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# taz.de -- Ordnungshaft für Mutter: Die Gesetze müssen überprüft werden
> Dass eine Mutter, die nur ihr Kind bei sich lässt, in Haft muss, war vor
> 20 Jahren nicht möglich. Doch seither wurden Stück für Stück Rechte
> umgebaut.
Bild: Wenn ein Kind bei der Mutter sein will, sind Polizei und Gercihtsvollzieh…
Dass eine Mutter, die eigentlich nichts anders tut, als sich um ihr Kind zu
kümmern, [1][für 30 Tage in Haft soll], ist erschütternd. Vor 20 Jahren war
das noch nicht möglich. Doch seither haben sich scheibchenweise immer mehr
Gesetzte geändert, hin zu einem System, das solche Verfolgung ermöglicht.
Sicher, jede Entwicklung hat zwei Seiten. Väter reklamierten, dass sie zu
wenig Rechte hätten und bekamen mehr davon. Es gilt heute als für das
Kindeswohl wichtig, dass ein Kind Kontakt zu beiden Eltern hat, wenn diese
getrennt leben. Es schien nur fair, als 2013 auch den unverheirateten
Vätern erlaubt wurde, das Sorgerecht zu beantragen. Vorher konnte die
Mutter das verweigern. Nur dürfen Väter seither auch das Sorgerecht für
sich allein beantragen, sprich: die Mutter ausknocken.
Und in der Tat: Unlängst [2][führte der Soziologe Wolfgang Hammer anhand
von 1.000 Fällen] aus, dass man Mütter in Deutschland ohne gravierenden
Grund von ihren Kindern trennt. Und ein Blick in die Statistik seit 2002
zeigt, dass sich die Zahl der Mütter, die ihr Sorgerecht an den Vater oder
an Dritte verloren haben, fast verdoppelte.
Es kommt heute dazu, dass Richter den Stab über Mütter brechen und ihnen
das Sorgerecht nehmen, [3][nur weil der Umgang zum Vater nicht klappt].
Wenn ein Kind nicht zum Vater will, bekommen die Mütter die Schuld. Die
gelten dann als „bindungsintolerant“ oder „manipulativ“. Obwohl sie ihre
Kinder lieben und prima versorgen. Und hat eine Mutter auf dieser Schiene
das Sorgerecht verloren, ist die Hürde hoch, es zurück zu bekommen.
## Fortbildung für Väterrechte
Bei Verheirateten, die sich trennten, gab es im Prinzip diese
Väter-Alleinsorge schon früher. Nur bekamen die Jugendämter mit der
2013er-Gesetzesänderung den Auftrag, die Väter aktiv über ihre Rechte zu
beraten – und dazu passend eine oft von Väterrechtlern geprägte
Fortbildung. So zog ein neuer Geist in manches Jugendamt ein. In der
Folgezeit konnte es passieren, dass die frisch Fortgebildeten sich Fälle
neu vornahmen und forcierten, dass Sorgerecht [4][von der Mutter auf den
Vater zu übertragen].
Es können auch Väter Kinder gut allein erziehen. Aber wenn das Kind bei
Mutter sein möchte, sollte sein Wille akzeptiert werden. Staatliche
Interventionen mit Polizei und Gerichtsvollzieher verbieten sich hier. Ganz
schlimm ist, wenn Kinder ins Heim kommen, weil das Wohnen beim Vater nicht
klappt. Hier wird sich auf dem Altar der Väterrechte an der Zukunft der
jungen Menschen versündigt. Getilgt gehört auch die Ordnungshaft. Sie dient
nur Bestrafungsfantasien.
9 Feb 2023
## LINKS
[1] /Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!5911008
[2] /Studie-ueber-Trennungspolitik/!5843117
[3] /Familienrechtsexperte-ueber-Kindeswohl/!5847958
[4] /Kontaktsperre-wegen-zu-grosser-Naehe/!5464317
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Rechtsstreit
Familie
Familienpolitik
Kinder
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Sorgerecht
Landtagswahl in Niedersachsen
Jugendhilfe
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