# taz.de -- Rechtes Attentat in Hanau: Ausschuss bekommt lesbare Akten | |
> Der hessische Untersuchungsausschuss zum Terror von Hanau erzielt einen | |
> Erfolg gegen die Bundesanwaltschaft. Er bekommt ungeschwärzte Akten. | |
Bild: Scherben am Tatort, aufgenommen am 21. Februar 2020 | |
FREIBURG taz | Generalbundesanwalt Peter Frank muss die Akten zum | |
[1][Anschlag von Hanau] weitgehend ungeschwärzt an den hessischen | |
Untersuchungsausschuss herausgeben. Das entschied jetzt das | |
Bundesverwaltungsgericht in einem Eilbeschluss, der der taz vorliegt. | |
Der Rechtsextremist Tobias Rathjen erschoss am 19. Februar 2020 [2][in | |
Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund], anschließend tötete er | |
seine Mutter und sich selbst. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen | |
bald eingestellt, da der Täter tot war. Im hessischen Landtag wurde im Juli | |
2021 ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, der mögliche Behördenfehler | |
und Lehren für die Zukunft feststellen soll. Er forderte auch bei der | |
Bundesanwaltschaft alle Akten an, doch bekam die 79 Ordner nur mit | |
umfassenden Schwärzungen. Beim Täter wurde die gesamte Krankenakte | |
geschwärzt. Auch große Teile der Obduktionsberichte der Opfer und des | |
Täters wurden unleserlich gemacht. | |
Der Generalbundesanwalt argumentierte, die Schwärzungen hätten „keine | |
erkennbare Relevanz für die Aufklärung etwaiger Versäumnisse hessischer | |
Behörden“. Außerdem widerspreche eine Veröffentlichung dem „postmortalen | |
Persönlichkeitsschutz“. Dagegen klagte der U-Ausschuss Ende November 2022 | |
und beantragte eine einstweilige Anordnung. Das Bundesverwaltungsgericht in | |
Leipzig, das zuständig ist, weil es sich um einen Streit zwischen einem | |
Landesorgan und einer Bundesbehörde handelt, gab dem hessischen Ausschuss | |
nun weitgehend Recht. U-Ausschüsse können selbst darüber befinden, heißt | |
es, „welche Beweiserhebungen sie zur Aufklärung des Sachverhalts als | |
notwendig erachten“. Die Anforderung von Beweisen könne auch allgemein | |
darauf abzielen „Licht ins Dunkel“ eines Untersuchungskomplexes zu bringen. | |
Auch der postmortale Persönlichkeitsschutz hindere die ungeschwärzte | |
Herausgabe nicht. Nach dem Tod sei nur noch die Menschenwürde geschützt, | |
die den Verstorbenen vor Herabwürdigung oder Verfälschung seines | |
Lebensbildes schütze. Beides sei bei Herausgabe der medizinischen Berichte | |
nicht zu befürchten. Die Akten sollen nur in der Geheimschutzstelle des | |
Landtags einsehbar sein. Geschwärzt bleibt lediglich der Bericht einer | |
medizinischen Untersuchung von Hans-Gerd Rathjen, dem militanten Vater des | |
Attentäters, weil der Mann noch lebt und die Untersuchung nach der Tat | |
erfolgte. Für den Ausschuss ging es wohl vor allem um die Grundsatzfrage, | |
dass er sich nicht vom Generalbundesanwalt sagen lassen muss, was er wie zu | |
untersuchen hat. Vor der Sommerpause muss der Bericht fertig sein. | |
Generalbundesanwalt Peter Frank | |
7 Feb 2023 | |
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Christian Rath | |
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