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# taz.de -- Urteil zum Suizidmedikament: Nichts für daheim
> Die Gerichtsentscheidung, dass das Medikament Natrium-Pentobarbital nicht
> privat aufbewahrt werden darf, ist richtig. Es könnte in falsche Hände
> geraten.
Bild: Sollte in keiner Hausapotheke stehen: Das tödlich wirkende Mittel Pentob…
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist richtig. Es kann keinen
Anspruch von Sterbewilligen auf Zugang zum Suizidmedikament
Natrium-Pentobarbital geben. Gerade weil es ein zuverlässig tödliches
Medikament ist, bei dem kleine Dosen genügen, darf es nicht einfach so in
private Hände gelangen.
Im konkreten Fall wollten die zwei Kläger nicht sofort sterben, sondern
sich [1][das Medikament auf Vorrat sichern], damit sie es bei Bedarf – wenn
sich ihre Krankheiten verschlimmern – zur Hand haben. Sie wollten von
niemandem abhängig sein. Bis dahin hätten sie das Medikament in ihrem
Haushalt lagern müssen, in der Nachttisch-Schublade, im Kühlschrank oder in
der Medikamentenschachtel. Nicht jeder hat einen Tresor.
Wenn aber ein so tödliches Medikament ungeschützt zu Hause gelagert wird,
drohen vielfältige Gefahren: Der neue Pfleger könnte das Suizidmedikament
mit einem Hustensaft verwechseln, die Enkel könnten den Totenkopf für ein
lustiges Piratensymbol halten oder die Erben wollen den Erbfall
beschleunigen. Auch [2][das Recht auf selbstbestimmtes Sterben muss
zurückstehen], wenn solche Gefahren drohen.
Interessant ist, mit welcher Vehemenz inzwischen die Nutzung von
Sterbehilfeorganisationen als zumutbare Alternative zum Freitod via
Natrium-Pentobarbital empfohlen werden. Damit argumentierte zunächst das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und nun auch
das Bundesverwaltungsgericht. So schnell kann es gehen. Noch vor wenigen
Jahren [3][galten Sterbehilfeorganisationen als Problem], als
Geschäftemacher und Tabubecher. Sie wurden strafrechtlich verfolgt. Nun
plötzlich sind sie Teil der verantwortungsbewussten, professionellen
Lösung. Zu Recht.
Dennoch wäre es gut, wenn ihre Tätigkeit besser reguliert würde. Nachdem
ein erster Versuch im Juli scheiterte (beide Gesetzentwürfe bekamen im
Bundestag keine Mehrheit), besteht hier immer noch Handlungsbedarf. Zu
sichern ist vor allem, dass die Vereine nur frei verantwortliche Suizide
unterstützen.
7 Nov 2023
## LINKS
[1] /Debatte-um-Sterbehilfe/!5724744
[2] https://www.bverwg.de/de/pm/2023/81
[3] /Suizid-Assistenz-in-Deutschland/!5815551
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Gesundheitspolitik
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Suizid
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