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# taz.de -- Einigung auf Data Act der EU: Mehr Nutzerrechte fürs Digitale
> Verbraucher:innen sollen Zugriff auf Daten erhalten, die bei der Nutzung
> vernetzter Geräte entstehen. Doch von verschiedenen Seiten gibt es
> Kritik.
Bild: Mann mit Fitnessuhr
Berlin taz | Die EU-Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament haben sich auf
ein weiteres Gesetz zur Regulierung der digitalen Sphäre geeinigt: den Data
Act. Er soll unter anderem regeln, welche Rechte Verbraucher:innen und
Unternehmen in Bezug auf Daten, die bei der Nutzung von digitalen Geräten
anfallen, haben. Das neue Gesetz werde „eine florierende Datenwirtschaft
entstehen lassen, (…) aber zu unseren europäischen Bedingungen“, sagte
EU-Binnemarktkommissar Thierry Breton nach der Einigung.
[1][Vernetzte Alltagsgeräte] vom Auto bis zum Staubsaugerroboter sind
zunehmend im Einsatz. Bislang gibt es für viele Fälle keine Regelung dazu,
wer die Hoheit über die bei der Nutzung entstehenden Daten hat, wer auf sie
zugreifen, sie eventuell sogar verkaufen darf. Hersteller lassen sich auf
vertraglicher Basis gerne möglichst weitgehende Rechte einräumen, aber eine
einheitliche und umfassende Rechtsgrundlage fehlt bislang. Das ist einer
der Punkte, an dem der Data Act ansetzen soll.
Der Volltext der Einigung wird voraussichtlich erst in den kommenden Wochen
veröffentlicht, lediglich einige [2][Eckpunkte] gaben die EU-Gremien
[3][bekannt]: So sollen Nutzer:innen das Recht bekommen, auf Daten, die
sie mittels digitaler Geräte erzeugen, zuzugreifen. Bislang werden die
Rohdaten etwa von Fitnessuhren oder -apps oft von den Herstellern unter
Verschluss gehalten und nur die Ergebnisse der Datenauswertung übermittelt.
Darüber hinaus soll der Wechsel von Dienstleistern zur Datenverarbeitung
wie etwa Cloud-Anbietern künftig erleichtert werden.
„Die heutige Einigung ermöglicht es nun jeder Person, die ein vernetztes
Gerät – wie ein E-Bike – besitzt, künftig die darüber erzeugten Daten
selbst abzurufen und, mit gewissen Einschränkungen, auch an Dritte zur
weiteren Nutzung zu geben“, sagt der Grünen-Bundestagsabgeordnete und
Obmann im Digitalausschuss Tobias Bacherle.
## Verbraucherschützer enttäuscht
Besorgt zeigte er sich allerdings angesichts dessen, dass öffentliche
Stellen in Notfallsituationen – etwa bei Naturkatastrophen – Zugriff auf
bei Unternehmen liegende Daten von Nutzer:innen erhalten können.
Immerhin habe man sich hier im Verlauf der Verhandlungen auf
pseudonymisierte Daten geeinigt. Bei pseudonymisierten Daten wird aus einem
Datensatz in der Regel der Name entfernt, die Daten lassen sich aber über
andere Merkmale einer Person zuordnen.
Als „enttäuschend für Verbraucher:innen“ bezeichnet dagegen der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Einigung. „Ein klarer Nutzen
ist für sie nicht erkennbar. Stattdessen könnte der Datenschutz geschwächt
und Verbraucher:innen überfordert werden“, sagt Verbandsvorständin
Ramona Pop. Unklar bleibe außerdem, wie Verbraucher:innen geschützt
werden, die sich freiwillig für eine Weitergabe ihrer Daten entscheiden.
Auch hier sei ein Schutz notwendig, weil die Folgen nur schwer zu
überblicken seien.
Der Digitalverband Bitkom und andere Wirtschaftsverbände zeigten sich
dagegen besorgt über die Zukunft von Geschäftsgeheimnissen. „Es muss
insbesondere vermieden werden, dass durch die Pflicht zum Teilen von Daten
Geschäftsgeheimnisse in die Hände von Wettbewerbern oder uns weniger
freundlich gesonnenen Ländern geraten“, so Bitkom-Präsident Ralf
Wintergerst.
Diese Befürchtung hatte auch im Laufe der Verhandlungen eine große Rolle
gespielt. Bereits der Entwurf des Rates vom März enthält deshalb eine
Klausel, die es Unternehmen erlaubt, bei Umständen, die „ernsthafte
Schäden“ für das Unternehmen zur Folge hätten, die Herausgabe von Daten an
Nutzer:innen zu verweigern.
Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten. Es muss im nächsten Schritt noch
formal von EU-Parlament und -Rat bestätigt werden.
28 Jun 2023
## LINKS
[1] /Im-Konflikt-mit-dem-Elefantenkuehlschrank/!5886374
[2] https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2023/06/27/data-act…
[3] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_3491
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Digitalisierung
Verbraucherschutz
Internet der Dinge
Zukunftsvision
Schwerpunkt Meta
DSGVO
Kolumne Digitalozän
Internet der Dinge
Landwirtschaft
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