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# taz.de -- Verträge zu Investitionsschutz: Gegen Sonderregeln
> Deutschland hat mit 80 Staaten Verträge, die Klagen von Unternehmen vor
> privaten Schiedsgerichten erlauben. Die Linke fordert, diese zu kündigen.
Bild: Kohlekraftwerk von RWE: Der Konzern verklagte die Niederlande wegen Verlu…
Berlin taz | Das erste hat Deutschland 1959 mit Pakistan abgeschlossen:
Investitionsschutzabkommen machen Klagen von Unternehmen gegen Staaten
möglich. Inzwischen hat Deutschland mit 117 Staaten solche Verträge, 80
davon sehen Schiedsverfahren zwischen Staaten und Investoren vor. Das geht
aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor,
die der taz vorliegt.
„Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass es noch eine Vielzahl von
Investitionsschutzabkommen gibt, die ausländischen Konzernen
weiterreichende Klagemöglichkeiten eröffnen, die weit über das hinausgehen,
was selbst die Bundesregierung in ihren außenwirtschaftlichen Leitlinien
für künftige vergleichbare Abkommen als rote Linien definiert hat“,
kritisierte Linken-Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser.
Die außergerichtlichen Schiedsverfahren sollen Investitionen vor
staatlicher Willkür schützen – vor allem in Ländern, in denen es an
Rechtsstaatlichkeit mangelt. Unternehmen klagen jedoch auch, wenn sie ihre
Investitionen durch Klima- oder sozialpolitische Entscheidungen gefährdet
sehen. Das sorgt seit jeher für Kritik.
Für die Schiedsverfahren einigen sich die Parteien auf private
Schiedsrichter*innen, der Prozess findet nicht öffentlich statt – und auch
Entscheidungen oder Vergleiche bleiben unter Verschluss. Deshalb ist es
schwer auszumachen, wie viel Geld tatsächlich fließt. Auch die
Bundesregierung nennt keine öffentlichen Zahlen dazu.
Der Energiekonzern Vattenfall erhielt 2021 etwa 1,4 Milliarden Euro als
Entschädigung für Verluste im Zuge des deutschen Atomausstiegs. Das
schwedische Unternehmen hatte zuvor gegen Deutschland geklagt und eine
Einigung erzielt. Das Wirtschaftsministerium gibt allerdings an, dass die
Entschädigungszahlungen nicht Gegenstand der Einigung waren.
## Austritt aus Energiechartavertrag
Ende 2023 ist Deutschland aus dem [1][Energiechartavertrag] ausgetreten,
dem wohl bekanntesten Abkommen, nach dem Unternehmen immer wieder Staaten
verklagen. Jüngstes Beispiel ist etwa die Klage des deutschen
Energiekonzerns RWE gegen die Niederlande wegen des Kohleausstiegs. RWE
ließ die Klage vergangenen November fallen. Hintergrund war [2][ein Urteil
des Bundesgerichtshofs (BGH)] vom Juli, wonach Klagen von Investoren aus
der EU gegen EU-Staaten unzulässig seien. Das hatte bereits 2018 der
Europäische Gerichtshof geurteilt, jedoch bislang folgenlos.
Noch im Oktober 2023 wurden [3][zwei weitere Klagen] gegen Deutschland beim
privaten Schiedsgericht der Weltbank eingereicht. Der britische
Energiekonzern Klesh Group und das Schweizer Unternehmen Azienda Elettrica
Ticinese (AET) verklagen Deutschland.
Die Bundesregierung hatte den Ausstieg aus dem Energiechartavertrag im
Vorfeld der [4][Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und
Kanada im Bundestag] verkündet. Das Handelsabkommen beinhaltet ebenfalls
ein Kapitel zum Investitionsschutz mit Klagerechten für Unternehmen. Meiser
fordert Nachbesserung auch bei anderen zum Teil jahrzehntealten Abkommen,
die „umgehend aufgekündigt oder zumindest nachverhandelt werden“ müssten.
16 Jan 2024
## LINKS
[1] /Umstrittener-Investitionsschutzvertrag/!5892002
[2] /Private-Schiedsgerichte-vor-Gericht/!5932058
[3] https://icsid.worldbank.org/cases/case-database
[4] /Handelsabkommen-mit-Kanada/!5895644
## AUTOREN
Leila van Rinsum
## TAGS
Die Linke
Klage
Investitionsschutz
Handel
Investitionsschutz
Energiekonzerne
Schwerpunkt TTIP
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