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# taz.de -- Facebook-Urteil: Mehr Freiraum für Kartellaufsicht
> Wettbewerbsbehörden dürfen nun auch den Datenschutz berücksichtigen. Das
> hat der EuGH entschieden. Es könnte ein wegweisendes Urteil werden.
Bild: Wer bekommt welche Daten? Da darf nun auch die Kartellaufsicht mitreden
Der Kampf gegen Datenschutzverstöße bekommt einen neuen Akteur: das
Bundeskartellamt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) [1][entschied] am
Dienstag, dass Kartellbehörden nun auch in Sachen Datenschutz tätig werden
dürfen. „Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob
eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die
Datenschutz-Grundverordnung feststellen“, teilte das Gericht mit.
In dem konkreten Fall geht es um mutmaßliche Verstöße des Tech-Konzerns
Meta. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2019 dem Unternehmen, das zuvor
Facebook hieß, das Zusammenführen und Verarbeiten persönlicher Daten der
Nutzer:innen von Instagram, Whatsapp und Facebook ohne explizite
Zustimmung untersagt. Die Datenverarbeitung einfach über die
Nutzungsbedingungen zu ermöglichen, reiche nicht. Facebook klagte dagegen
mit der Begründung, die Behörde habe ihre Kompetenzen überschritten. Der
EuGH entschied nun: Das Bundeskartellamt darf tätig werden. Es muss aber
mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten und ist
an deren Bewertung gebunden.
Die Datenschutzorganisation Noyb begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein
schwerer Schlag für Meta, aber auch für andere Online-Werbeunternehmen“, so
Noyb-Gründer Max Schrems. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband
vzbv sprach von einem „wichtigen Zwischenerfolg, um die Datensammelwut der
großen Plattformen einzudämmen“.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, das Urteil werde „weitreichende
Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Datenwirtschaft haben“. Eine
Sprecherin des Meta-Konzerns gab an, man sei noch dabei, das Urteil zu
evaluieren.
## Über Meta entscheidet nun das OLG Düsseldorf
Der EuGH gab noch weitere Hinweise, die für kommende Verfahren wichtig
werden könnten. So erteilte er eine Absage an die bei Unternehmen gängige
Praxis, personalisierte Werbung als „berechtigtes Interesse“ darzustellen,
das keiner gesonderten Einwilligung der Nutzer:innen bedürfe. Im
Gegenteil müsse die Einwilligung zu personalisierter Werbung bewusst und
freiwillig sein. Gleiches gelte für die Personalisierung von Inhalten. Denn
die sei für das Angebot eines Online-Netzwerks nicht zwingend.
Über den Meta-Fall muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf abschließend
entscheiden. Das OLG hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Der Konzern hatte
[2][laut Bundeskartellamt im Juni angekündigt], eine neue Funktion
einzuführen, mit der Nutzer:innen selbst entscheiden können, ob sie
Meta-Dienste isoliert nutzen oder die Daten miteinander verknüpfen wollen.
Am Montagabend hatte außerdem die Ampelkoalition mitgeteilt, sich auf eine
Verschärfung des Kartellrechts geeinigt zu haben. Das hatte
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im vergangenen Jahr angekündigt,
als zu Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine etwa die Preise
für Kraftstoff stark stiegen. Wie genau sich die Rechte und Instrumente des
Bundeskartellamts ändern werden, teilten die Parteien allerdings nicht mit
– bekannt ist nur Allgemeines, wie etwa, dass sich Gewinne aus
Kartellrechtsverstößen einfacher abschöpfen lassen sollen. Laut
Staatssekretär Sven Giegold (Grüne) soll die Behörde unter anderem „mehr
Eingriffsbefugnisse“ erhalten.
4 Jul 2023
## LINKS
[1] https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-252%2F21
[2] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/20…
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
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