| # taz.de -- Verfassungsklage der Unionsfraktion: Scholz' Hamburger Vergangenheit | |
| > Als Bürgermeister hat Olaf Scholz möglicherweise einer Skandalbank | |
| > geholfen. Die Ampel verhinderte einen U-Ausschuss. Jetzt klagt die | |
| > Unionsfraktion. | |
| Bild: Cum-Ex in Hamburg: Seine Gegner bleiben dran wie hier bei einer Kundgebun… | |
| Berlin taz | Die CDU/CSU-Fraktion hat Verfassungsklage gegen den Bundestag | |
| erhoben, [1][weil die Ampel-Mehrheit einen Untersuchungsausschuss zur | |
| politischen Glaubwürdigkeit von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) abgelehnt | |
| hat]. Umstritten ist, ob der Bundestag Vorgänge aus der Hamburger | |
| Regierungszeit von Olaf Scholz als Erster Bürgermeister untersuchen darf. | |
| [2][Konkret geht es um die Frage], warum das zuständige Hamburger Finanzamt | |
| 2017 auf die Rückforderung rechtswidrig erhaltener Steuererstattungen in | |
| Höhe von 47 Millionen Euro gegenüber der Skandalbank M.M.Warburg verzichten | |
| wollte. Es ging um Einnahmen der Bank aus den strafbaren | |
| Cum-Ex-Manipulationen, für die einige der Warburg-Manager inzwischen | |
| strafrechtlich verurteilt wurden. Damals hatte sich der Bankier Christian | |
| Olearius mehrfach mit Bürgermeister Scholz getroffen und vor einer | |
| Existenzbedrohung für die Hamburger Privatbank gewarnt. | |
| Anschließend änderte das Finanzamt seine Haltung zugunsten der Bank und sah | |
| die Forderung als verjährt an. [3][Scholz bestreitet einen Zusammenhang] | |
| und konnte sich lange Zeit nicht einmal an die Treffen mit dem Bankier | |
| erinnern. Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sorgte dann | |
| dafür, dass Hamburg die Steuern doch zurückforderte. Warburg hat inzwischen | |
| das Geld zurückbezahlt. | |
| Zu diesem Vorgang gibt es bereits einen Untersuchungsausschuss in der | |
| Hamburger Bürgerschaft. Doch die CDU/CSU-Fraktion wollte einen weiteren | |
| Untersuchungsausschuss im Bundestag einrichten. Eigentlich hat eine | |
| Minderheit von 25 Prozent der Abgeordneten einen Anspruch darauf, dass | |
| ihrem Einsetzungantrag stattgegeben wird. Doch am 5. Juli lehnte der | |
| Bundestag mit der Ampel-Mehrheit den Unions-Antrag ab. Der Bundestag habe | |
| keine Befugnis, Vorgänge in den Bundesländern zu untersuchen. | |
| ## Wurde der Anspruch auf einen U-Ausschuss verletzt? | |
| Gegen diese Ablehnung des Untersuchungsausschusses durch die Ampel-Mehrheit | |
| hat die Unions-Fraktion nun eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht | |
| erhoben. Die Abgeordneten sehen ihren grundgesetzlichen Anspruch auf einen | |
| Untersuchungsausschuss verletzt. Zum ersten Mal in der Geschichte des | |
| Bundestags habe die Mehrheit einen Einsetzungsantrag völlig (und nicht nur | |
| teilweise) abgelehnt. | |
| Die Unions-Abgeordneten machen in ihrer Klage geltend, dass der Bundestag | |
| selbstverständlich Vorgänge untersuchen kann, die die politische | |
| Glaubwürdigkeit des aktuellen Bundeskanzlers in Frage stellen. „Ein | |
| Bundeskanzler, der in die rechtswidrige Niederschlagung von | |
| Steuerforderungen verwickelt ist, wäre politisch nicht mehr tragfähig“, | |
| heißt es in der Klage. Dabei sehen die Unions-Abgeordneten zwei | |
| Anknüpfungspunkte. Zum einen gehe es um Scholz' Handeln als Bürgermeister | |
| in Hamburg, zum anderen aber auch um seine teilweise lückenhaften und | |
| widersprüchlichen Auskünfte bei der Aufarbeitung der Warburg-Affäre. | |
| Zudem wollen die Abgeordneten die Rolle des ehemaligen SPD-Abgeordneten | |
| Johannes Kahrs aufklären. Kahrs hatte sich innerhalb der Hamburger SPD für | |
| die Interessen der Warburg-Bank eingesetzt. Parallel dazu erhielt sein | |
| SPD-Kreisverband Spenden der Bank. Kahrs legte im Mai 2020 sein | |
| Bundestags-Mandat nieder. | |
| Der größte Teil der Organklage versucht aber zu belegen, dass auch die | |
| Eigenständigkeit von Bund und Ländern nicht gegen den | |
| Untersuchungsausschuss spricht. Da die bei den Cum-Ex-Geschäften | |
| hinterzogenen Steuern Bund und Ländern gemeinsam zustehen, habe der | |
| Bundestag schon aus seiner „haushaltspolitischen Gesamtverantwortung“ eine | |
| Befugnis, die Vorgänge in Hamburg zu untersuchen. Wenn in Hamburg | |
| rechtswidrige Steuererstattungen nicht zurückgefordert werden, fehle das | |
| Geld auch dem Bund. | |
| ## Keine Fehler von Bundesbehörden bisher bekannt | |
| Außerdem seien die Bundesländer bei der Steuerverwaltung im Auftrag des | |
| Bundes tätig. Der Bundesfinanzminister könne deshalb Weisungen geben und | |
| Akten einsehen. Dementsprechend könnten auch die Abgeordneten prüfen, ob | |
| der Bundesfinanzminister seine Aufgabe korrekt wahrgenommen hat. Die Union | |
| räumt ein, dass der Bundestag in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der | |
| Hamburger Behörden „nicht politisch bewerten“ darf, aber als „Vorfrage“ | |
| doch feststellen darf, was in Hamburg passiert ist. | |
| Dass Bundesbehörden beim Umgang mit den Warburg-Millionen Fehler gemacht | |
| haben, ist bisher allerings nicht bekannt. Die Koalition wirft der CDU/CSU | |
| deshalb vor, ihr Interesse an der Bundesauftragsverwaltung sei | |
| vorgeschoben, eine „Motivlüge“. In Wirklichkeit gehe es ihr doch vor allem | |
| um das Verhalten der Hamburger Behörden [4][und insbesondere des damaligen | |
| Bürgermeister Olaf Scholz.] Über die Organklage muss jetzt das | |
| Bundesverfassungsgericht entscheiden. Das kann Jahre dauern. Ein Eilantrag | |
| wurde von der CDU/CSU-Fraktion nicht gestellt. | |
| 8 Sep 2023 | |
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| [2] /Cum-Ex-Skandal-des-Kanzlers/!5923376 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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