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# taz.de -- Urteil des britischen Gerichts: Banger Aufschub für Julian Assange
> Der Wikileaks-Gründer wird vorerst nicht ausgeliefert. Ein britisches
> Gericht verschiebt die Entscheidung – die USA müssten erst Garantien
> liefern.
Bild: Protest in London: Assange-Anhänger hoffen auf seine Freilassung
London taz | Seit fünf Jahren sitzt Julian Assange im britischen
Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh ein und wartet auf eine Entscheidung, ob
er an die USA ausgeliefert werden soll. Am Dienstag entschied [1][das
oberste Gericht in London] nun, dass seine Auslieferung weiteren Aufschub
bekommt.
Dem Gericht zufolge könne Assange zuversichtlich sein, dass drei seiner
Einsprüche bei [2][einem weiteren Berufungsverfahren erfolgreich sein
könnten]. Allerdings hängt dies davon ab, ob die USA innerhalb der nächsten
drei Wochen ausreichende Garantien darlegen können, sodass sich Assange bei
einem Gerichtsverfahren in den USA auf den ersten Verfassungszusatz der
US-Konstitution berufen kann – und damit auf den Schutz der freien
Meinungsäußerung.
Die USA müssten zudem beweisen, dass ein dortiges Verfahren ihm nicht seine
australische Staatsbürgerschaft zulasten lege und der erste
Verfassungszusatz bei ihm wie bei US-Bürger:innen zum Tragen käme. Und: Es
müsse ausgeschlossen werden, dass Assange mit der Todesstrafe rechnen muss.
Sollten die USA diese Sicherheiten geben können, könnte der Ausweisung
zugestimmt werden. Allerdings müssen sich Assanges Verteidiger vorab dazu
äußern können. Falls die USA die Auflagen des Gerichtes nicht erfüllen,
kommt es zu einem neuen Berufungsverfahren.
Assange ist Gründer der Plattform Wikileaks und kämpft seit mehr als 13
Jahren um seine Freiheit. Wikileaks hatte unter seiner Leitung im Jahr 2010
700.000 geheime Dokumente zu US-Aktivitäten im Irak und in Afghanistan
veröffentlicht, darunter ein Video, das den Beschuss von Zivilist:innen
in Bagdad zeigt und damit ein eindeutiges Kriegsverbrechen darstellt. Die
USA fordern seine Auslieferung aus Großbritannien, um ihm vor einem
US-amerikanischen Gericht den Prozess zu machen. Im schlimmsten Fall muss
Assange mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 175 Jahren rechnen.
## Erwartet Assange in den USA ein fairer Prozess?
Im Urteil heißt es: Assanges Fall ist vor allem eine Frage der
Meinungsfreiheit. Er habe damit ein Recht darauf, Berufung einzulegen. Auch
wenn die USA behaupten, dass Assange nicht mit der notwendigen
journalistischen Sorgfalt gearbeitet hatte, als er die Namen von
Sicherheits- und Geheimdienstleuten veröffentlichte. Was zähle, sei sein
Recht, sich überhaupt auf den ersten Verfassungszusatz der US-Konstitution
berufen zu können. Das Fehlen dieses Rechts sei mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention nicht vereinbar.
Das Gericht urteilte jedoch auch, dass Assanges Vergehen nicht politischer
Natur seien und dass seine Ausweisung deswegen von den USA angefordert
werde. Zudem ließ das Gericht keinen der Punkte zu, die sich darauf
beziehen, dass Assange in den USA kein fairer Prozess erwarte. Auch
Berichte, dass der CIA, der Auslandsgeheimdienst der USA, Assange laut
Yahoo News in der ecuadorianischen Botschaft in London angeblich ermorden
wollte, hätten keinen Einfluss auf die Ausweisung oder das Strafverfahren
in den USA.
[3][Assanges Verteidigung hatte wiederholt argumentiert], dass diese
Berichte die Aussagen der US-Regierung unglaubwürdig erscheinen ließen. Bei
einer Pressekonferenz in der Anwaltskanzlei von Assanges Verteidigungsteam
am frühen Dienstagnachmittag bezeichnete die Ehefrau von Julian Assange,
Stella Assange, das Urteil als bizarr: „Das britische Gericht gibt den USA
eine weitere Möglichkeit, einen politischen und nicht einen rechtlichen
Einwand zu machen.“
Überhaupt hätte der Fall von vornherein abgesetzt gehört. Journalismus
werde kriminalisiert, so Stella Assange. „Es ist nun eindeutig, dass der
Fall sich auf die Verfolgung eines Journalisten aufgrund seiner Meinung
bezieht“, behauptete sie. Aus ihrer Sicht heraus sei nur so der Bezug zum
ersten Verfassungszusatz zu verstehen.
Sowohl Stella Assange als auch Wikileaks-Direktor Kristinn Hrafnsson
betonten bei der Pressekonferenz am Dienstag in London, dass der Fall erst
unter Ex-US-Präsident Donald Trump aufgekommen sei. Sein Vorgänger Barack
Obama hätte nicht gegen den Wikileaks-Gründer vorgehen wollen, da Assange
journalistisch arbeitete und kein Hacker gewesen sei. Die US-Regierung
sollte – anstatt weitere Garantien zu geben – den Auslieferungsantrag
fallen lassen.
26 Mar 2024
## LINKS
[1] /Prozess-um-Wikileaks-Gruender/!5993809
[2] /Wikileaks-Gruender-Julian-Assange/!5993954
[3] /Wikileaks-und-Informationsfreiheit/!5990070
## AUTOREN
Daniel Zylbersztajn-Lewandowski
## TAGS
Julian Assange
Schwerpunkt Pressefreiheit
Wikileaks
Gericht
Auslieferung
USA
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