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# taz.de -- Neuerung für Schalter-Kund:innen: Bahn will mehr Daten
> Das Unternehmen schränkt den anonymen Verkauf von Sparpreistickets ein.
> Von Daten- und Verbraucherschützer:innen gibt es Kritik.
Bild: Erst anstehen und dann Daten preisgeben: Ticketkauf am Bahnschalter
Berlin taz | Wer bei der Deutschen Bahn ein Sparpreisticket kauft, soll
dafür ab Oktober auch beim Kauf am Schalter oder im Reisebüro persönliche
Daten wie E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben müssen. Entsprechendes
berichten Fahrgäste, die darüber beim Fahrkartenkauf informiert wurden.
Eine Anfrage der taz ließ die Bahn bis Redaktionsschluss unbeantwortet,
bestätigte aber die Pläne gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Verbraucherschützer:innen kritisieren die geplante Neuerung: „Die
neueste Digitalisierungsidee der Deutschen Bahn ist unsinnig und unsozial“,
sagt Marion Jungbluth, Mobilitätsexpertin beim Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) der taz. Wolle die Bahn eine sinnvolle
Digitalisierungsmaßnahme umsetzen, dann solle sie dafür sorgen, dass die
Informationen rund um die [1][vielen Störungen] besser und zuverlässiger
werden.
Thilo Weichert von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz und früherer
Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein bezeichnet die Pläne im
Gespräch mit der taz als „unsinnigen Digitalzwang“. Diese Daten zu erheben
sei nur dann zulässig, wenn die Kund:innen informiert und freiwillig
einwilligen würden.
Bislang gilt: Wer online kauft, also per App oder über die Webseite der
Bahn, hinterlässt persönliche Daten, egal ob beim Kauf eines Sparpreis-
oder Normalpreistickets. Nach Angaben des Unternehmens gegenüber der dpa
werden derzeit vier von fünf Tickets online gekauft. Am Schalter oder am
Automaten lassen sich Tickets aber bislang auch anonym erwerben – zum
Beispiel dann, wenn man am Schalter bar bezahlt und sich das Ticket als
Papierausdruck aushändigen lässt oder ebenfalls bar am Automaten zahlt.
Gegenüber der dpa begründet die Bahn die Neuerung mit Serviceargumenten:
Fahrgäste könnten so besser über [2][Veränderungen im Reiseablauf]
informiert werden. Das erklärt aber nicht, warum die Bahn nicht auf eine
freiwillige Angabe der Kontaktdaten setzt. Auch diese Frage beantwortete
das Unternehmen nicht.
## Doppelte Hürde
Die neue Regelung ist eine doppelte Hürde: einerseits für Menschen, die
gern sparsam mit ihren persönlichen Daten umgehen wollen, andererseits für
Menschen, die keine Handynummer und E-Mail-Adresse haben. Beide Gruppen
können für einen anonymen Sparpreiskauf nun noch auf Automaten ausweichen,
von denen mindestens ein Teil Bargeld akzeptiert.
Doch gerade für Menschen ohne Technikroutine ist das wohl keine gangbare
Lösung. Jungbluth kritisiert daher: „Zwangsweise auf die Herausgabe einer
E-Mail-Adresse zu bestehen ist eine zusätzliche Barriere beim Bahnfahren,
die besonders die Schwächsten in unserer Gesellschaft ausschließen wird.“
Die zusätzlichen Hürden verhinderten Teilhabe und schadeten letztlich dem
Klimaschutz.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Deutsche Bahn mit fragwürdigen
Datenschutzentscheidungen für Protest sorgt. So klagt die
[3][Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage gegen das Unternehmen], weil es
ihm vorwirft, Kund:innen in seiner Buchungs-App „DB Navigator“ unzulässig
zu tracken, also digital zu verfolgen. So stellt die App laut der
Klageschrift beispielsweise direkt nach dem Öffnen eine Verbindung zum
US-Anbieter Adobe her, „zur Analyse und Tracking von Nutzerverhalten“. Die
Bahn hingegen argumentiert damit, dass die Einbindung der Drittanbieter für
das Funktionieren der App notwendig sei.
19 Sep 2023
## LINKS
[1] /Chaos-bei-der-Deutschen-Bahn/!5955207
[2] /Reform-bei-der-Deutschen-Bahn/!5947564
[3] /Datenschutz-Klage-gegen-die-Bahn/!5885949
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Deutsche Bahn
Datenschutz
Verbraucherschutz
Digitalisierung
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Verkehrswende
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Schwerpunkt Klimawandel
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