| # taz.de -- Facebook-Urteil: Mehr Freiraum für Kartellaufsicht | |
| > Wettbewerbsbehörden dürfen nun auch den Datenschutz berücksichtigen. Das | |
| > hat der EuGH entschieden. Es könnte ein wegweisendes Urteil werden. | |
| Bild: Wer bekommt welche Daten? Da darf nun auch die Kartellaufsicht mitreden | |
| Der Kampf gegen Datenschutzverstöße bekommt einen neuen Akteur: das | |
| Bundeskartellamt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) [1][entschied] am | |
| Dienstag, dass Kartellbehörden nun auch in Sachen Datenschutz tätig werden | |
| dürfen. „Eine nationale Wettbewerbsbehörde kann im Rahmen der Prüfung, ob | |
| eine beherrschende Stellung missbraucht wird, einen Verstoß gegen die | |
| Datenschutz-Grundverordnung feststellen“, teilte das Gericht mit. | |
| In dem konkreten Fall geht es um mutmaßliche Verstöße des Tech-Konzerns | |
| Meta. Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2019 dem Unternehmen, das zuvor | |
| Facebook hieß, das Zusammenführen und Verarbeiten persönlicher Daten der | |
| Nutzer:innen von Instagram, Whatsapp und Facebook ohne explizite | |
| Zustimmung untersagt. Die Datenverarbeitung einfach über die | |
| Nutzungsbedingungen zu ermöglichen, reiche nicht. Facebook klagte dagegen | |
| mit der Begründung, die Behörde habe ihre Kompetenzen überschritten. Der | |
| EuGH entschied nun: Das Bundeskartellamt darf tätig werden. Es muss aber | |
| mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden zusammenarbeiten und ist | |
| an deren Bewertung gebunden. | |
| Die Datenschutzorganisation Noyb begrüßte die Entscheidung. „Das ist ein | |
| schwerer Schlag für Meta, aber auch für andere Online-Werbeunternehmen“, so | |
| Noyb-Gründer Max Schrems. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband | |
| vzbv sprach von einem „wichtigen Zwischenerfolg, um die Datensammelwut der | |
| großen Plattformen einzudämmen“. | |
| Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, das Urteil werde „weitreichende | |
| Auswirkungen auf die Geschäftsmodelle der Datenwirtschaft haben“. Eine | |
| Sprecherin des Meta-Konzerns gab an, man sei noch dabei, das Urteil zu | |
| evaluieren. | |
| ## Über Meta entscheidet nun das OLG Düsseldorf | |
| Der EuGH gab noch weitere Hinweise, die für kommende Verfahren wichtig | |
| werden könnten. So erteilte er eine Absage an die bei Unternehmen gängige | |
| Praxis, personalisierte Werbung als „berechtigtes Interesse“ darzustellen, | |
| das keiner gesonderten Einwilligung der Nutzer:innen bedürfe. Im | |
| Gegenteil müsse die Einwilligung zu personalisierter Werbung bewusst und | |
| freiwillig sein. Gleiches gelte für die Personalisierung von Inhalten. Denn | |
| die sei für das Angebot eines Online-Netzwerks nicht zwingend. | |
| Über den Meta-Fall muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf abschließend | |
| entscheiden. Das OLG hatte den Fall dem EuGH vorgelegt. Der Konzern hatte | |
| [2][laut Bundeskartellamt im Juni angekündigt], eine neue Funktion | |
| einzuführen, mit der Nutzer:innen selbst entscheiden können, ob sie | |
| Meta-Dienste isoliert nutzen oder die Daten miteinander verknüpfen wollen. | |
| Am Montagabend hatte außerdem die Ampelkoalition mitgeteilt, sich auf eine | |
| Verschärfung des Kartellrechts geeinigt zu haben. Das hatte | |
| Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) im vergangenen Jahr angekündigt, | |
| als zu Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine etwa die Preise | |
| für Kraftstoff stark stiegen. Wie genau sich die Rechte und Instrumente des | |
| Bundeskartellamts ändern werden, teilten die Parteien allerdings nicht mit | |
| – bekannt ist nur Allgemeines, wie etwa, dass sich Gewinne aus | |
| Kartellrechtsverstößen einfacher abschöpfen lassen sollen. Laut | |
| Staatssekretär Sven Giegold (Grüne) soll die Behörde unter anderem „mehr | |
| Eingriffsbefugnisse“ erhalten. | |
| 4 Jul 2023 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-252%2F21 | |
| [2] https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/20… | |
| ## AUTOREN | |
| Svenja Bergt | |
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