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# taz.de -- Cannabis-Legalisierung: SPD skeptisch bei Cannabis-Gesetz
> Die Cannabislegalisierung sollte bereits verabschiedet sein. Doch ein
> Termin im Bundestag steht weiter aus. Und nun bremsen die
> Innenminister*innen.
Bild: Wie lange noch warten? Die von der Ampel geplante Cannabis-Legalisierung …
Berlin taz | Eigentlich hätte der Gesetzentwurf [1][längst im Bundestag
verabschiedet sein sollen]. Aber die Cannabislegalisierung, welche die
Ampel als zentrales Projekt angekündigt hatte, bleibt weiter in der
Schwebe. Und nun stellen sich auch die Innenminister*innen der Länder
gegen das Gesetz, auch die der SPD. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser
(SPD) hat ebenfalls Bedenken.
Bereits im August hatte das Bundeskabinett [2][einen Gesetzentwurf von
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Cannabislegalisierung
beschlossen]. Damit soll Cannabisanbau zunächst zu Hause und in Anbauclubs
erlaubt werden, später auch in Modellprojekten in lizenzierten Geschäften.
Über Wochen hatten die Ampelfraktionen im Bundestag den Gesetzentwurf
danach [3][nochmal überarbeitet], im Dezember sollte das Gesetz im
Bundestag verabschiedet sein und am 1. April in Kraft treten.
Dann aber äußerten Innenpolitiker*innen der SPD Sicherheitsbedenken
und die SPD-Fraktionsspitze vertagte die finale Abstimmung des Gesetzes im
Parlament. Ein neuer Termin steht bis heute aus. Aus Kreisen der
Ampelfraktionen hieß es nur, dass über das Gesetz „wahrscheinlich“ nach d…
Verabschiedung des Haushalts im Bundestag abgestimmt würde. Der Etat soll
[4][am 2. Februar beschlossen] werden.
## „Gravierende negative Auswirkungen“
Inzwischen aber stellen sich auch die Innenminister*innen der Länder
geballt gegen das Projekt. Schon im Dezember hatte sich die
Innenministerkonferenz (IMK) geschlossen gegen die Cannabislegalisierung
ausgesprochen – SPD-Innenminister*innen inklusive. Das Vorhaben habe
„gravierende negative Auswirkungen“ auf die Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität, auf den Kinder- und Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz,
heißt es in einem gemeinsamen Beschluss.
Auch bedeute das Projekt „hohe Aufwände für die Strafverfolgungs- und
Ordnungsbehörden“. So müssten die geplanten Anbauvereine kontrolliert
werden, genauso wie die Einhaltung von Konsumverboten, die zum Beispiel im
Umkreis von 100 Metern um Schulen oder Kitas gelten sollen. Zusätzliche
Kontrollen seien im Verkehr nötig, um Fahrten unter Cannabiseinfluss zu
stoppen. Angesichts all dessen spreche man sich „deutlich gegen dieses
Vorhaben aus“, so der IMK-Beschluss.
Lauterbach hatte dagegen mit der Ankündigung von strengen Kontrollen der
Anbauvereine und Konsumverbote versucht, Sicherheitsbedenken zu zerstreuen.
Auch hatte die Ampel eine Entlastung der Polizei und Behörden versprochen:
Durch einen Wegfall der Strafverfolgung von Konsumierenden bliebe diesen
Arbeit für die Strafverfolgung erspart.
Ein Sprecher von Faesers Bundesinnenministerium erklärte dagegen, man nehme
die Befürchtungen der Länder „ernst“. Im Gesetzgebungsverfahren habe man
sich dafür eingesetzt, dass Jugendschutz und Sicherheitsaspekten „Rechnung
getragen wird“. Der organisierten Kriminalität dürften „keine vermeidbaren
Einfallstore eröffnet werden“, warnte auch der Sprecher.
## Internes Gutachten sieht „Widersprüche und Schwächen“
Und auch in einem Gutachten des Bundeskriminalamts werden Befürchtungen
artikuliert. Dort ist nach taz-Informationen von „Widersprüchen und
Schwächen“ des Gesetzentwurfs die Rede. Dieser bleibe „in vielen Punkten
unscharf“. Auch sei es tatsächlich so, dass die Legalisierung für die
Polizei und Ordnungsbehörden „zusätzliche Aufgaben und Aufwendungen“ für
Kontrollen von Konsumverboten, der Anbauverein oder im Verkehr, so der
Bericht.
Ebenso klar sei, dass die Regelungen „in den Landesverordnungen
konkretisiert werden müssen“. Dies werde noch „umfangreiche
Abstimmungsverfahren zwischen den Ländern erfordern“, um sicherzustellen,
dass möglichst überall einheitliche Regeln gelten würden. Zudem fordert der
Bericht ein: „Klargestellt wird, dass auch in Bezug auf cannabisbezogene
Delikte weiterhin eine konsequente Bekämpfung der organisierten
Kriminalität gewährleistet sein muss.“
Auch der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, der bereits zuletzt vor
Sicherheitsgefahren durch die Art und Weise der geplanten Legalisierung
gewarnt hatte, bleibt bei seinen Bedenken. Daran habe sich nichts geändert,
sagte Fiedler aktuell der taz. „Dem Gesetz würde ich so keinesfalls
zustimmen.“
## Grüne und FDP pochen auf baldige Abstimmung
Grüne und FDP machen dagegen Druck, dass die Legalisierung endlich kommt.
„Die inhaltlichen Verhandlungen sind abgeschlossen“, sagte die Grüne
Kirsten Kappert-Gonther der taz, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Es
brauche „eine zeitnahe Verabschiedung“ des Gesetzes im Gesundheitsausschuss
und Plenum des Bundestags. Das könne auch innerhalb einer Sitzungswoche
geschehen.
Auch die FDP-Gesundheitspolitikerin Kristine Lütke sagte, die jetzt
geäußerte Kritik einzelner SPD-Innenpolitiker sei „höchst irritierend, da
es in den vergangenen eineinhalb Jahren genügend Zeit gab, diese Einwände
vorzubringen“. Die unterschiedlichen Aspekte der Cannabislegalisierung
seien „intensiv diskutiert“ worden und das geeinte Gesetz enthalte auch die
benannten Sicherheitsaspekte. Es sei „ein sinnvoller Ausgleich zwischen
Jugend- und Gesundheitsschutz, Sicherheit und Strafverfolgung“ und erkenne
die gesellschaftlichen Realitäten an, so Lütke. „Ich sehe hier keinen
weiteren Änderungsbedarf.“ Die Beschlussempfehlung müsse nun
„schnellstmöglich im Januar eingebracht werden“.
Korrektur: In einer ersten Version des Artikels war die Rede von einem
Bericht des Bundesinnenministeriums zu den Folgen der Cannabislegalisierung
auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden. Das Gutachten stammt aber
vom Bundeskriminalamt, über welches das Bundesinnenministerium auf der
jüngsten Innenministerkonferenz Bericht erstattete.
14 Jan 2024
## LINKS
[1] /Streit-um-Cannabis-Gesetz/!5974188
[2] /Einigung-auf-Cannabis-Legalisierung/!5950232
[3] /Einigung-bei-Cannabis-Gesetz/!5970287
[4] /Debatte-ueber-den-Bundeshaushalt/!5985095
## AUTOREN
Konrad Litschko
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