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# taz.de -- Staatsanwaltschaft legt Berufung ein: Neukölln-Prozess geht in Run…
> Die Generalstaatsanwaltschaft findet sich mit den milden Urteile für drei
> Neonazis nicht ab. Ferat Kocak fordert, Strukturen in den Blick zu
> nehmen.
Bild: Sebastian T. kann sich bald wieder im Gericht verstecken
Berlin taz | Der Prozess gegen die [1][Neuköllner Neonazis] Tilo P.,
Sebastian T. sowie Samuel B. wird neu aufgerollt. Die
Generalstaatsanwaltschaft hat Berufung gegen die Urteile eingelegt, wie
Sprecher Sebastian Büchner der taz bestätigte. Anders als die B.Z. zunächst
berichtete, richtet sich die Berufung nicht nur gegen P., sondern alle drei
Neonazis. Dabei wurde die Begründung nicht von Generalstaatsanwältin
Margarete Koppers verfasst, sondern nur von ihr gezeichnet.
Die Berufung ist beim zuständigen Landgericht eingegangen, sagte ein
Sprecher der taz. Das neue Verfahren, dessen Beginn in einigen Monaten
erwartet werden kann, wird von einer erweiterten Kleinen Strafkammer des
Landgerichts verhandelt.
Die Neonazis [2][standen seit August 2022 vor Gericht], angeklagt für eine
Serie rechtsextremer Straftaten in den vergangenen 13 Jahren, vor allem
aber für die Brandstiftungen an den Autos des Linken-Politikers Ferat Kocak
und des Buchhändlers Heinz Ostermann am 1. Februar 2018. Der
Gerichtsprozess hatte zwar offengelegt, wie die Angeklagten ihre
politischen Gegner, ihre Wohnorte und Autos ausspähten. Ein endgültiger
Beweis für die Brandstiftungen konnte aber nicht erbracht werden – diese
Anklagepunkte endeten mit Freisprüchen.
[3][Der Prozess hatte im Februar mit einer anderthalbjährigen Haftstrafe
für T]. wegen Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrugs geendet.
Schon zuvor war das [4][Urteil gegen den zweiten mutmaßlichen Haupttäter
P.] gefallen. Verurteilt wurde er lediglich zu einer Geldstrafe von 150
Tagessätzen à 30 Euro für acht Propagandadelikte bei einer Kampagne für den
Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß. Samuel B. wurde wegen Sachbeschädigung in
neun Fällen ebenfalls zu 150 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
## Keine Zweifel an Täterschaft
Die B.Z. hatte aus der Berufungsbegründung zitiert. Darin heißt es: „Eine
Gesamtschau aller Indizien lässt keinen Raum für Zweifel an der
Täterschaft.“ Bezogen auf Tilo P. und den Anschlag auf Kocaks Auto heißt
es, dass „der Angeklagte nach der Kenntniserlangung des Kennzeichens und
des Wohnortes zeitnah ziel- und zweckgerichtet handelte.“ Neue Beweise oder
Indizien seien jedoch nicht angekündigt. Der Anwalt von Tilo P. bezeichnete
die Berufung laut B.Z. als „Lyrik und juristische Verbalakrobatik“.
Ferat Kocak selbst sagte der taz: „Es bringt nichts, noch mal den gleichen
Prozess durchzumachen.“ Stattdessen müsse man „davon wegkommen, die Täter
einzeln zu betrachten, sondern die organisierte Struktur in den Blick
nehmen“. Eine Wiederaufnahme des Prozesses sei dazu geeignet, „wieder
Sichtbarkeit für das Thema zu schaffen und auf weitere Taten hinzuweisen“.
Auch im Hinblick auf die Arbeit des parlamentarischen
Untersuchungsausschusses sei eine höhere Aufmerksamkeit für die Thematik
gut. Allerdings sei es ein Problem, dass dem Ausschuss die Einsicht in
bestimmte Akten verwehrt werden, solange der Prozess läuft.
23 Aug 2023
## LINKS
[1] /Rechter-Terror-in-Berlin-Neukoelln/!t5612550
[2] /Prozess-zur-Neukoellner-Terrorserie/!5874887
[3] /Urteil-im-Neukoelln-Komplex/!5910863
[4] /Rechtsextreme-Terrorserie-in-Neukoelln/!5903017
## AUTOREN
Erik Peter
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