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# taz.de -- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Neuer Medienstaatsvertrag
> Manche Programme könnten aus dem linearen Fernsehen verschwinden.
> Kontrollgremien sollen gestärkt werden.
Bild: Zwei, die auf alle Fälle im Fernsehen bleiben: ZDF und SWR
Die Ministerpräsident*innen der Länder haben in Hannover den neuen
Medienstaatsvertrag für [1][ARD, ZDF und Deutschlandradio] unterzeichnet,
das gab die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag bekannt. Das Land
koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder. Einzig die rheinland-pfälzische
Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD habe den Vertrag noch nicht
unterzeichnet. Sie hatte die Konferenz vorher verlassen. Laut Staatskanzlei
wird sie in dieser Woche unterschreiben.
Der Medienstaatsvertrag legt unter anderem fest, welchen Auftrag die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben, aber auch, wie sie
organisiert sind, etwa durch [2][Aufsichtsgremien] wie dem Rundfunkrat, der
sich mit Inhalten befasst, und dem Verwaltungsrat, der für das Finanzielle
zuständig ist.
Laut dem neuen Medienstaatsvertrag sind es weniger Kanäle, die im linearen
Fernsehen oder Radio ausgestrahlt werden müssen. Darunter fallen beim
Fernsehen die wichtigsten Angebote, also ARD, ZDF und die dritten Programme
der ARD wie NDR, SWR und andere regionale Programme sowie die Kulturkanäle
3sat und Arte. Andere Angebote wie Kika, Tagesschau24, Phoenix, One, ZDFneo
und ZDFinfo sind nicht mehr fest im linearen Fernsehen gesetzt. Die
Rundfunkanstalten können entscheiden, ob die Kanäle weiterhin linear im
Fernsehen ausgestrahlt werden. Alternativ können sie die Programme ins
Internet oder in Apps verlagern oder sie ganz einstellen – vorausgesetzt,
die zuständigen Aufsichtsgremien stimmen der jeweiligen Änderung zu.
Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR, begrüßte diese
Entscheidung [3][gegenüber der MDR-Sendung „Sachsen-Anhalt heute“]: „Wir
können unseren Auftrag deutlich flexibler gestalten und das ist ein großer
Schritt nach vorn.“ In den sozialen Medien befürchteten andere Personen
hingegen, dass die Programme an Reichweite verlieren könnten, wenn sie nur
noch im Internet zugänglich sind und somit manche Menschen gar nicht mehr
erreichen.
## Überprüfung von Haushalt
Ein weiterer Aspekt des neuen Medienstaatsvertrages sind die Gremien. Diese
sollen neue Aufgaben bekommen. Zu denen gehört neben den der Festlegung von
„inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards“ eine „wirtschaftliche und
sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ – und das Festsetzen von
„standardisierten Prozessen zu deren Überprüfung“. Insbesondere im Lichte
der Skandale bei [4][RBB] und [5][NDR] wirkt das überfällig.
Tatsächlich ist die Erneuerung des Medienstaatsvertrags jedoch nicht erst
seit Kurzem in Planung. Schon sechs Jahre diskutieren die Länder über
Reformen in Struktur und Auftrag. 2016 wurde dafür eine Arbeitsgruppe
installiert. Unter dem Titel „Auftrag und Strukturoptimierung der
Rundfunkanstalten“ sollte sie Reformen erarbeiten. Nach einer Einigung der
Ministerpräsident*innen im Juni 2022 konnte dann die
Rundfunkkommission der Länder einen Entwurf erarbeiten.
Wenn die Landtage das Gesetz ratifiziert haben, soll es am 1. Juli in Kraft
treten. Die Finanzierung ist dabei kein Thema. Diese soll in einem anderen
Reformschritt behandelt werden. Der bisherige Medienstaatsvertrag ist seit
2020 in Kraft. Er ersetze den Rundfunkstaatsvertrag, der seit 1991 galt.
(jdo, epd)
23 Oct 2022
## LINKS
[1] /Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk/!5884228
[2] /Diskussion-ueber-oeffentlich-rechtlichen-Rundfunk/!5885579
[3] https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-665862.html
[4] /Berichtspflicht-fuer-RBB-Intendantinnen/!5889840
[5] /Aufarbeitung-nach-Skandal/!5883633
## AUTOREN
Johannes Drosdowski
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