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# taz.de -- Kosten von Investitionsschutz: Deutschland vor Gericht
> 23 Millionen Euro kosten die laufenden Klagen von Unternehmen gegen die
> Bundesrepublik. Die Linke fordert ein Ende der Verfahren gegen Staaten.
Bild: Strabag gegen Deutschland: Die Klage von 2019 kostet bislang fast 13 Mill…
Berlin taz | Durch Investitionsschutzabkommen können Unternehmen vor
privaten Schiedsgerichten Staaten verklagen. Aktuell gibt es [1][vier
laufende Klagen gegen Deutschland]. Dafür hat die Bundesrepublik bislang 23
Millionen Euro Verfahrenskosten bezahlt. Das geht aus einer Antwort der
Bundesregierung auf Anfrage der Linken hervor.
„Anstatt Konzerne für Umweltzerstörung zur Verantwortung zu ziehen,
erpressen diese über Schiedsgerichte 'Entschädigungen für Kosten und
theoretisch entgangene Gewinne’, wenn sie die Zerstörung beenden mussten“,
sagt Ralph Lenkert, Energiepolitischer Sprecher der Linken.
„Schiedsgerichte sind teuer, intransparent, demokratiefeindlich und werden
von Anwaltskanzleien und internationalen Konzernen zur
Profiterwirtschaftung missbraucht“, so Lenkert. Die Linke fordert, alle
Verträge mit Schiedsgerichtsverfahren zu kündigen.
Fast 13 Millionen Euro kostet bislang die Klage von 2019 von Strabag gegen
Deutschland. Der österreichische Baukonzern beklagt Verluste in
Offshore-Windenergie-Projekten durch schlechtere Investitionsbedingungen im
Zuge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Vor dem Hintergrund klagt auch das
irische Unternehmen Mainstream seit 2021. Die kosten dafür bislang: 8,8
Millionen Euro.
## Entschädigungen könnten weitaus höher ausfallen
Noch im Oktober 2023 haben zwei weitere Konzerne beim privaten
Schiedsgericht der Weltbank Klagen gegen Deutschland eingereicht. Der
britische Energiekonzern Klesh Group klagt wegen der Übergewinnsteuer und
das Schweizer Unternehmen Azienda Elettrica Ticinese (AET) wegen des
Kohleausstiegs. Innerhalb von vier Monaten sind bereits über 600.000 Euro
Verfahrenskosten angefallen.
Entschädigungen könnten weitaus höher ausfallen. Der schwedische
Energiekonzern Vattenfall erhielt 1,4 Milliarden Euro vom Staat wegen
Verlusten im Zuge des Atomausstiegs, weitaus mehr als die drei anderen
beteiligten Unternehmen, die nicht geklagt hatten.
Das Bundeswirtschaftsministerium bestreitet, dass die Entschädigung an
Vattenfall Teil der Einigung beim Schiedsverfahren war. Das parallele
Justizverfahren ist nicht öffentlich.
Die Kosten bei Schiedsverfahren seien viel höher als bei Prozessen nach
deutschem Recht, meint Ludwig Essig, der sich für die
Nichtregierungsorganisation Umweltinstitut München seit langem mit den
Schiedsverfahren beschäftigt. Zum einen seien die Gehälter der Anwälte und
Richter deutlich höher, zum anderen führe das dazu, dass Verfahren oft in
die Länge gezogen würden. „Anwälte bringen kurz vor Ende noch mal neue
Beweise, damit das Verfahren länger dauert“, so Essig. Das ginge in einem
deutschen oder EU-Verfahren nicht.
Die meisten Klagen werden [2][auf Basis des Energiechartavertrags] erhoben.
Deutschland ist Ende 2023 davon ausgetreten. Eine Klausel im Vertrag besagt
jedoch, dass Klagen auch noch bis 20 Jahre nach Vertragsaustritt möglich
sind. Außerdem hat Deutschland [3][weitere Investitionsschutzverträge mit
80 Staaten].
20 Feb 2024
## LINKS
[1] https://icsid.worldbank.org/cases/case-database
[2] /Umstrittener-Investitionsschutzvertrag/!5892002
[3] /Vertraege-zu-Investitionsschutz/!5982978
## AUTOREN
Leila van Rinsum
## TAGS
Investitionsschutz
Klage
Unternehmen
Janine Wissler
Die Linke
Schwerpunkt TTIP
CETA
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