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# taz.de -- Waffenverkauf vor Mord an Walter Lübcke: Teil-Freispruch rechtens
> Der BGH bestätigt den Teil-Freispruch des mutmaßlichen Verkäufers der
> Mordwaffe Walter Lübckes. Der Mann muss nicht nochmal vor Gericht.
Bild: Eine Bronzetafel erinnert an den ermordeten Kasseler Regierungspräsident…
Karlsruhe dpa | Der Mann, der wegen des angeblichen Verkaufs der Tatwaffe
an den Mörder des [1][CDU-Politikers Walter Lübcke freigesprochen] wurde,
muss nicht nochmals vor Gericht. Der Teil-Freispruch in dieser Sache sei
nicht zu beanstanden, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am
Mittwoch und verwarf damit die Revision der Generalstaatsanwaltschaft
Düsseldorf. Die Anklagebehörde war gegen ein Urteil des Landgerichts
Paderborn vom Januar vergangenen Jahres vor den BGH gezogen.
In Paderborn war der 68-Jährige zwar wegen des unerlaubten Besitzes von
Munition zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Den Verkauf der Mordwaffe
im Jahr 2016 an den späteren Lübcke-Attentäter Stephan Ernst war ihm aus
Sicht des Gerichts aber nicht nachzuweisen. Es sprach ihn vom Vorwurf der
fahrlässigen Tötung frei. Mit der BGH-Entscheidung ist der Teil-Freispruch
nun rechtskräftig. „Ich bin froh, dass für meinen Mandanten nun endlich
alles vorbei ist“, erklärte sein Anwalt Ashraf Abouzeid.
## Widersprüchliche Angaben
Die Düsseldorfer Anklagebehörde hatte Verfahrensfehler gerügt und unter
anderem moniert, dass das Landgericht den damals bereits wegen Mordes
verurteilten Ernst in der Verhandlung gegen den 68-Jährigen nicht angehört
hatte. Sie hatte seinerzeit eigens die Aussetzung des Verfahrens beantragt,
um dies zu ermöglichen. Denn [2][das Urteil gegen Ernst] war damals noch
nicht rechtskräftig gewesen. So lange hätte der Lübcke-Mörder als Zeuge
nicht aussagen müssen.
Das Landgericht hatte dem Antrag nicht stattgegeben – zu Recht, führte der
zuständige BGH-Strafsenat nun aus. Auch sei in der Revisionsbegründung
nicht erläutert worden, was Ernst als Zeuge zur Aufklärung des
Waffenerwerbs hätte beitragen können. Schon in seinem eigenen Prozess habe
er widersprüchliche Angaben gemacht. Zudem wäre es durchaus denkbar
gewesen, dass Ernst auch vor dem Paderborner Gericht ein
Zeugnisverweigerungsrecht gehabt hätte, um sich nicht selbst zu belasten.
Der 68-Jährige aus Ostwestfalen hatte stets bestritten, die Mordwaffe an
den Rechtsextremisten Ernst verkauft zu haben. Er räumte vor dem
Landgericht lediglich ein, ihm etwa ein Bajonett und eine nicht
funktionsfähige Dekorationswaffe verkauft zu haben. Ernst und er hatten
sich seinerzeit auf einem Flohmarkt kennengelernt und waren bis 2019, dem
Jahr des Lübcke-Mordes, in Kontakt.
Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses aus nächster
Nähe mit einem Kopfschuss getötet worden. Der Mord gilt als erster
rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der
Kasseler Regierungspräsident hatte sich für die Aufnahme von Flüchtlingen
eingesetzt.
28 Jun 2023
## LINKS
[1] /Revision-des-Mordprozesses-Walter-Luebcke/!5873647
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