| # taz.de -- Cannabisgesetz im Bundestag: In zwei Schritten zum legalen Gras | |
| > Die teilweise Freigabe von Cannabis könnte gegen EU-Recht verstoßen. | |
| > Gesundheitsminister Lauterbach hat das Vorhaben deshalb geschickt | |
| > aufgesplittet. | |
| Bild: Diese Cannabis-Pflanze im Hanf-Museum in Berlin befindet sich in einem ge… | |
| Freiburg taz | Wird das geplante Cannabisgesetz juristisch Bestand haben | |
| oder droht eine Aufhebung durch Gerichte? Probleme könnte es am ehesten mit | |
| dem EU-Recht und dem Völkerrecht geben. Die Ampelkoalition hat ihr Vorhaben | |
| jedoch geschickt aufgesplittet: Die teilweise Freigabe von Cannabis soll in | |
| zwei Schritten verlaufen. | |
| Zunächst findet im Cannabisgesetz, über das [1][an diesem Freitag der | |
| Bundestag abstimmt], eine weitgehende Entkriminalisierung des Besitzes von | |
| Cannabis statt. Jeder darf 25 Gramm Gras für den Eigenkonsum sowie drei | |
| Pflanzen zum Eigenanbau besitzen. [2][Cannabis-Anbauvereinigungen mit bis | |
| zu 500 Mitgliedern] dürfen den Anbau auch kollektiv, aber nicht-kommerziell | |
| betreiben. | |
| In einem zweiten Schritt – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) | |
| spricht von einer zweiten „Säule“ – soll dann in Modellregionen eine | |
| weitgehende Legalisierung von Cannabis ausprobiert werden. Dann soll Hanf | |
| auch in lizenzierten Geschäften wie Apotheken gekauft werden können. | |
| Interesse an den versprochenen Modellversuchen äußerten bereits viele | |
| Städte, [3][etwa Berlin], Bremen, Hamburg und Köln. Eine offizielle | |
| Bewerbung ist aber noch nicht möglich. | |
| Zwar verbietet ein EU-Rahmenbeschluss von 2004 den Anbau und Verkauf von | |
| Drogen, inklusive Cannabis. Dort gibt es aber eine ausdrückliche Ausnahme | |
| für den „persönlichen Konsum“, wenn dies im nationalen Recht vorgesehen | |
| ist. Deshalb konzentriert sich der erste Schritt der Cannabislegalisierung | |
| gänzlich auf den Eigengebrauch. | |
| ## Fehler der Niederlande vermeiden | |
| Schwieriger wird es im zweiten Schritt, wenn auch der kommerzielle Anbau | |
| und Verkauf legalisiert werden sollen. Deshalb sind hier zunächst nur | |
| fünfjährige regionale Modellversuche geplant. Hierbei soll wissenschaftlich | |
| untersucht werden, ob eine Legalisierung letztlich dem Gesundheitsschutz | |
| mehr dient, da in den lizenzierten Geschäften Ware von geprüfter und | |
| gleichbleibender Qualität verkauft wird. | |
| Die Hoffnung besteht auch, dass so die organisierte Kriminalität aus dem | |
| Cannabishandel zurückgedrängt werden kann. Man will den Fehler der | |
| Niederlande vermeiden, wo der Verkauf von Cannabisprodukten in Coffee-Shops | |
| zwar geduldet ist, die Lieferkette dorthin aber illegal blieb, wovon im | |
| Nachbarland vor allem die Organisierte Kriminalität profitierte. | |
| Erst wenn das nun vorliegende Cannabisgesetz beschlossen ist, will | |
| Lauterbach Eckpunkte und einen Gesetzentwurf für die zweite Säule vorlegen. | |
| Erst dann will der Minister auch die EU-Kommission förmlich einbinden, | |
| indem er den Gesetzentwurf in Brüssel notifiziert, das heißt zur Prüfung | |
| vorlegt. Durch die enge Absprache soll eine Klage der EU-Kommission beim | |
| Europäischen Gerichtshof vermieden werden. Parallel will die | |
| Bundesregierung mit anderen EU-Staaten wie Portugal auch eine Lockerung des | |
| EU-Rahmenbeschlusses erreichen. | |
| Neben dem EU-Recht verweisen Kritiker der Cannabis-Legalisierung auch auf | |
| das Völkerrecht. Deutschland hat mehrere Verträge unterzeichnet und | |
| ratifiziert, die auch Cannabis als illegale Droge einstufen, zuletzt das | |
| Suchtstoff-Übereinkommen von 1988. Danach ist auch der Besitz von Drogen | |
| „für den persönlichen Gebrauch“ zu bestrafen – es sei denn, die | |
| „Rechtsordnung“ des jeweiligen Staates spricht dagegen. | |
| Die vorausschauende damalige Bundesjustizministerin Sabine | |
| Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte allerdings 1993 dafür gesorgt, dass | |
| Deutschland bei der Ratifizierung des Suchtstoff-Übereinkommens eine | |
| Interpretationserklärung abgibt, wonach die deutsche Rechtsordnung „einem | |
| Wandel unterliegen“ kann. Auf diese Erklärung von 1993 beruft sich nun auch | |
| die Bundesregierung, wenn sie feststellt, dass das Cannabisgesetz mit dem | |
| Völkerrecht „vereinbar“ sei. | |
| 23 Feb 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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