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# taz.de -- Urteil nach Tod von trans Mann: Angreifer schuldig gesprochen
> Anfang September starb Malte C. nach einem brutalen Angriff auf dem CSD
> Münster. Der Täter wurde nun zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren
> verurteilt.
Bild: Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und auch Debatten um Queerfeindl…
Münster dpa | Rund sieben Monate nach dem [1][gewaltsamen Tod eines trans
Manns beim Christopher Street Day] in Münster ist der 20-jährige Angeklagte
zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht
sprach den Heranwachsenden am Mittwoch wegen [2][Körperverletzung mit
Todesfolge] schuldig und ordnete eine Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt für suchtkranke Straftäter an.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag eine Jugendstrafe von fünf Jahren
gefordert und sich für eine Entziehungsanstalt ausgesprochen. Der psychisch
instabile Heranwachsende sei bereits mehrfach wegen Körperverletzung
aufgefallen, [3][einmal verurteilt worden]. Die Gefahr weiterer erheblicher
Straftaten bestehe, hieß es auf Anklageseite. Einer Gutachterin zufolge
braucht der Heranwachsende eine Suchttherapie und psychotherapeutische
Unterstützung, dann gebe es gute Chancen mit Blick auf die Reduzierung von
Rückfallrisiken.
Die Verteidigung hatte sich für eine „angemessene Jugendstrafe“
ausgesprochen – ohne ein genaues Strafmaß zu nennen. Das Wichtigste für den
Mandanten seien eine Therapie und ein Überwinden seiner Drogen- und
Alkoholsucht. Im Jugendstrafrecht steht [4][der Erziehungsgedanke im
Vordergrund, nicht die Strafe].
Der Angeklagte hatte die Tat gestanden und Reue gezeigt. Er hatte Malte C.
beim CSD im August 2022 zweimal gegen den Kopf geschlagen, dieser war
daraufhin auf dem Asphalt aufgeschlagen. Er hatte sich zuvor schützend vor
Menschen gestellt, die am CSD teilgenommen hatten und vom Angeklagten
aggressiv beschimpft und beleidigt worden waren. Der 25-jährige Malte C.
starb Tage später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.
Die Tat hatte deutschlandweit schockiert und auch [5][Debatten um
Queerfeindlichkeit ausgelöst]. Für eine homophobe, queer- oder
transfeindliche Einstellung sahen die Prozessbeteiligten beim Angeklagten
aber keine Hinweise.
22 Mar 2023
## LINKS
[1] /Queerfeindlichkeit-in-Deutschland/!5880996
[2] /Attacke-bei-CSD-in-Muenster/!5895821
[3] /Nach-Gewalttat-auf-CSD-Muenster/!5878974
[4] /Toetung-eines-Maedchens-in-Freudenberg/!5918971
[5] /Getoeteter-trans-Mann-Malte-C/!5876441
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