| # taz.de -- Urteil im Trans-Mordfall in Münster: Offensichtlicher (Selbst-)Hass | |
| > Das Gericht wollte in dem tödlichen Angriff auf Malte C. keine | |
| > Queerfeindlichkeit erkennen. Es ist ein Fehler, diese Motivlage | |
| > auszublenden. | |
| Bild: Das Grab des verstorbenen Malte C | |
| Das Urteil lautete erwartungsgemäß: 5 Jahre Jugendstrafe samt Unterbringung | |
| in einer therapeutisch orientierten Entziehungsanstalt verhängte das | |
| Landgericht Münster gegen den Mann, der vor gut einem halben Jahr den | |
| [1][trans Mann Malte C.] beim CSD in Münster so aggressiv geschlagen hatte, | |
| dass dieser zu Boden fiel und dabei tödliche Verletzungen erlitt. Der | |
| Täter, so formulierte das Gericht eindrücklich, müsse von seiner Drogen- | |
| und Alkoholsucht abgebracht werden, um nach der Freiheitsstrafe überhaupt | |
| als ein gewaltfrei zurechnungsfähiger Mensch leben zu können. | |
| Das ist problematisch, weil der aus Tschetschenien geflüchtete Mann nach | |
| allem, was die gutachterliche Expertise enthüllt, ein schwuler Mann ist. | |
| Aus Gründen des in seiner Geburtsheimat mörderisch grassierenden Hasses auf | |
| vor allem männliche Homosexuelle legte er sich einen emotionalen Panzer zu, | |
| bereit zu jedweder Aggression im Moment von Gefahr. | |
| Beim CSD in Münster, dem er vom Rande aus und unter Drogen stehend | |
| zuschaute, erkannte er das, was ihm zu leben in seiner Heimat nicht möglich | |
| ist und womit er sich in tödliche Schwierigkeit brächte. Malte C.’s | |
| „Vergehen“ war, dass er, zumal als [2][trans Mann,] eine lebenszugewandte | |
| Queerness ausstrahlte, die offensichtlich furiosen Selbsthass beim Täter | |
| auslöste. | |
| Die am Gericht Beteiligten, Richterschaft, Staatsanwaltschaft und | |
| Verteidigung, wollten in der Tat keine Queerfeindlichkeit erkennen – und | |
| das ist ein juristischer Fehler sondergleichen: [3][Hass auf Queers] ist | |
| eine Motivlage, die des Öfteren von verkappten, aber sich selbst nicht | |
| anerkennenden Homosexuellen ausgeht. | |
| Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht hat immer therapeutische Mühen zur | |
| Folge. Wichtig wäre jetzt, dem Verurteilten eine positive Selbstanerkennung | |
| als schwuler Mann zu ermöglichen. Und ihm als Asylbewerber nach | |
| Strafverbüßung eine Zukunft in Deutschland zu ermöglichen. Müsste er zurück | |
| nach Tschetschenien, käme das für ihn einem Todesurteil gleich. | |
| 22 Mar 2023 | |
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| ## AUTOREN | |
| Jan Feddersen | |
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