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# taz.de -- Grundsatzurteil zu Suizidmedikament: Kein Mittel zum Sterben
> Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen den Zugang zu
> Natriumpentobarbital. Es verweist alternativ auf
> Sterbehilfe-Organisationen.
Bild: Das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital in einem Zimmer einer Schweiz…
Freiburg taz | Sterbenswillige haben keinen Anspruch auf den Erwerb eines
Suizidmedikaments, denn sie können die Hilfe einer Sterbehilfe-Organisation
in Anspruch nehmen. Das entschied an diesem Dienstag das
Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil.
Geklagt hatten zwei Männer, die nicht sofort sterben möchten, aber sich
wegen ihrer schweren Krankheiten einen ausreichenden Vorrat des
Suizidmedikaments Natriumpentobarbital beschaffen wollten. Harald Mayer
leidet an Multipler Sklerose und ist vom Hals abwärts gelähmt.
[1][Hans-Jürgen Brennecke hat gerade mit Hilfe einer Chemotherapie den
Lymphknotenkrebs überwunden].
Beide hatten versucht, eine Erlaubnis zum Erwerb von Natriumpentobarbital
zu erhalten. Doch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM) in Köln lehnte dies jeweils ab. Eine laut Betäubungsmittelgesetz
erforderliche Sondererlaubnis sei nur zu Heilungszwecken möglich, nicht
aber zur Selbsttötung.
Damit wurden keine Grundrechte der beiden Männer verletzt, [2][entschied
nun das Bundesverwaltungsgericht]. Zwar liege ein Eingriff in das Recht auf
selbstbestimmtes Sterben vor, doch sei dieser Eingriff gerechtfertigt.
Natriumpentobarbital sei schließlich ein tödliches und leicht anzuwendendes
Medikament. Hier sei der Schutz vor Missbrauch besonders wichtig.
## Andere Sterbehilfe möglich
Verhältnismäßig sei die Verweigerung von Natriumpentobarbital auch deshalb,
so die Vorsitzende Richterin Renate Philipp, weil es alternative
Möglichkeiten gibt, sich medikamentös das Leben zu nehmen. Seit der
[3][Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020] sei in
Deutschland die Arbeit von Sterbehilfe-Organisationen wieder legal. Gemeint
sind Dignitas, der „Verein Sterbehilfe“ und die Deutsche Gesellschaft für
Humanes Sterben.
Richterin Philipp stellte klar, dass die Entscheidung auch für Menschen in
einer „extremen Notlage“ gilt. Hier hatte das Bundesverwaltungsgericht noch
2017 einen Anspruch auf Zugang zu Natriumpentobarbital anerkannt.
Inzwischen verweisen die Leipziger Richter:innen aber auch hier [4][auf
die Sterbehilfeorganisationen].
7 Nov 2023
## LINKS
[1] /Debatte-um-Sterbehilfe/!5724744
[2] https://www.bverwg.de/de/pm/2023/81
[3] /Grundsatzurteil-zu-Sterbehilfe/!5666895
[4] /DGHS-Praesident-ueber-Sterbehilfe/!5862104
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sterbehilfe
Sterbehilfe Deutschland
Ärztlich assistierter Suizid
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