# taz.de -- Gerichtsverfahren gegen RussInnen: Drohnen über Norwegen | |
> Weil mehrere RussInnen mit Drohnen in Norwegen filmten, hat die | |
> Staatsanwaltschaft gegen sie ermittelt. Aber die Gerichte urteilten | |
> unterschiedlich. | |
Bild: Andreij Jakunin bei einer Pressekonferenz in Oslo nach seinem Freispruch | |
STOCKHOLM taz | Andreij Jakunin liebt Spitzbergen. Ausweislich seines Blogs | |
war er mit seiner extra für Reisen in polare Gewässer verstärkten | |
Segeljacht namens Firebird schon mehrfach dort. Die arktische Inselgruppe | |
gehört zu Norwegen, und als Jakunin im Oktober von einer solchen Tour | |
zurückkehrte, verhaftete ihn die Polizei im nordnorwegischen Hammerfest. | |
Der Grund: Er habe Foto- und Filmaufnahmen vor der einzigartigen Küste | |
Spitzbergens auch mithilfe von Drohnen gemacht. | |
Solche Drohnenaufnahmen darf in Norwegen eigentlich jedermann machen – | |
außer es handelt sich um besonders geschützte, sicherheitsrelevante | |
Objekte. Lediglich russische StaatsbürgerInnen dürfen seit dem 28. Februar | |
2022 grundsätzlich gar keine Drohnen mehr nutzen. | |
Nur vier Tage nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine trat in | |
Norwegen die Neufassung der „[1][Verordnung über restriktive Maßnahmen in | |
Bezug auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität, | |
Unabhängigkeit und Stabilität der Ukraine untergraben oder bedrohen]“ in | |
Kraft. Ursprünglich war sie 2014 anlässlich der russischen Okkupation der | |
Krim erlassenen worden. | |
Mitten in diesem unübersichtlichen Verordnungsmonstrum mit mehr als 75.000 | |
Worten verbietet eine Vorschrift „Luftfahrzeugen“ über norwegisches | |
Territorium zu fliegen oder dort zu landen, wenn sie „von russischen | |
juristischen oder natürlichen Personen kontrolliert werden“. In mindestens | |
sieben Fällen ermittelt die norwegische Staatsanwaltschaft nun wegen | |
verbotenen Drohnenflugs gegen russische StaatsbürgerInnen. | |
## Anwalt spricht von starkem Urteil | |
In den vergangenen Wochen gab es zwei Verurteilungen zu Haftstrafen von | |
drei beziehungsweise vier Monaten. Das Verfahren gegen Jakunin war das | |
dritte, über das Gerichte urteilten. Er ist der Sohn von [2][Wladmir | |
Jakunin, einem ehemaligen Chef] der russischen Eisenbahn, dem auch ein | |
freundschaftliches Verhältnis zu Präsident Putin nachgesagt wird. | |
Sein 47-jähriger Sohn beteuerte schon bei der Verhaftung, er wisse nichts | |
von diesem Verbot. Dabei habe er sich sogar extra auf der Internetseite | |
„[3][Sysselmesteren]“, des Repräsentanten der norwegischen Regierung und | |
Polizeichefs von Spitzbergen, rückversichert: Dort habe es keine | |
Informationen zu Beschränkungen für das Fotografieren und Filmen in der | |
Natur gegeben. Doch seine Unwissenheit half ihm nicht. Er kam für sechs | |
Wochen in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. | |
Am Dienstag vergangener Woche hatte der Prozess gegen ihn vor dem | |
Amtsgericht in Tromsø begonnen. Am Mittwoch dann das Urteil: Freispruch. | |
Das Gericht war sich einig und übernahm in seiner Begründung im | |
Wesentlichen die Argumentation von Jakunins Verteidiger John Christian | |
Elden: In ganz Europa habe niemand außer der norwegischen Justiz bei dieser | |
Vorschrift zu „Luftfahrzeugen“ an einfache Drohnen für Foto- und | |
Filmaufnahmen gedacht, welche jedermann genehmigungsfrei kaufen und | |
betreiben könne. | |
„Zusammenfassend stellt das Gericht fest, dass die EU-Sanktionen gegen den | |
Luftverkehr neben der allgemeinen Luftfahrt mit bemannten Luftfahrzeugen | |
zwar auch Drohnen/unbemannte Luftfahrzeuge betreffen, die zu registrieren | |
sind und unter die anderen Luftverkehrsregeln fallen. Kleine Drohnen, wie | |
in unserem Fall, fallen nicht unter die Sanktionsregelungen.“ | |
Während Anwalt Elden von einem „starken und klaren Urteil“ sprach, „dass | |
die Staatsanwaltschaft EU-Recht missverstanden hat“ und von einem „Sieg des | |
gesunden Menschenverstands, dass nicht zivile Touristen unter Putins | |
Verletzung des Völkerrechts leiden sollen“, kündigte Staatsanwältin Kristin | |
Røhne umgehend Berufung an. Ihre Begründung: Im Interesse der | |
Rechtssicherheit müsse es Klarheit geben, wie die fragliche | |
Sanktionsvorschrift auszulegen sei. Nach Røhnes Worten brauche es ein | |
höchstrichterliches Grundsatzurteil, denn schließlich hätten andere | |
norwegische Gerichte in vergleichbaren Fällen entgegengesetzt entschieden. | |
