Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wiener Polizei beschlagnahmt erstes Auto: Extreme Strafe für extre…
> Ein Pkw-Fahrer, der in Wien mit 114 Kilometern pro Stunde unterwegs war,
> ist sein Auto nun los. Womöglich für immer. Für wen gelten die neuen
> Regeln?
Bild: Bodenmarkierung zur Geschwindigkeitsbeschränkung im Mühlviertel, Oberö…
Berlin taz | Die [1][neuen Regeln in Österreich sind gerade in Kraft], da
machen die Behörden Ernst: Ein 28-jähriger Autofahrer, der innerorts mit
Tempo 114 geblitzt wurde, musste seinen Wagen abgeben. „Da eine
Überschreitung von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet festgestellt wurde, kam
es zur vorläufigen Beschlagnahme“, teilte die Wiener Polizei mit.
Nach dem seit 1. März geltenden neuen Verwaltungsstrafrecht können
Überschreitungen des Tempolimits um mehr als 60 Kilometer pro Stunde
innerorts und mehr als 70 Stundenkilometer außerorts zur Beschlagnahmung
des Fahrzeugs führen – wenn „Fahrer sich als völlig unbelehrbar gezeigt“
hätten. Wer noch schneller – mit mindestens 80 beziehungsweise 90
Stundenkilometer über der Höchstgeschwindigkeit – unterwegs ist, kann
seinen Pkw sogar schon beim ersten Mal los sein. Gehört das Auto jemand
anderem, gibt es ein Fahrverbot für den:die Raser:in. Der Führerschein
kann aber grundsätzlich schon eingezogen werden, wenn Fahrer:innen
innerorts mehr als 40 und auf Landstraßen und Autobahnen mehr als 50
Kilometer pro Stunde zu schnell sind.
Im vergangenen Jahr starben 396 Menschen auf österreichischen Straßen. Mehr
als jeder vierte tödliche Verkehrsunfall war dabei auf zu schnelles Fahren
zurückzuführen. „Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle andere
Menschen auf der Straße“, hatte Verkehrsministerin Leonore Gewessler
erklärt, als sie die Gesetzesnovelle Ende vergangenen Jahres vorstellte. Es
gehe darum, den wenigen „die einfach nicht hören wollen“, [2][die „Tatwa…
aus der Hand zu nehmen]“.
Der Mann in Wien war den Polizist:innen des Stadtpolizeikommandos
Josefstadt nicht nur durch die hohe Geschwindigkeit aufgefallen, sondern
auch, weil er „durch dichtes Auffahren an andere Pkw und abrupte
Fahrstreifenwechsel die Verkehrssicherheit stark gefährdet habe“.
## Deutsche Zulassung schützt nicht vor Strafe
Ein Polizeisprecher sagte, der beschlagnahmte VW Scirocco werde „verwahrt“,
bis klar sei, ob er versteigert werde. Dafür müsste der Lenker den
Führerschein schon einmal wegen „gefährlicher Tempoüberschreitung“ los
geworden sein, was noch geprüft wird. Im Versteigerungsfall bekäme der
Verkehrssicherheitsfonds 70 Prozent der Erlöse, den Rest die Kommune. Auch
in Tirol und Kärnten wurden schon Autos konfisziert.
Laut ADAC können in Österreich wohl auch in Deutschland zugelassene
Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Ähnliches gilt bereits in Italien, wenn
Fahrer:innen dort mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt werden.
6 Mar 2024
## LINKS
[1] /Oesterreich-verschaerft-Strafen-fuer-Raser/!5995435
[2] /Nicht-erst-seit-Henstedt-Ulzburg/!5941975
## AUTOREN
Beate Willms
## TAGS
Mobilität
Österreich
Verkehrssicherheit
Verkehrssicherheit
Kolumne Starke Gefühle
Emanzipation
Fahrrad
## ARTIKEL ZUM THEMA
Stefan Gelbhaar über Verkehrssicherheit: „Dramatische Unfälle vermeiden“
Ein tödlicher Autounfall in Berlin wirft Fragen über Verkehrssicherheit
auf. Nicht nur Gesundheitstests seien wichtig, betont Grünen-Politiker
Gelbhaar.
Autoverkehr muss beschränkt werden: Fetisch, der Gerechtigkeit sticht
Autos sind Waffen. Das zeigt der tödliche Unfall einer 11-jährigen
Fußgängerin – und das milde Urteil für den Fahrer.
Autofahren als Freiheitsversprechen: Stets auf Achse
Die Mutter unseres Autors war immerzu Automobilistin. Sie lebt nun im Heim
und ihr Sohn reist am Steuer ihres letzten Wagens zurück in die
Vergangenheit.
Neuer Bußgeldkatalog im Straßenverkehr: Bitte auf Wiedervorlage
Endlich werden Regelverstöße von Autofahrer:innen teurer. Das reicht
aber nicht: Das Auto muss seine Vormachtstellung verlieren.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.