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# taz.de -- Cannabisgesetz im Bundestag: In zwei Schritten zum legalen Gras
> Die teilweise Freigabe von Cannabis könnte gegen EU-Recht verstoßen.
> Gesundheitsminister Lauterbach hat das Vorhaben deshalb geschickt
> aufgesplittet.
Bild: Diese Cannabis-Pflanze im Hanf-Museum in Berlin befindet sich in einem ge…
Freiburg taz | Wird das geplante Cannabisgesetz juristisch Bestand haben
oder droht eine Aufhebung durch Gerichte? Probleme könnte es am ehesten mit
dem EU-Recht und dem Völkerrecht geben. Die Ampelkoalition hat ihr Vorhaben
jedoch geschickt aufgesplittet: Die teilweise Freigabe von Cannabis soll in
zwei Schritten verlaufen.
Zunächst findet im Cannabisgesetz, über das [1][an diesem Freitag der
Bundestag abstimmt], eine weitgehende Entkriminalisierung des Besitzes von
Cannabis statt. Jeder darf 25 Gramm Gras für den Eigenkonsum sowie drei
Pflanzen zum Eigenanbau besitzen. [2][Cannabis-Anbauvereinigungen mit bis
zu 500 Mitgliedern] dürfen den Anbau auch kollektiv, aber nicht-kommerziell
betreiben.
In einem zweiten Schritt – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
spricht von einer zweiten „Säule“ – soll dann in Modellregionen eine
weitgehende Legalisierung von Cannabis ausprobiert werden. Dann soll Hanf
auch in lizenzierten Geschäften wie Apotheken gekauft werden können.
Interesse an den versprochenen Modellversuchen äußerten bereits viele
Städte, [3][etwa Berlin], Bremen, Hamburg und Köln. Eine offizielle
Bewerbung ist aber noch nicht möglich.
Zwar verbietet ein EU-Rahmenbeschluss von 2004 den Anbau und Verkauf von
Drogen, inklusive Cannabis. Dort gibt es aber eine ausdrückliche Ausnahme
für den „persönlichen Konsum“, wenn dies im nationalen Recht vorgesehen
ist. Deshalb konzentriert sich der erste Schritt der Cannabislegalisierung
gänzlich auf den Eigengebrauch.
## Fehler der Niederlande vermeiden
Schwieriger wird es im zweiten Schritt, wenn auch der kommerzielle Anbau
und Verkauf legalisiert werden sollen. Deshalb sind hier zunächst nur
fünfjährige regionale Modellversuche geplant. Hierbei soll wissenschaftlich
untersucht werden, ob eine Legalisierung letztlich dem Gesundheitsschutz
mehr dient, da in den lizenzierten Geschäften Ware von geprüfter und
gleichbleibender Qualität verkauft wird.
Die Hoffnung besteht auch, dass so die organisierte Kriminalität aus dem
Cannabishandel zurückgedrängt werden kann. Man will den Fehler der
Niederlande vermeiden, wo der Verkauf von Cannabisprodukten in Coffee-Shops
zwar geduldet ist, die Lieferkette dorthin aber illegal blieb, wovon im
Nachbarland vor allem die Organisierte Kriminalität profitierte.
Erst wenn das nun vorliegende Cannabisgesetz beschlossen ist, will
Lauterbach Eckpunkte und einen Gesetzentwurf für die zweite Säule vorlegen.
Erst dann will der Minister auch die EU-Kommission förmlich einbinden,
indem er den Gesetzentwurf in Brüssel notifiziert, das heißt zur Prüfung
vorlegt. Durch die enge Absprache soll eine Klage der EU-Kommission beim
Europäischen Gerichtshof vermieden werden. Parallel will die
Bundesregierung mit anderen EU-Staaten wie Portugal auch eine Lockerung des
EU-Rahmenbeschlusses erreichen.
Neben dem EU-Recht verweisen Kritiker der Cannabis-Legalisierung auch auf
das Völkerrecht. Deutschland hat mehrere Verträge unterzeichnet und
ratifiziert, die auch Cannabis als illegale Droge einstufen, zuletzt das
Suchtstoff-Übereinkommen von 1988. Danach ist auch der Besitz von Drogen
„für den persönlichen Gebrauch“ zu bestrafen – es sei denn, die
„Rechtsordnung“ des jeweiligen Staates spricht dagegen.
Die vorausschauende damalige Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte allerdings 1993 dafür gesorgt, dass
Deutschland bei der Ratifizierung des Suchtstoff-Übereinkommens eine
Interpretationserklärung abgibt, wonach die deutsche Rechtsordnung „einem
Wandel unterliegen“ kann. Auf diese Erklärung von 1993 beruft sich nun auch
die Bundesregierung, wenn sie feststellt, dass das Cannabisgesetz mit dem
Völkerrecht „vereinbar“ sei.
23 Feb 2024
## LINKS
[1] /Cannabis-Gesetz-im-Bundestag/!5993037
[2] /Cannabis-Social-Clubs/!5950679
[3] /Cannabis-Freigabe/!5991568
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Cannabis
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Legalisierung Marihuana
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Kiffen
Schwerpunkt Klimawandel
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