## Haftstrafen nach Drohnenflügen | |
Vor zwei Wochen verurteilte ein Gericht im westnorwegischen Bergen einen | |
34-jährigen russischen Geschäftsmann, der ein Reisebüro betreibt, zu 90 | |
Tagen Haft. Er hatte unter anderem auf dem Felsplateau des Preikestolen, | |
einer der bekanntesten norwegischen Touristenattraktionen, Drohnenaufnahmen | |
gemacht. | |
Einem Polizeibeamten war das russische Nummernschild seines PKW | |
aufgefallen, er bat seine Aufnahmen sehen zu können und versicherte ihm | |
ausdrücklich, es sei ihm erlaubt, solche Naturaufnahmen zu machen. | |
Staatsanwaltschaft und Gericht sahen das anders. | |
Und in der vergangenen Woche war Vitalij Rustanovitsj, in dessen PKW bei | |
einer Routinekontrolle an der norwegisch-russischen Grenzstation Storskog | |
Drohnen gefunden worden waren, vom Amtsgericht Oslo zu 120 Tagen Haft | |
verurteilt worden. Nicht wegen der Drohnen, die auch russische | |
StaatsbürgerInnen frei nach Norwegen einführen können, sondern wegen | |
Drohnenaufnahmen auf Speicherkarten. | |
Dabei bestätigten die Aufnahmen, was der 50-Jährige angab: Eine | |
Ferienhausvermittlung hatte ihn beauftragt, ihre Mietobjekte aus der Luft | |
für ihre Werbung zu filmen und zu fotografieren. Seine Verurteilung sei | |
ausschließlich politisch motiviert, [4][beschwerte sich das | |
Außenministerium in Moskau beim] norwegischen Botschafter über eine | |
„Strafverfolgung russischer Staatsbürger allein aufgrund ihrer | |
Nationalität.“ | |
Tatsächlich war es bisher nicht nur dem norwegischen Recht fremd, dass eine | |
Handlung nur für InhaberInnen eines bestimmten Passes strafbar ist. Viele | |
JuristInnen bezeichnen eine solche Kategorisierung als äußerst | |
problematisch. | |
## Konsequent oder gar nicht | |
Fraglich ist auch, was bei doppelter Staatsbürgerschaft gelten soll. | |
Jakunin war schon 2008 nach London gezogen und hat neben dem russischen | |
seit 2015 einen britischen Pass, Rustanovitsj einen israelischen. | |
So einfach wie Staatsanwältin Røhne im Jakunin-Prozess argumentierte, „der | |
norwegische Staat bestimmt, welche Nationalität jemand hat“, dürfte es | |
nicht sein. Was gilt dann für die mehreren Tausend russischen Familien, die | |
teilweise schon seit Jahren in Norwegen leben und meist neben ihrem | |
norwegischen auch noch einen russischen Pass haben? | |
In Jakunins Fall hat dessen britischer Anwalt Antony Brown bereits | |
angekündigt, er werde im Fall einer letztinstanzlichen Verurteilung in | |
Norwegen den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Norwegen | |
würde damit nämlich einen britischen Staatsbürger rechtswidrig | |
diskriminieren, nur weil er einen zweiten Pass habe. | |
Es mehren sich Stimmen, die fordern, entweder müsse die Vorschrift zum | |
Drohnenverbot überarbeitet werden oder Norwegen müsse konsequent sein. Wenn | |
Oslo ernsthaft meine, alle russischen Staatsangehörigen stellten | |
grundsätzlich eine Sicherheitsgefahr für das Land dar, müsse es ihnen eben | |
die Einreise verbieten. Doch diese radikale Lösung will die norwegische | |
Regierung nicht. | |
Auf das Geld, das russische Geschäftsleute und TouristInnen ins Land | |
bringen, möchte der skandinavische Staat offenbar ungern verzichten. Seit | |
[5][Finnland Restriktionen gegen russische TouristInnen] erließ, ist die | |
norwegische Grenzstation Storskog die letzte, über die RussInnen auf dem | |
Landweg in ein Schengen-Land einreisen können. Rund 7.000 RussInnen nehmen | |
den Weg derzeit durchschnittlich pro Monat. | |
[6][Doch Norwegen ist vorsichtig]: Derzeit läuft noch ein weiteres | |
Ermittlungsverfahren gegen einen Mann mit brasilianischem Pass. Norwegens | |
Verfassungsschutz wirft ihm vor, für den russischen Militärgeheimdienst GRU | |
zu spionieren. Echte Spione würde die Regierung in Moskau wohl eher nicht | |
mit einem russischen Pass ausstatten. Und um Drohnen ging es bei ihm auch | |
nicht. Russische Aufklärungssatelliten können das vermutlich sowieso | |
besser. | |
9 Dec 2022 | |
## LINKS | |
[1] https://lovdata.no/dokument/SF/forskrift/2014-08-15-1076/ | |
[2] /Russische-Oligarchen-in-Europa/!5871517 | |
[3] https://www.sysselmesteren.no/ | |
[4] https://www.mid.ru/ru/foreign_policy/news/1840388/ | |
[5] /Russlands-Nachbar-Finnland/!5838724 | |
[6] /Lecks-an-Nord-Stream-Pipelines/!5884775 | |
## AUTOREN | |
Reinhard Wolff | |
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