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# taz.de -- Das unterschätzte Genre der Anwohnerklage: Zumutung Schattenparken
> Anwohnerklagen bieten ganz viel Drama. Das Verwaltungsgericht Hannover
> beschäftigt sich zum Beispiel mit Schattenparkplätzen und Studentenlärm.
Bild: Als Nachbarn nicht so beliebt: Studierende bei einer Einführungsveransta…
Vergessen Sie True Crime, Anwohnerklagen sind ein total unterschätztes
Unterhaltungsgenre: Ganz viel Drama, Menschen, über die man den Kopf
schütteln kann – bei vergleichsweise wenig Blut und Schmerz. Und ich sage
das nicht nur, weil die Anwohnerklage gegen das Maschseefest (zu laut, was
sonst, dafür wohnt man doch nicht mitten in der Stadt), tagelang die ganze
Stadt in Atem hielt.
Am Dienstag klagte jemand gegen Schattenparkplätze. Doch ehrlich: Das
Verwaltungsgericht Hannover musste sich bei einem Ortstermin an der
Schulenburger Landstraße mit so etwas befassen.
Da klagt die Betreiberin eines Fachmarktes gegen ein Studentenwohnheim und
zwar unter anderem mit der verblüffenden Begründung, der zwölfstöckige
Wohnturm würde den Parkplatz verschatten (und auch den dahinter liegenden
Markt).
Ich dachte ja immer Schattenparkplätze wären etwas Gutes, aber das war wohl
naiv. Ich frage mich außerdem, wie man einen Fachmarkt verschatten kann,
der große Teile seiner Fensterfront mit Werbung verklebt hat, aber gut. Die
Richterin wird das schon zu beurteilen wissen.
## Bei unbefugtem Parken kennt man hier keinen Spaß
Was die Leute vermutlich wirklich ärgert, ist, dass es zu unbefugten
Nutzungen der kostbaren Parkflächen kommt. Bei so etwas versteht man in
dieser Stadt ja keinen Spaß.
Das könnte man natürlich so lösen, wie viele andere Parkplatzbewirtschafter
auch: Man schraubt ein paar Schilder an, auf denen mit horrenden
Vertragsstrafen gedroht wird und beschäftigt anschließend einen Rentner mit
der passenden Blockwartmentalität, der sich freut, wenn er so eine
Warnweste anziehen darf und jedem, der auch nur vergisst, an der
Parkscheibe zu drehen, sehr teure Knöllchen hinter den Scheibenwischer
klemmt.
Aber vielleicht möchten die Kläger ja heimlich gerne, dass das
Studentenwohnheim die Kosten für den Mini-Job des Parkraumwachhundes
übernimmt.
## Beschwerde über Studentenlärm im Univiertel
Finanziell sollte das kein Problem sein. Es handelt sich bei dem Wohnheim
jetzt auch nicht unbedingt um ein gemeinnütziges Projekt. Da vermietet ein
kommerzieller Anbieter möblierte Ein-Zimmer-Appartments für stolze 28,43
Euro pro Quadratmeter, immerhin warm mit allem Zipp und Zapp.
Verklagt wird allerdings nicht der, sondern die Stadt: Für das Erteilen der
Baugenehmigung. Warum man damit wartet, bis der Bau fertig ist, weiß die
Klägerin allein. Aber vielleicht klärt sich das ja auch im Laufe der
Verhandlung.
Das erinnert ein bisschen an einen Fall, mit dem sich das
Verwaltungsgericht vor zwei Jahren beschäftigen musste. Da klagte eine
Anwohnerin im Uni-Viertel gegen einen Neubau der Uni – weil sie fürchtete,
den Studentenlärm in ihrer Eigentumswohnung hören zu müssen. Nun kann man
das sogar ein bisschen verstehen: Die Frau war ja selbst Professorin an
einer anderen Hochschule.
Wenn man nun schon dafür bezahlt wird, den ganzen Tag mit diesen jungen
Menschen zu verbringen, dann möchte man das ja vielleicht in seiner
Freizeit nicht auch noch tun. Aber ist es dann klug, mitten ins
Studentenviertel zu ziehen? In Hör- und Spuckweite von einem halben Dutzend
anderer Unigebäude?
Dem Gericht leuchtete das jedenfalls nicht so ganz ein, es wies die Klage
ab. Sehen Sie? Manchmal funktioniert es sogar, dieses Rechtsstaatsdings.
Und unterhaltsam ist es auch.
Nachtrag: Auch die Klage gegen das Studentenwohnheim wurde abgewiesen.
26 Aug 2023
## AUTOREN
Nadine Conti
## TAGS
Kolumne Provinzhauptstadt
Hannover
Gericht
Parkplätze
Parkraumbewirtschaftung
Lärm
Studierende
Verkehrswende
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