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# taz.de -- Cannabisgesetz der Ampel: Doch nicht so berauschend
> Der nun wohl endgültige Entwurf für ein Cannabisgesetz bleibt weit hinter
> den Erwartungen zurück. Dem Schwarzmarkt wird es nichts anhaben können.
Bild: Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, selbst anzubauen, noch Vere…
Eigentlich hatte das Cannabisgesetz der Bundesregierung schon zum 1. Januar
kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Jetzt wird es der 1. April. Wenn
nicht bis zur geplanten Verabschiedung im Bundestag noch weitere
Änderungswünsche kommen. Ein doller Wurf aber ist es nicht.
In der allerletzten Verhandlungsrunde, die nunmehr abgeschlossen erscheint,
wurde immerhin der allergrößte Unsinn aus dem Gesetz entfernt oder
verändert. Da stand etwa drin, dass zwar privat drei Cannabispflanzen pro
Person angebaut werden dürfen – aber jeder Besitz über 25 Gramm Cannabis
verboten sei. Selbst minderbegabten Hobbygärtner*innen wird es
gelingen, ihren Pflanzen mehr als 25 Gramm Ertrag abzutrotzen. Das war also
Quatsch, und selbst die jetzt auf 50 Gramm verdoppelte zugelassene Menge
ergibt nicht wirklich Sinn.
Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen zu Beginn der Ampelkoalition, die
auf die legalisierte Regulierung des gesamten Marktes inklusive
lizensierten Anbaus und Verkaufs in speziellen Geschäften abzielte, bleibt
der nun wohl endgültige Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück.
Natürlich ist es überfällig, dass Cannabiskonsum endlich und endgültig mit
dem Strafrecht nichts mehr zu tun hat. Denn auch wenn Besitz und Konsum für
Personen unter 18 Jahren verboten bleiben, wird es jetzt beispielsweise
möglich sein, in Schulen eine vernünftige Aufklärung über den Umgang mit
[1][zumindest dieser Droge] anzugehen, die bislang aufgrund der
Illegalisierung nicht möglich war.
Die Hoffnung aber, die neuen Regelungen könnten den [2][Schwarzmarkt mit
seinen unkontrollierten Substanzen], Arbeitsbedingungen und Geldflüssen
wirklich trockenlegen, kriminellen Organisationen ihre Finanzierung
entziehen und stattdessen für ordentliche Steuereinnahmen sorgen, erfüllt
dieses zaghafte Gesetz nicht. Dazu hätte es eine andere Vertriebsstruktur
gebraucht. Wer als Gelegenheitskonsument weder Lust hat, in seiner
Zweizimmerwohnung Cannabis anzubauen, [3][noch Mitglied eines Vereins zu
werden], wird bei seinem Dealer bleiben. Verpasste Chance.
29 Nov 2023
## LINKS
[1] /Drogenpolitik-in-Berlin/!5967687
[2] /Umgang-mit-synthetischen-Drogen/!5961253
[3] /Cannabis-Social-Clubs/!5950679
## AUTOREN
Bernd Pickert
## TAGS
Cannabis
Hanf
Drogenpolitik
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