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# taz.de -- Vereinigung der NS-Militärjustiz-Opfer: Streit um die Erinnerung
> Ein Opferverband hat die Zusammenarbeit mit Sachsens
> Gedenkstättenstiftung beendet. Die unterscheide nicht richtig zwischen
> NS- und DDR-Unrecht.
Bild: Eine Plastik erinnert an die Opfer der NS-Militärjustiz vor dem damalige…
Berlin taz | Der Zustand sei nicht mehr hinnehmbar, konstatiert die
Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz. Bis heute fehle ein
angemessener Gedenkort „für die Verweigerer von Hitlers Vernichtungskrieg“.
Einen solchen möchte sie seit mehr als 30 Jahren in Torgau haben, dem
zentralen Ort der NS-Militärjustiz am Ende des Zweiten Weltkriegs. Die
Idee: eine Ausstellung, die das Unrecht darstellt. Zwar gibt es in Torgau
schon eine Gedenkstätte, die stellt aber unter dem Titel „Spuren des
Unrechts“ die DDR-Diktatur mit der NS-Diktatur auf eine Stufe.
Um das zu ändern, arbeitete die Bundesvereinigung der Opfer der
NS-Militärjustiz bisher mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten zusammen.
Doch nun beendete die Vereinigung die Zusammenarbeit. Denn obwohl seit
Jahren ein neues Konzept vorliegt, lässt die neue Ausstellung auf sich
warten. Zudem sei die Bundesvereinigung nicht ausreichend in die Konzeption
einbezogen worden.
Der Geschäftsführer der Gedenkstiftung in Sachsen, Markus Pieper, zeigt
sich überrascht. „Ich bedaure das, aber ich kann die Vorwürfe nicht
nachvollziehen“, erklärte er der taz. Früher habe es zwar Konflikte um die
Erinnerungspolitik gegeben. Doch er habe 2021 das Amt des Geschäftsführers
übernommen, um genau das zu ändern. „Die alte Ausstellung wurde wohl in
vielen Punkten berechtigterweise kritisiert“, sagte er. Aber im August
eröffne doch die neue Dauerausstellung in Torgau. Das zentrale Thema: die
Geschichte der nationalsozialistischen Militärjustiz.
Rolf Surmann saß zuletzt für die Bundesvereinigung im Beirat der
Gedenkstättenstiftung. Er sagt, es stimme zwar, dass die neue Ausstellung
bald eröffnen soll – aber es sei nicht die ganze Geschichte. Er habe auch
darauf hingewiesen, dass es noch Gesprächsbedarf gebe. Dem sei die Stiftung
nicht nachgekommen. Die Neuausrichtung 2021 möchte Surmann nicht als
Neuanfang gelten lassen.
## Seit Jahrzehnten andauernde Debatte
Der Hintergrund: 1943 wurde das Reichskriegsgericht nach Torgau verlegt. In
der Stadt in Nordsachsen saßen dann verurteilte Soldaten, Deserteure und
Kriegsverweigerer in zwei Militärgefängnissen. Etwa 20.000 von ihnen wurden
hingerichtet. Nach dem Krieg wurde die Infrastruktur erst von der
Sowjetunion und dann für den DDR-Strafvollzug genutzt.
Nach der Wiedervereinigung wurde 1994 die Stiftung Sächsische Gedenkstätten
gegründet. Allerdings richtete Sachsens CDU-Regierung das Gedenken
politisch so aus, dass die SED-Diktatur mit der [1][NS-Diktatur]
gleichgestellt wurde. Nicht einmal die Singularität der Shoah stellte das
zugrundeliegende Gesetz klar. Für Opfer-Organisationen ein Affront.
Nachdem der Streit sich 2004 zugespitzt hatte, beendeten der Zentralrat der
Juden, der Verband der Verfolgten des Nationalsozialismus und die
Bundesvereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz die Zusammenarbeit mit der
Stiftung für mehrere Jahre. Erst ein überarbeiteter Gesetzestext brachte
die Opferverbände wieder zurück. 2012 wurde die Neuerung verabschiedet.
Doch die Arbeit mit der Stiftung erwies sich trotzdem als schwierig,
berichtet Surmann.
Ihn trieb persönlich an, „dass die Überlebenden noch ein würdiges Gedenken
am zentralen Ort ihrer Verfolgung erleben.“ Doch trotz des neuen Gesetzes
und eines neuen Konzepts für die Ausstellung, unter dem
Stiftungsgeschäftsführer zu der Zeit, Siegfried Reiprich, habe sich nichts
geändert. Im Gegenteil: Es heißt, Reiprich habe Fördergeld eher zugunsten
des Gedenkens an DDR-Unrecht genutzt.
Sein Nachfolger, Markus Pieper, erklärte der taz, er verfolge eine andere
Linie: „Wir müssen sorgsam und sensibel damit umgehen, dass wir Orte haben,
an denen Menschen von unterschiedlichen Diktaturen verfolgt und umgebracht
wurden.“ Gleichzeitig gelte es, die Unterschiede herauszuarbeiten. „Es
handelt sich um unterschiedliche Diktaturen, deren Gleichsetzung sich
verbietet.“
Die Änderung habe man positiv bemerkt, sagte Surmann der taz. Einzelne
Korrekturen und Absprachen, das klappte. Aber die Bundesvereinigung habe
[2][weiteren Gesprächsbedarf gesehen]. Immer noch sei die Differenzierung
zwischen Tätern und Opfern nicht klar genug. Trotz mehrfacher
Aufforderungen sei darauf allerdings nicht eingegangen worden.
Die Bundesvereinigung sieht darin eine fortgesetzte Geringschätzung der
Verfolgungsgeschichte der von ihr vertretenen Opfer. Pieper sagt, er habe
das nicht so wahrgenommen. „Wir als Gedenkstätte hatten den Dialog als
konstruktiv empfunden“, versicherte er der taz. Nun sei er ratlos und
bedauere den Austritt. „Wir nehmen den Gesprächsfaden jederzeit gerne
wieder auf.“
Doch dazu möchte sich Surmann derzeit nicht äußern. Er klingt enttäuscht
und frustriert. „30 Jahre und wir sind nicht weitergekommen. Mittlerweile
sind alle, die das Unrecht der NS-Militärjustiz erlitten haben und bei uns
aktiv waren, tot.“
4 Apr 2024
## LINKS
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## AUTOREN
David Muschenich
## TAGS
Schwerpunkt Nationalsozialismus
Gedenkstätte
DDR
NS-Gedenken
Sachsen
Erinnerungspolitik
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