Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil im Trans-Mordfall in Münster: Offensichtlicher (Selbst-)Hass
> Das Gericht wollte in dem tödlichen Angriff auf Malte C. keine
> Queerfeindlichkeit erkennen. Es ist ein Fehler, diese Motivlage
> auszublenden.
Bild: Das Grab des verstorbenen Malte C
Das Urteil lautete erwartungsgemäß: 5 Jahre Jugendstrafe samt Unterbringung
in einer therapeutisch orientierten Entziehungsanstalt verhängte das
Landgericht Münster gegen den Mann, der vor gut einem halben Jahr den
[1][trans Mann Malte C.] beim CSD in Münster so aggressiv geschlagen hatte,
dass dieser zu Boden fiel und dabei tödliche Verletzungen erlitt. Der
Täter, so formulierte das Gericht eindrücklich, müsse von seiner Drogen-
und Alkoholsucht abgebracht werden, um nach der Freiheitsstrafe überhaupt
als ein gewaltfrei zurechnungsfähiger Mensch leben zu können.
Das ist problematisch, weil der aus Tschetschenien geflüchtete Mann nach
allem, was die gutachterliche Expertise enthüllt, ein schwuler Mann ist.
Aus Gründen des in seiner Geburtsheimat mörderisch grassierenden Hasses auf
vor allem männliche Homosexuelle legte er sich einen emotionalen Panzer zu,
bereit zu jedweder Aggression im Moment von Gefahr.
Beim CSD in Münster, dem er vom Rande aus und unter Drogen stehend
zuschaute, erkannte er das, was ihm zu leben in seiner Heimat nicht möglich
ist und womit er sich in tödliche Schwierigkeit brächte. Malte C.’s
„Vergehen“ war, dass er, zumal als [2][trans Mann,] eine lebenszugewandte
Queerness ausstrahlte, die offensichtlich furiosen Selbsthass beim Täter
auslöste.
Die am Gericht Beteiligten, Richterschaft, Staatsanwaltschaft und
Verteidigung, wollten in der Tat keine Queerfeindlichkeit erkennen – und
das ist ein juristischer Fehler sondergleichen: [3][Hass auf Queers] ist
eine Motivlage, die des Öfteren von verkappten, aber sich selbst nicht
anerkennenden Homosexuellen ausgeht.
Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht hat immer therapeutische Mühen zur
Folge. Wichtig wäre jetzt, dem Verurteilten eine positive Selbstanerkennung
als schwuler Mann zu ermöglichen. Und ihm als Asylbewerber nach
Strafverbüßung eine Zukunft in Deutschland zu ermöglichen. Müsste er zurück
nach Tschetschenien, käme das für ihn einem Todesurteil gleich.
22 Mar 2023
## LINKS
[1] /Urteil-nach-Tod-von-trans-Mann/!5923831
[2] /Transaktivistin-ueber-TERFs/!5920500
[3] /Attacke-bei-CSD-in-Muenster/!5895821
## AUTOREN
Jan Feddersen
## TAGS
Trans
Queer
Christopher Street Day (CSD)
Homophobie
Kolumne Änder Studies
Schwerpunkt LGBTQIA
Trans
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
## ARTIKEL ZUM THEMA
Tödlicher Angriff auf trans Mann: Zuerst kommt der Selbsthass
Queer sein ist in dieser Gesellschaft immer noch nicht so normal, wie es
die „Love is Love“-Sticker behaupten. Taten wie in Münster können wieder
passieren.
Urteil nach Tod von trans Mann: Angreifer schuldig gesprochen
Anfang September starb Malte C. nach einem brutalen Angriff auf dem CSD
Münster. Der Täter wurde nun zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren
verurteilt.
Transaktivist*in über TERFs: „Es ist mehr Hass da“
Was sind eigentlich TERFs und was hat Transfeindlichkeit mit Antisemitismus
zu tun? Das und mehr beantwortet Aktivist*in Lou Kordts im Interview.
Attacke bei CSD in Münster: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Beim CSD in Münster ist ein Mann nach Schlägen gegen den Kopf gestorben,
der Tatverdächtige befindet sich in U-Haft. Nun hat die Staatsanwaltschaft
Anklage erhoben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.