Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Hetze im…
> Jobverlust bei Rassismus, Hass und Hetze: Das Bundesarbeitsgericht sieht
> bei Whatsapp-Gruppen keine besonders hohe Vertraulichkeit.
Bild: Wer seinen Chef beleidigen möchte, sollte es eher nicht in der Chat-Grup…
Berlin taz | [1][Wer in Chatgruppen gegen Kolleg:innen und Vorgesetzte
hetzt], kann fristlos gekündigt werden. Das entschied das
Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil. In der Regel können
die Teilnehmer:innen von Chatgruppen nicht darauf vertrauen, dass
nichts nach außen dringt. Schon seit 2014 haben sich sechs Kollegen bei der
Fluggesellschaft TUI Fly in einer Chatgruppe ausgetauscht. Oft ging es um
Fußball, immer wieder auch um Unzulänglichkeiten von Kolleg:innen,
Betriebsrät:innen und Vorgesetzten.
Ein Feindbild scheint der polnische Geschäftsführer gewesen zu sein.
Regelmäßig kam es zu Mord- und Vergewaltigungsfantasien. Zitate wie „Unter
Hitler würde die Welt besser laufen“ zeigen den politischen Hintergrund der
Chat-Teilnehmer. Die [2][Chat-Inhalte] wurden bekannt, als ein Mitglied
einem außenstehenden Kollegen eine bestimmte Äußerung zeigte. Dieser nahm
das Smartphone in die Hand und kopierte den Chatverlauf an seine eigene
Adresse. Über Umwege kam die ausgedruckte Chatdokumentation zum
Personalleiter, der die drei übelsten Hetzer nach einer Anhörung fristlos
kündigte.
Die Betroffenen klagten gegen ihre Kündigung und beriefen sich darauf, dass
ihre Chats den Betriebsfrieden nicht gestört hätten. Sie hätten auch nie
vorgehabt, jemand zu ermorden, sondern wollten nur unter Vertrauten ihrem
Ärger Luft machen. Da sie befreundet seien, hätten sie sich auch darauf
verlassen können, dass alles in der Chatgruppe bleibe.
Mit dieser Argumentation hatten sie in den ersten beiden Instanzen Erfolg.
Sowohl das Arbeitsgericht Hannover als auch das Landesarbeitsgericht (LAG)
Niedersachsen hielten die fristlosen Kündigungen für unwirksam. Es fehle
der „wichtige Grund“. In Chatgruppen von sechs bis sieben Personen habe die
freie Entfaltung der Persönlichkeit Vorrang vor dem Ehrschutz von
Außenstehenden.
## Chat ist auf Weiterleitung von Nachrichten ausgelegt
Das sah das Bundesarbeitsgericht anders. In der Regel könne bei
[3][Whatsapp-Gruppen] nicht darauf vertraut werden, dass nichts nach außen
dringe. Das liege schon an der Technik, die auf die schnelle Weiterleitung
von Nachrichten ausgelegt ist. Außerdem komme es auf den Inhalt des Chats
an. Bei beleidigenden und menschenverachtenden Äußerungen über
Betriebsangehörige ist besonders wenig damit zu rechnen, dass niemand etwas
weitergibt oder weitererzählt. Dabei müssen die Teilnehmer nicht nur mit
Reaktionen aus Empörung oder schlechtem Gewissen rechnen, sondern auch mit
Sensationslust und Zeigefreudigkeit.
Das BAG entschied nun nicht abschließend, sondern verwies den Fall ans LAG
Niedersachsen zurück. Dort können die drei Mitarbeiter noch einmal
Argumente vorbringen, warum im Fall ihrer Gruppe doch mit dauerhafter
Vertraulichkeit zu rechnen war.
24 Aug 2023
## LINKS
[1] /Gesetzentwurf-gegen-digitale-Gewalt/!5933312
[2] /Gesetz-gegen-Hass-im-Netz/!5927850
[3] /Facebook-Urteil/!5941902
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rassismus
Kündigung
Bundesarbeitsgericht
WhatsApp
Kolumne Änder Studies
Hassrede
Antifeminismus
Twitter / X
Schwerpunkt Meta
Gewalt gegen Frauen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Queerfeindlichkeit im Netz: Der Hass hat eine politische Heimat
Beleidigungen und Drohungen im Internet erlebt unser*e Autor*in schon
lange. Mittlerweile haben immer mehr User-Kommentare AfD-Bezug.
Beratungsarbeit von HateAid in Gefahr: Kein Geld gegen den Hass
Die Organisation HateAid berät Betroffene von Online-Hass. Sie soll laut
den Haushaltsplänen keine Fördermittel vom Justizministerium mehr bekommen.
Rechte „Red Pill“-Cyberkultur: Codewort für Hass gegen Frauen
Im Internet verabreichen Männer anderen Männern symbolische Pillen, um
ihnen so einzutrichtern, sie würden von Frauen unterdrückt. Die Bewegung
wächst auch in Deutschland.
Sawsan Chebli über Hass im Netz: „Kein Tag ohne Hetze gegen mich“
Sawsan Chebli schreibt in „Laut“ über Gewalt im Internet. Ein Gespräch ü…
ihre Zweifel, warum sie laut geworden ist, und was ihr Mut macht.
Gesetz gegen Hass im Netz: Social-Media-Verbot für Hetzer
Justizminister Marco Buschmann plant ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Es
soll Hassbetroffene auch vor anonymer Hetze in sozialen Medien schützen.
Digitale Gewalt gegen Frauen: „Kein Passwort mit Partner teilen“
Digitale Gewalt nimmt zu. Ophélie Ivombo und Nathalie Brunneke vom Verein
Frauenhauskoordinierung geben Tipps für betroffene Frauen und Frauenhäuser.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.