# taz.de -- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Neuer Medienstaatsvertrag | |
> Manche Programme könnten aus dem linearen Fernsehen verschwinden. | |
> Kontrollgremien sollen gestärkt werden. | |
Bild: Zwei, die auf alle Fälle im Fernsehen bleiben: ZDF und SWR | |
Die Ministerpräsident*innen der Länder haben in Hannover den neuen | |
Medienstaatsvertrag für [1][ARD, ZDF und Deutschlandradio] unterzeichnet, | |
das gab die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag bekannt. Das Land | |
koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder. Einzig die rheinland-pfälzische | |
Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD habe den Vertrag noch nicht | |
unterzeichnet. Sie hatte die Konferenz vorher verlassen. Laut Staatskanzlei | |
wird sie in dieser Woche unterschreiben. | |
Der Medienstaatsvertrag legt unter anderem fest, welchen Auftrag die | |
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben, aber auch, wie sie | |
organisiert sind, etwa durch [2][Aufsichtsgremien] wie dem Rundfunkrat, der | |
sich mit Inhalten befasst, und dem Verwaltungsrat, der für das Finanzielle | |
zuständig ist. | |
Laut dem neuen Medienstaatsvertrag sind es weniger Kanäle, die im linearen | |
Fernsehen oder Radio ausgestrahlt werden müssen. Darunter fallen beim | |
Fernsehen die wichtigsten Angebote, also ARD, ZDF und die dritten Programme | |
der ARD wie NDR, SWR und andere regionale Programme sowie die Kulturkanäle | |
3sat und Arte. Andere Angebote wie Kika, Tagesschau24, Phoenix, One, ZDFneo | |
und ZDFinfo sind nicht mehr fest im linearen Fernsehen gesetzt. Die | |
Rundfunkanstalten können entscheiden, ob die Kanäle weiterhin linear im | |
Fernsehen ausgestrahlt werden. Alternativ können sie die Programme ins | |
Internet oder in Apps verlagern oder sie ganz einstellen – vorausgesetzt, | |
die zuständigen Aufsichtsgremien stimmen der jeweiligen Änderung zu. | |
Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR, begrüßte diese | |
Entscheidung [3][gegenüber der MDR-Sendung „Sachsen-Anhalt heute“]: „Wir | |
können unseren Auftrag deutlich flexibler gestalten und das ist ein großer | |
Schritt nach vorn.“ In den sozialen Medien befürchteten andere Personen | |
hingegen, dass die Programme an Reichweite verlieren könnten, wenn sie nur | |
noch im Internet zugänglich sind und somit manche Menschen gar nicht mehr | |
erreichen. | |
## Überprüfung von Haushalt | |
Ein weiterer Aspekt des neuen Medienstaatsvertrages sind die Gremien. Diese | |
sollen neue Aufgaben bekommen. Zu denen gehört neben den der Festlegung von | |
„inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards“ eine „wirtschaftliche und | |
sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ – und das Festsetzen von | |
„standardisierten Prozessen zu deren Überprüfung“. Insbesondere im Lichte | |
der Skandale bei [4][RBB] und [5][NDR] wirkt das überfällig. | |
Tatsächlich ist die Erneuerung des Medienstaatsvertrags jedoch nicht erst | |
seit Kurzem in Planung. Schon sechs Jahre diskutieren die Länder über | |
Reformen in Struktur und Auftrag. 2016 wurde dafür eine Arbeitsgruppe | |
installiert. Unter dem Titel „Auftrag und Strukturoptimierung der | |
Rundfunkanstalten“ sollte sie Reformen erarbeiten. Nach einer Einigung der | |
Ministerpräsident*innen im Juni 2022 konnte dann die | |
Rundfunkkommission der Länder einen Entwurf erarbeiten. | |
Wenn die Landtage das Gesetz ratifiziert haben, soll es am 1. Juli in Kraft | |
treten. Die Finanzierung ist dabei kein Thema. Diese soll in einem anderen | |
Reformschritt behandelt werden. Der bisherige Medienstaatsvertrag ist seit | |
2020 in Kraft. Er ersetze den Rundfunkstaatsvertrag, der seit 1991 galt. | |
(jdo, epd) | |
23 Oct 2022 | |
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[3] https://www.mdr.de/video/mdr-videos/a/video-665862.html | |
[4] /Berichtspflicht-fuer-RBB-Intendantinnen/!5889840 | |
[5] /Aufarbeitung-nach-Skandal/!5883633 | |
## AUTOREN | |
Johannes Drosdowski | |
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