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# taz.de -- Bezahlung der Schutzimpfung: Covid-Impfung gegen Cash
> Der Staat zahlt nicht länger für die Corona-Impfung, Krankenkassen und
> Ärzt*innen streiten sich über die Vergütung. Impfwillige müssen vorerst
> selbst zahlen.
Bild: Impfstoff ist da, Impfwillige auch, aber wer zahlt wann?
Berlin taz | Vergangenen Freitag endeten nach drei Jahren Pandemie die
[1][letzten staatlich verordneten Coronamaßnahmen]. Das betrifft nicht nur
die verbliebene Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen, sondern auch
die Abwicklung der Coronaschutzimpfungen. Normalerweise ändert sich dadurch
für die Patient*innen nichts, denn die von der Ständigen Impfkommission
(Stiko) empfohlenen Impfungen würden jetzt einfach die Krankenkassen
bezahlen statt bisher der Staat. Praktisch kann aber ab diesem Dienstag
folgendes passieren: Wer sich eine Auffrischungsimpfung beim Arzt abholen
möchte, muss dafür selbst Geld vorstrecken. Denn Hausärzt*innen und
Krankenkassen können sich seit Wochen nicht über die künftige Entlohnung
einigen.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzte in seinem aktuellen Wochenbericht
die Zahl der Menschen, die in der letzten Märzwoche an Covid-19
[2][erkrankt waren], auf bis zu eine halbe Million. Zuletzt mussten rund
2.000 Menschen pro Woche zur Behandlung in ein Krankenhaus aufgenommen
werden. Knapp 500 Menschen liegen laut DIVI-Register wegen einer
Covid-19-Erkrankung auf der Intensivstation. Vor allem hochbetagte Menschen
ab 80 Jahren und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen haben laut RKI
weiterhin ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf.
## Impfempfehlungen der Stiko
Zum Schutz vor schwerem Covid-19-Verlauf empfiehlt die Ständige
Impfkommission (Stiko) generell für alle Menschen ab 60 Jahren eine zweite
[3][Auffrischungsimpfung]. Darüber hinaus insbesondere auch für
Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen, medizinisches Personal mit
Patient*innenkontakt sowie Menschen ab 5 Jahren mit einer
Immunschwäche oder anderen relevanten Vorerkrankungen. Von den rund 24
Millionen Menschen ab 60, die in Deutschland leben, haben laut RKI bislang
39 Prozent eine zweite Auffrischungsimpfung erhalten.
Für Hochbetagte und Pflegeheimbewohner*innen könne laut Stiko auch
eine dritte Auffrischungsimpfung sinnvoll sein. Menschen, die noch gar
keine Impfung haben, wird weiterhin dazu geraten – auch wenn sie bereits
mehrfach Infektionen durchgemacht haben. Ob für Risikogruppen künftig eine
jährlich angepasste Impfung wie bei der Grippe angeboten wird, ist derzeit
noch nicht entschieden.
Nun konnte man bislang einfach einen Termin bei der Hausarztpraxis machen
und sich impfen lassen. Der besonderen Pandemiesituation geschuldet,
übernahm der Staat die dafür anfallenden Behandlungskosten in Höhe von 28
Euro.
Nach Auslaufen dieser Regelung müssten die Krankenkassen die Ärzt*innen
für die von der Stiko empfohlene Schutzimpfung bezahlen. Diese weigern sich
aber offenbar, die vom Staat verhandelten Beträge einfach zu übernehmen.
Dass diese im Vergleich zu anderen Impfungen – eine Grippeimpfung wird mit
rund 8,50 Euro vergütet – recht hoch sind, wurde bereits in der
Vergangenheit kritisiert.
Stattdessen wird jetzt in den Bundesländern zwischen den jeweils
zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die die niedergelassenen
Ärzt*innen vertreten und den Krankenkassen verhandelt. Und das dauert
offenbar.
## Umständliches Kostenerstattungsverfahren
Die hohen Honorarforderungen der Ärzt*innenorganisationen seien
nicht akzeptabel, heißt es auf taz-Anfrage vom Spitzenverband der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband). Es handele sich
schließlich um Versichertengelder. Auf Seiten der Kassenärztlichen
Vereinigungen (KV) will man dagegen den erhöhten Dokumentations- und
Beratungsaufwand, das besondere Handling ohne Fertigspritzen sowie
allgemein gestiegene Praxiskosten berücksichtigt sehen.
Nun komme nach Ostern übergangsweise leider das umständliche
Kostenerstattungsverfahren zum Einsatz, heißt es von der KV
Nordrhein-Westfalen, wo erst nach den Ferien ab dem 19. April
weiterverhandelt wird. Die KV Berlin hofft nach bisher ergebnislosen
regionalen Verhandlungen „auf eine bundesweite Einigung, wie von
Bundesminister Lauterbach angekündigt“. Bei den Krankenkassen rechnet man
erst in einigen Wochen mit einer neuen Kostenregelung.
Für die Patient*innen heißt das im Zweifel: Die Impfung erst einmal
selbst bezahlen. „Klar ist natürlich, dass die Versicherten diese Kosten
bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können“, so der
GKV-Spitzenverband.
Immerhin die Lieferung des Impfstoffs bleibt wie gehabt: Hier übernimmt der
Bund noch bis Ende des Jahres die Bereitstellung. Das Impfzubehör –
Spritzen, Kanülen, gegebenenfalls Kochsalzlösung – wird laut
Kassenärztlicher Bundesvereinigung jedoch nicht mehr mitgeliefert, sondern
muss von den Praxen selbst über die Apotheken bestellt werden.
10 Apr 2023
## LINKS
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## AUTOREN
Manuela Heim
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