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# taz.de -- Neue Vorgaben für die Öffentlichen-Rechtlichen: Größtmögliche …
> Die Öffentlich-Rechtlichen müssen künftig im Internet mehr über sich
> preisgeben. Dazu zwingt sie die Rundfunkkommission der Länder. Richtig
> so!
Bild: Größtmögliche Transparenz heißt auch die Anschaffung eines Massageses…
Früher war aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Anstalten auf die
Medienpolitik Verlass. Sie fand schlicht kaum statt. Und wenn sie doch mal
stattfand, störte sie kaum. Medienpolitik hieß damals, sich drauf verlassen
zu können, dass 16 Bundesländer ohnehin keine Einigung auf etwas Konkretes
und Ernsthaftes hinkriegen würden. Da waren die unterschiedlichen
Standortinteressen von Bremen bis München. Jede Landesregierung hielt treu
die Hand über ihre ARD-Anstalt, im Verwaltungsrat des ZDF wimmelte es von
Ministerpräsident*innen. Und ins Interview mit „Politik am Morgen“ beim
Deutschlandfunk wollen eh alle.
Lang, lang ist’s her. Also jedenfalls ein paar Monate. [1][Seit dem
RBB-Skandal] macht die Medienpolitik Dampf. Jetzt wird sogar der eigentlich
ja schon fix und fertig gezurrte nächsten Medienstaatsvertrag noch mal
aufgeschnürt. Die Rundfunkkommission der Länder schärft kurzfristig in
Sachen Compliance und Transparenz nach. „Medienpolitik heißt heute, sich
darauf verlassen können, dass 16 Bundesländer sich einig sind, die Hose
runter zu lassen?“, fragt die Mitbewohnerin.
Exakt! [2][Wie die FAZ berichtet], werden die Sender nun von der Politik
zur größtmöglichen Transparenz verpflichtet. Alle Satzungen, Richtlinien,
Geschäftsordnungen müssen in Zukunft im Internet veröffentlicht werden.
Dazu gehören auch die Bezüge der Intendant*innen und Direktor*innen,
inklusive Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder, sonstige geldwerte
Vorteile wie Dienstwagen mit oder ohne Massagesitz, Kohle für
Aufsichtsrats- und andere Tätigkeiten bei Tochter- und
Beteiligungsgesellschaften sowie die berühmte Altersversorgung und andere
Leistungen bei der Beendigung der Tätigkeit. Bei der Compliance wird diese
jetzt schlicht mal für alle einheitlich vorgeschrieben, inklusive
verbindlich-überprüfbarere Standards.
Das ist a) gut und richtig und b) ein Armutszeugnis für die
öffentlich-rechtlichen Chef*innenetagen. Denn sie sind immer noch zu
langsam und warten lieber auf gesetzliche Vorgaben statt selbst mal mit
gutem Beispiel voranzugehen. Die ARD wollte im November immerhin mal
schneller als die Politik sein. Dabei gelang ihr aber der Sockenschuss,
sich zwar auf einheitliche Compliance-Spielregeln zu einigen. Nur um die
dann zunächst mal als interne Angelegenheit zu deklarieren, die die
Öffentlichkeit nichts angehe.
Zum Glück merkte sie dann relativ fix, dass sich der Quatsch nicht
durchhalten ließ und stellte den Compliance-Leitfaden dann doch ins Netz.
So lassen sich in der Öffentlichkeit keine Blumenpötte gewinnen und
Legitimationspunkte sammeln. Was muss eigentlich noch passieren, bis das in
Anstaltsleitungen jemand merkt?
8 Dec 2022
## LINKS
[1] /Schlesinger-Affaere-beim-RBB/!5876613
[2] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-chef-buhrow-kontert-kriti…
## AUTOREN
Steffen Grimberg
## TAGS
Kolumne Flimmern und Rauschen
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
RBB
Transparenz
RBB
Compliance
Karola Wille
Claudia Roth
Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk
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Öffentlich-Rechtliche
öffentlich-rechtliches Fernsehen
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