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# taz.de -- Kritik an Deutschlands Israel-Politik: Strafanzeige gegen die Regie…
> „Beihilfe zum Völkermord“ in Gaza wirft eine Gruppe deutscher
> Jurist*innen unter anderem dem Kanzler vor. Die Aussichten sind
> allerdings gering.
Bild: Bundeskanzler Olaf Scholz und Israels Präsident Izchak Herzog bei der M�…
Freiburg taz | Der neue Generalbundesanwalt Jens Rommel, der an diesem
Montag in Karlsruhe ernannt wird, muss sich gleich mit dem Gaza-Krieg
beschäftigen. Ende Februar ging bei der Bundesanwaltschaft eine
Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen „Beihilfe zum
Völkermord“ ein. Sie stammt von einer Gruppe Berliner
Rechtsanwält:innen um Nadija Samour und von der Rechtsprofessorin Nora
Salem, die an der Deutschen Universität Kairo lehrt.
Die Anzeige richtet sich gegen die neun Mitglieder des
Bundessicherheitsrats, der auch über Rüstungsexporte entscheidet. Neben
Kanzler Olaf Scholz (SPD) gehören dem Gremium etwa Außenministerin Annalena
Baerbock (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) an. Konkret wird
ihnen vorgeworfen, dass im Jahr 2023 Rüstungsexporte im Wert von über 300
Millionen Euro an Israel genehmigt wurden, Deutschland [1][seine Zahlungen
an das UN-Hilfswerk für Palästina (UNRWA) ausgesetzt hat] und Israels
Vorgehen durch Solidaritätsbekundungen politisch unterstützt wurde. Dies
sei strafbar, weil es Beihilfe zu einem Völkermord Israels in Gaza sei.
Die Jurist:innen berufen sich dabei auf eine [2][Eilentscheidung des
Internationalen Gerichtshofs (IGH)] in Den Haag von Ende Januar. Darin
wurde die Möglichkeit eines Völkermords in Gaza für „plausibel“ erklärt;
Israel wurde aufgefordert, Genozidhandlungen seiner Armee zu verhindern.
Ob in Gaza wirklich ein Völkermord geschieht, ist äußerst umstritten und
wird auch vom IGH erst im Hauptverfahren geklärt. Entscheidend ist, ob
Israel die Intention hat, die Palästinenser:innen in Gaza als Gruppe
auszulöschen. Israel bestreitet dies; man bekämpfe nur die Hamas, die aber
die palästinensische Zivilbevölkerung als Schutzschild missbrauche. Der IGH
hielt den von Südafrika erhobenen Vorwurf zumindest für plausibel, weil es
entsprechend zu verstehende Äußerungen des moderaten Präsidenten Izchak
Herzog und der Likud-Minister Joav Galant und Israel Katz gab.
## Reicht ein Anfangsverdacht?
Die Strafanzeige verweist darauf, dass für ein deutsches
Ermittlungsverfahren ein Anfangsverdacht genüge. Vermutlich wird sich die
Bundesanwaltschaft aber nicht in die Frage eines Völkermords einmischen,
sondern auf die angeführten Beihilfehandlungen der Regierungsmitglieder
konzentrieren.
Hier ist die Argumentation der Strafanzeige eher schwach. So gibt es darin
keinen Hinweis darauf, dass die genehmigten Waffen bereits geliefert
wurden. Mit ungelieferten Waffen kann die Armee aber niemanden töten. Die
Genehmigung neuer Mittel für das UNRWA hatte Deutschland auch nicht
ausgesetzt, um die Not der Palästinenser:innen zu vergrößern, sondern
weil wohl [3][UNRWA-Mitarbeiter am Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober
beteiligt] waren. Als Ersatz hat die Bundesregierung die Mittel für das
Rote Kreuz erhöht.
Auch der Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Völkermord dürfte nicht
überzeugen: Neben Solidaritätsbekundungen gab es immer auch Versuche,
mäßigend auf Israel einzuwirken.
Es wird also voraussichtlich weder ein Ermittlungsverfahren noch eine
Anklage wegen Beihilfe zum Völkermord geben.
3 Mar 2024
## LINKS
[1] /Drohendes-Aus-fuer-UNRWA-Hilfswerk/!5992169
[2] /Internationaler-Gerichtshof/!5985388
[3] /Humanitaere-Hilfe-fuer-Gaza/!5988409
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gaza-Krieg
Olaf Scholz
Außenpolitik
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