| # taz.de -- Waffenkontrollen durch Bundespolizei: Ein Wochenende Rechtsunsicher… | |
| > Die Bundespolizei hat temporäre Waffenverbotszonen an sechs S-Bahnhöfen | |
| > durchgesetzt. Dabei gibt es starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit der | |
| > Maßnahme. | |
| Bild: Haben Sie einen Hammer dabei? | |
| Berlin taz | Samstagnachmittag am Bahnhof Ostkreuz: Eine Durchsage weist | |
| darauf hin, dass das Tragen von Waffen vorübergehend verboten sei. In der | |
| Bahnhofshalle führen drei Polizisten einen Jugendlichen hinter einen | |
| Zeitungskiosk, um ihn zu kontrollieren. Ähnliche Bilder wiederholen sich | |
| bis in die Morgenstunden an allen größeren Umsteigebahnhöfen im Ostteil der | |
| Stadt. An der Warschauer Straße sind gegen Mitternacht so viele | |
| Polizist:innen unterwegs, dass Fahrgäste, die aus der S-Bahn steigen, | |
| fast durch ein Spalier laufen müssen. Besonders junge Männer werden | |
| aufgehalten und kontrolliert. | |
| Grundlage des Einsatzes war eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei „zum | |
| Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen“ – auch temporäre | |
| [1][Waffenverbotszone] genannt. Das Ziel sei die „Erhöhung der objektiven | |
| und subjektiven Sicherheit“. Dabei geht es einerseits um Waffen, die | |
| ohnehin verboten sind, aber auch um Gegenstände, deren Mitführen eigentlich | |
| erlaubt ist, wie Pfefferspray, kleine Messer oder Werkzeug. | |
| Die Verfügung galt Freitag und Samstag von 16 Uhr bis 5 Uhr morgens an den | |
| S-Bahnöfen Friedrichstraße, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße, | |
| Ostkreuz und Treptower Park. Die Bundespolizei begleitete ihren Einsatz, an | |
| dem an beiden Tagen je 160 Beamte beteiligt waren, mit einem | |
| Social-Media-Feuerwerk. | |
| „Vier tschechische Männer im Alter zwischen 17 und 20 Jahren sind jetzt | |
| ohne zwei Teleskopschlagstöcke, zwei Schlagringe und zwei Tüten Drogen in | |
| Berlin unterwegs“, hieß es am Freitag nicht ohne Stolz auf Twitter. Die | |
| viralste – weil in rechten Kreisen herumgereichte – Meldung dieser Art | |
| stammt von Samstagnacht: Ein „28-jähriger Iraker“ habe ein „Messer mit c… | |
| 18 cm Klingenlänge“ mit sich geführt: Weil dies auch nach dem Waffengesetz | |
| verboten sei, wurde es beschlagnahmt. Der Mann muss mit einer Anzeige | |
| rechnen. | |
| Normalerweise nicht verbotene Gegenstände wurden dagegen nur sichergestellt | |
| und können – ohne Strafe – von den Betroffenen nach Beendigung der | |
| Allgemeinverfügung abgeholt werden. | |
| ## 24 verbotene Waffen | |
| Die Bilanz: Bei 1.500 Kontrollen wurden 59 Gegenstände sichergestellt, | |
| darunter 35 temporär nicht erlaubte, etwa ein Hammer und ein Cuttermesser, | |
| und 24 verbotene Waffen – insgesamt 35 Messer und 17 Reizstoffgeräte. | |
| Obwohl gar nicht Gegenstand und Ziel der Allgemeinverfügung wurden 64 | |
| Verstöße gegen das Betäubungsmittelverbot festgestellt. Die Bundespolizei | |
| sprach von einem „erfolgreich“ verlaufenen Einsatz, der zu einem | |
| „Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen“ habe. | |
| In ihrer 15-seitigen Begründung der Allgemeinverfügung hatte die | |
| Bundespolizei Berlin darauf verwiesen, dass im „bahnpolizeilichen | |
| Aufgabenbereich“ 2022 mehr als 3.500 Gewaltdelikte registriert wurden. Bei | |
| 382 davon seien Messer, Reizgas oder andere Waffen eingesetzt oder | |
| mitgeführt worden. 99 dieser Vorfälle ereigneten sich an den nun | |
| kontrollierten Bahnhöfen. | |
| Bei den Angreifern habe es sich meist um „stark alkoholisierte Personen und | |
| Personengruppen“ gehandelt. In einem FAQ teilte die Bundespolizei mit: „Die | |
| Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenhaft.“ Zudem gebe es | |
| „Ausnahmen“, etwa für Handwerker oder Köche oder bei „Vorliegen eines | |
| berechtigten Schutzbedürfnisses“, etwa „Tierabwehrspray bei jungen Frauen�… | |
| ## Übliche Verdächtige | |
| Genau dieser Ermessensspielraum der Beamt:innen hatte schon bei den | |
| ersten Versuchen der Waffenverbotszonen im [2][Sommer] und Winter 2018 für | |
| harsche [3][Kritik] gesorgt. Polizeiforscher Tobias Singelnstein etwa hatte | |
| kritisiert, dass sich polizeiliches Eingreifen weit ins Vorfeld möglicher | |
| Straftaten verlagere. Die Schwelle entferne sich immer weiter von realen | |
| Anhaltspunkten und hänge nur noch von Einschätzungen und Prognosen der | |
| einzelnen Beamt*innen ab. Schnell in den Fokus gerieten dabei die | |
| „üblichen Verdächtigen“ wie migrantische Jugendliche, so die Kritik seines | |
| Kollegen Raphael Behr. | |
| Im Januar 2019 hatte ein Kläger vor dem Verwaltungsgericht Berlin Erfolg | |
| gegen die Allgemeinverfügung, deren Rechtmäßigkeit generell angezweifelt | |
| wurde. Diese sei nicht hinreichend bestimmt gewesen, so der [4][Beschluss], | |
| es sei für Bürger:innen nicht von vornherein eindeutig, welche | |
| Gegenstände verboten seien. Unklar sei zudem, wann ein Gegenstand | |
| gefährlich werde; zudem seien zu wenig Ausnahmen definiert worden. | |
| Die Bundespolizei hatte ihre Maßnahmen damals mit Verweis darauf, dass der | |
| Beschluss lediglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit beinhalte und außerdem | |
| ausschließlich für den Kläger gelte, fortgeführt. Nun teilte sie mit, sie | |
| gehe „nach wie vor davon aus, dass das ausgesprochene Verbot grundsätzlich | |
| in einer Allgemeinverfügung geregelt werden durfte bzw. darf“. | |
| Ganz anderer Meinung ist die Kreuzberger Anwaltskanzlei RL Rechtsanwälte* | |
| von Michael Lippa und Daniela Rohrlack. Auf Twitter sprachen sie von | |
| „offensichtlich rechtswidrigen Maßnahmen“. Personen, die dadurch | |
| „schikaniert“ wurden, können sich zum Zweck einer Klage melden. Kritisiert | |
| wurde, dass „Gegenstände nur auf bestimmten Gleisen in wenigen Bahnhöfen | |
| und nur zu einer bestimmten Uhrzeit an drei Tagen gefährlich sein sollen“. | |
| 30 Jul 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Waffenverbot-in-Berliner-S-Bahn/!5547533 | |
| [2] /Waffenkontrollen-durch-Bundespolizei/!5515369 | |
| [3] /Kommentar-Kontrollen-in-Berliner-S-Bahn/!5547641 | |
| [4] https://openjur.de/u/2316385.html | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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