# taz.de -- Gerichtsurteil offenbart Gesetzeslücke: Neonazi-Tagesmutter darf a… | |
> Aufgrund fehlender Regelung muss der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine | |
> rechtsextreme Tagesmutter zulassen, urteilte das Verwaltungsgericht | |
> Schwerin. | |
Bild: Mittlerweile verboten: Die „Heimattreue Deutsche Jugend“, hier bei ei… | |
Tagesmütter sind nicht verpflichtet, die Werte des Grundgesetzes zu | |
vermitteln. Das ist die Botschaft, die am vergangenen Donnerstag das | |
Verwaltungsgericht Schwerin vermittelte: Das Gericht urteilte zugunsten der | |
Rechtsextremen Claudia K. Sie pochte erfolgreich auf ihre angestrebte | |
Tätigkeit als Tagesmutter. Die Ablehnung des Landkreises | |
Ludwigslust-Parchim, K. als Tagesmutter zuzulassen, hob das Gericht auf. | |
Diese gerichtliche Bewertung klingt nach einem Freibrief für die | |
[1][rechtsextreme Szene]. Auch deshalb will der Landkreis die Entscheidung | |
nicht ohne Weiteres hinnehmen: Die vollständige schriftlichen | |
Urteilsbegründung möchte Christopher Pöschke zwar noch abwarten. Der Leiter | |
des Fachdienstes Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung deutete aber schon an, | |
erneut vor Gericht zu ziehen. | |
Der Landkreis begründete die Ablehnung sowohl mit den Aktivitäten ihres | |
Mannes in der NPD als auch ihres Engagement in der rechtsextremen Szene. | |
Ihrer Tätigkeit als Tagesmutter stünde entgegen, dass eine schädliche | |
ideologische Einflussnahme auf die zu betreuenden Kinder nicht | |
ausgeschlossen sei. | |
Seit Jahren ist die Familie K. in der Region Ludwigslust tief in der Szene | |
verankert. Im niedersächsischen [2][Eschede] nahm Claudia K. an einem Event | |
der später verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ teil. Aufnahmen | |
belegen die Präsenz bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen im | |
rechtsextremen Geist für den „nationalen Widerstand“. Ihr Mann, Torgai K., | |
wollte auch mal für die NPD zur Bürgermeisterwahl antreten. | |
## Keine gesetzliche Vorschrift für Tagespflegepersonen | |
Das Verwaltungsgericht sah entgegen der Ansicht des Landkreises keine | |
Gefährdung des Kindeswohls. In der vorgetragenen Begründung wies die Kammer | |
auf eine fehlende gesetzliche Vorschrift hin. Denn die bisher vorgetragenen | |
Argumente des Landkreises würden sich vor allem auf das | |
Kindertagesförderungsgesetz des Landes beziehen. Darin wird zwar von | |
Kindertagesstätten gefordert, die Ziele des Grundgesetzes in ihre Arbeit | |
einzubeziehen. Die Forderung bezieht sich aber nicht auf | |
Tagespflegepersonen. Das Gericht schlussfolgert so auch, dass für | |
Tagesmütter keine gesetzliche Vorschrift vorliege, „dem Grundgesetz | |
förderliche Arbeit“ leisten zu müssen. | |
In der rechtsextremen Szene soll die Idee der [3][eigenen Kinderbetreuung] | |
schon weit vor den staatlichen Maßnahmen wegen der Pandemie thematisiert | |
worden sein. Seit Beginn der Pandemie überlegten aber auch Menschen aus dem | |
Querdenken-Milieu, ihre Kinder [4][dem staatlichen Zugriff zu entziehen]. | |
Beide Spektren streben auch im Norden teilweise gemeinsame Projekte an. | |
Zwar dürften in der Region Ludwigslust künftig kaum Kinder aus nicht | |
rechten Familien in Claudia K.s Obhut kommen – dafür ist ihre Gesinnung vor | |
Ort zu bekannt. Der Staat würde dann aber eine rechte Kindererziehung in | |
einer Kleingruppe alimentieren. | |
Noch ist Pöschke aber zuversichtlich: Die Anforderung der Grundgesetztreue | |
für Tagespflegepersonen ließe sich auch aus weiteren Vorschriften ableiten. | |
3 Dec 2022 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Speit | |
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