenkandidaten/!6003661
[5] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/maximilian-krah-afd-bund…
[6] /Urteil-des-OVG-Muenster/!6007495
## AUTOREN
Gareth Joswig
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