# taz.de -- Strafen für Besitz von Kinderpornografie: Nicht widersinnig, sonde… | |
> Vor drei Jahren wurde das Gesetz über den Besitz und den Handel von | |
> kinderpornografischem Material verschärft. Und jetzt wieder abgemildert. | |
Bild: Bei der Aktionswoche gegen Kinderpornografie haben die Behörden etliche … | |
Rund 650 Polizist:innen und Staatsanwält:innen waren vor einem | |
Monat eine knappe Woche lang in sieben Bundesländern unterwegs – auf der | |
Suche nach kinderpornografischem Material. Sie beschlagnahmten unzählige | |
Laptops, PCs, Smartphones. Diese Aktionswoche der Behörden zeigt, wie | |
wichtig es ist, Spuren zu verfolgen, die auf den Handel mit und den Besitz | |
von sogenannter Kinderpornografie hinweisen. Ob im Darknet oder auf | |
Datenträgern, die Täter zu Hause haben. | |
Und doch wurde [1][das Gesetz, das den Besitz und das Teilen solchen | |
Materials vor drei Jahren schärfer unter Strafe stellte,] jetzt wieder | |
gelockert. Ist das nicht widersinnig? Nein, ist es nicht. Damals hatte man | |
schlicht nicht bedacht, dass sich auch Eltern, Lehrer:innen, | |
Sozialarbeiter:innen strafbar machen, sobald sie auf solche | |
[2][Fotos und Videos in Chats und E-Mails] von Kindern und Jugendlichen | |
aufmerksam werden und diese beispielsweise an sich selbst weiterleiten | |
lassen, um sie den Behörden zu melden. | |
So [3][werden aus Gegner:innen Täter:innen,] die für den Besitz von | |
kinderpornografischem Material sogar ins Gefängnis gehen könnten. Auch | |
Jugendliche selbst, die solche Vorfälle an Erwachsene weiterschicken und | |
dafür die Daten als Beweis sichern (müssen), sind [4][plötzlich | |
Beschuldigte.] Sogar harmlosere Intimbilder, die sich Teenies kichernd hin- | |
und herschicken, fallen darunter. Das ist widersinnig. | |
Zwar warnten Expert:innen bereits 2021 vor der Gesetzesverschärfung. | |
Jedoch nicht, weil sie ahnten, wie Gerichte mit solchen „Nichtfällen“ | |
überschwemmt würden. Sie warnten mit dem Argument, dass das geltende | |
Strafmaß bereits ausreicht. Das war nicht falsch, aber der Punkt, den das | |
härtere Gesetz deutlicher denn je machen wollte, war: Wir lassen keine | |
sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu. | |
An diesem [5][Ansatz gibt es nichts, aber auch gar nichts zu rütteln.] Und | |
der wird durch das abgeschwächte Gesetz nicht gemildert. Vielmehr wird | |
Gerichten und Ermittlungsbehörden wieder mehr Freiraum eingeräumt, den | |
diese brauchen, um den wahren Täter:innen auf die Spur zu kommen. | |
21 May 2024 | |
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[1] /Gesetz-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern/!5720401 | |
[2] /Datenschutz-bei-sexualisierter-Gewalt/!5855057 | |
[3] /Gesetz-zur-Kinderpornografie/!5918747 | |
[4] /Strafabsenkung-bei-Kinderpornografie/!5972208 | |
[5] /EuGH-Urteil-zu-Vorratsdatenspeicherung/!6008093 | |
## AUTOREN | |
Simone Schmollack | |
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