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# taz.de -- Ökonomin Veronika Grimm: Zwei Ämter für Grimm
> Die Ämter der Wirtschaftsweisen Grimm, die künftig auch Aufsichtsrätin
> sein wird, könnten sich beißen. Juristisch einwandfrei und doch etwas
> anrüchig.
Bild: Rein juristisch gesehen ist es Grimms gutes Recht, den Aufsichtsratsposte…
Veronika Grimms Ernennung in den Aufsichtsrat von Siemens Energy ist
falsch. Ökonom*innen sollten nicht gleichzeitig die Bundesregierung
beraten und für große Konzerne tätig sein, denn das birgt die Gefahr von
Interessenkonflikten. Auch wenn es durch den Gesetzgeber nicht untersagt
ist, haben solche Doppelposten immer ein gewisses Geschmäckle.
Die Transformation zur klimaneutralen Wirtschaft wird dringender denn je.
Da war es schon beim letzten Jahresgutachten vom vergangenen November
schlecht, dass der Sachverständigenrat keine Position zum
[1][Brückenstrompreis] finden konnte. Zur Erinnerung: Das war damals die
energiepolitische Forderung. Es verging keine Woche ohne Talkshow oder
Wirtschaftskolumne, in der Politiker*innen und Expert*innen
diskutierten, ob Deutschland ohne einen staatlich subventionierten
Strompreis für energieintensive Unternehmen die [2][Deindustrialisierung]
drohe.
Wenn der Sachverständigenrat nun ein Mitglied hat, das gleichzeitig im
Aufsichtsrat eines Energietechnikkonzerns ist, dann muss sich das Gremium
nicht nur vorhalten lassen, nicht sprechfähig zu sein. Es muss sich auch
die Frage stellen lassen, ob es nicht sogar käuflich ist und ob seine
Einschätzungen tatsächlich Ergebnis objektiver Forschung oder nicht eher
durch Konzerninteressen gelenkt sind. Und das ausgerechnet bei der
Energiefrage, die die zentrale Frage bei der Transformation – und Grimms
Fachgebiet ist.
Zugegeben: Rein juristisch gesehen ist es Grimms gutes Recht, den
Aufsichtsratsposten bei [3][Siemens Energy] anzunehmen. Es ist auch
menschlich nachvollziehbar, dass Grimm den mit jährlich 120.000 Euro
dotierten Job angenommen hat. Das ist sehr viel schnell verdientes Geld.
Veronika Grimm ist auch nicht die erste Wirtschaftsweise, die gleichzeitig
ein solches Amt innehat. Denn das Sachverständigenratsgesetz von 1963
verbietet den Gremienmitgliedern Aufsichtsratsposten nicht.
Insofern liegt der Ball jetzt beim Gesetzgeber. Er hat die klare Aufgabe,
das Gesetz zu ändern und künftige Interessenskonflikte zu verhindern.
28 Feb 2024
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## AUTOREN
Simon Poelchau
## TAGS
Wirtschaftsweisen
Aufsichtsrat
Interessenskonflikte
Ökonomie
Bundesregierung
Windkraft
Freihandelsabkommen
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