# taz.de -- Urteil zum Suizidmedikament: Nichts für daheim | |
> Die Gerichtsentscheidung, dass das Medikament Natrium-Pentobarbital nicht | |
> privat aufbewahrt werden darf, ist richtig. Es könnte in falsche Hände | |
> geraten. | |
Bild: Sollte in keiner Hausapotheke stehen: Das tödlich wirkende Mittel Pentob… | |
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist richtig. Es kann keinen | |
Anspruch von Sterbewilligen auf Zugang zum Suizidmedikament | |
Natrium-Pentobarbital geben. Gerade weil es ein zuverlässig tödliches | |
Medikament ist, bei dem kleine Dosen genügen, darf es nicht einfach so in | |
private Hände gelangen. | |
Im konkreten Fall wollten die zwei Kläger nicht sofort sterben, sondern | |
sich [1][das Medikament auf Vorrat sichern], damit sie es bei Bedarf – wenn | |
sich ihre Krankheiten verschlimmern – zur Hand haben. Sie wollten von | |
niemandem abhängig sein. Bis dahin hätten sie das Medikament in ihrem | |
Haushalt lagern müssen, in der Nachttisch-Schublade, im Kühlschrank oder in | |
der Medikamentenschachtel. Nicht jeder hat einen Tresor. | |
Wenn aber ein so tödliches Medikament ungeschützt zu Hause gelagert wird, | |
drohen vielfältige Gefahren: Der neue Pfleger könnte das Suizidmedikament | |
mit einem Hustensaft verwechseln, die Enkel könnten den Totenkopf für ein | |
lustiges Piratensymbol halten oder die Erben wollen den Erbfall | |
beschleunigen. Auch [2][das Recht auf selbstbestimmtes Sterben muss | |
zurückstehen], wenn solche Gefahren drohen. | |
Interessant ist, mit welcher Vehemenz inzwischen die Nutzung von | |
Sterbehilfeorganisationen als zumutbare Alternative zum Freitod via | |
Natrium-Pentobarbital empfohlen werden. Damit argumentierte zunächst das | |
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und nun auch | |
das Bundesverwaltungsgericht. So schnell kann es gehen. Noch vor wenigen | |
Jahren [3][galten Sterbehilfeorganisationen als Problem], als | |
Geschäftemacher und Tabubecher. Sie wurden strafrechtlich verfolgt. Nun | |
plötzlich sind sie Teil der verantwortungsbewussten, professionellen | |
Lösung. Zu Recht. | |
Dennoch wäre es gut, wenn ihre Tätigkeit besser reguliert würde. Nachdem | |
ein erster Versuch im Juli scheiterte (beide Gesetzentwürfe bekamen im | |
Bundestag keine Mehrheit), besteht hier immer noch Handlungsbedarf. Zu | |
sichern ist vor allem, dass die Vereine nur frei verantwortliche Suizide | |
unterstützen. | |
7 Nov 2023 | |
## LINKS | |
[1] /Debatte-um-Sterbehilfe/!5724744 | |
[2] https://www.bverwg.de/de/pm/2023/81 | |
[3] /Suizid-Assistenz-in-Deutschland/!5815551 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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