# taz.de -- Verfassungsschutz in Bayern: AfD unter Beobachtung | |
> Wenige Wochen vor der Landtagswahl stellt ein Gericht in Bayern fest: Die | |
> AfD steht im Freistaat als gesamte Partei im Fokus des | |
> Verfassungsschutzes. | |
Bild: Abstimmung beim AfD-Parteitag Ende Juli in Magdeburg | |
MÜNCHEN dpa/taz | Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat | |
als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. | |
Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem | |
Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. | |
Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz | |
(LfV) entschieden, [1][die AfD als Gesamtpartei] sowohl aus öffentlichen | |
Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die | |
Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen | |
Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in | |
welche Richtung sich die Partei entwickle. | |
In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage | |
gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der | |
Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies | |
mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen | |
Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine | |
weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei. | |
## Umsturzphantasien aus der AfD in Bayern | |
Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereits am 17. April | |
2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband | |
Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen | |
die Richter den Antrag der AfD zurück. „Das LfV gehe zu Recht davon aus, | |
dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der | |
AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem | |
Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die [2][der | |
mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten], sow… | |
aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen | |
Landesverbands“, teilte das Gericht mit. | |
Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Zahlreiche Anhänger des | |
ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der | |
Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz | |
nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ Zudem gebe es | |
zahlreiche Hinweise dafür, dass [3][das Politikkonzept der Gesamtpartei | |
gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.] | |
15 Sep 2023 | |
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Hubert Aiwanger | |
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